LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10527 21.12.2015 Datum des Originals: 18.12.2015/Ausgegeben: 28.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4099 vom 26. November 2015 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/10347 Gefahr No-Go-Areas: Potentieller Rückzugsort für Terroristen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4099 mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einiger Zeit liest und hört man wiederholt von so genannten „No-Go-Areas“ innerhalb unseres Bundeslandes. Dabei sollen ganze Stadtteile nicht mehr unserer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Die GDP warnte schon im Sommer vor dem Abrutschen ganzer Stadtteile in den Zustand von No-Go-Areas. In betroffenen Stadtteilen werden Polizisten immer öfter Opfer von Angriffen krimineller Clans, die ihr eigenes Recht in den von ihnen kontrollierten Gebieten durchsetzen. Insbesondere der Duisburger Stadtteil Marxloh erhielt in diesem Zusammenhang mediale Aufmerksamkeit. Entsprechenden Berichten in den Medien ist zu entnehmen, dass es immer öfter nicht möglich sei, unser Recht in bestimmten Gebieten durchzusetzen, weil gewaltbereite Clans die Kontrolle vieler Straßenzüge bis hin zu gesamten Stadtteilen übernommen haben (vgl. http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/angriffeauf -polizisten-nehmen-zu-id10836587.html) Neben Duisburg werden weitere Orte genannt, in denen sich so genannte No-Go-Areas etablieren könnten. Hierzu zählen Stadtteile der Städte Gelsenkirchen, Essen oder Dortmund (http://www.n-tv.de/politik/Kriminelle-Clansbeherrschen -Stadtteile-article16386461.html). Am 25.11.2015 veröffentlicht die Recklinghäuser Zeitung einen Artikel („Wir sind zu viele“ – Wie Libanesen in Gelsenkirchen versuchen, die Polizei einzuschüchtern), in welchem berichtet wird, dass die Polizei mit Krieg seitens libanesischer Clans bedroht wird. Vertreter des Clans weisen demnach deutlich darauf hin, dass ein Krieg für die Polizei nicht zu gewinnen sein werde. Unklar bleibt, ob das Land in der Lage ist, einer entsprechenden Kriegsdrohung bzw. einem einseitig erklärtem Kriegszustand hinreichend und entschlossen entgegenzutreten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10527 2 Rechtsfreie Räume stellen zweifelsohne einen hohen Unsicherheitsfaktor für die betroffene Bevölkerung dar. Fraglich ist auch, ob angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ausgeschlossen werden kann, dass in entsprechenden Stadtteilen Terroristen und deren Unterstützer Unterschlupf finden können. Schon 2012 wurde immerhin u.a. der Brüsseler Stadtteil Molenbeek als No-Go-Area beschrieben (vgl. http://www.welt.de/reise/staedtereisen/article106316033/Schrecken-Sie-nicht-vor-den-No-go- Areas-zurueck.html). Aktuelle Berichte unterstreichen, dass sich die Situation dort nicht gebessert hat (http://www.clarionproject.org/analysis/belgian-government-admits-it-has-lostcontrol -no-go-zone#). Gerade dieser Stadtteil erhielt jüngst traurige Berühmtheit, sollen hier doch einige Attentäter und Drahtzieher von Anschlägen weitgehend ungestört gelebt und ihre abscheulichen Taten vorbereitet haben. Deshalb ist es wichtig, das Aufkommen solcher No-Go-Areas in Nordrhein-Westfalen unmittelbar und entschlossen im Keim zu ersticken! Vorbemerkung der Landesregierung Zu dem in den Vorbemerkungen des Fragestellers als Vergleich angeführten polizeilichen Sachverhalt wurde bereits in der Antwort der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16/9486) auf die Kleine Anfrage 3652 berichtet. Darüber hinaus wurde mit dem Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu dem von der CDU-Fraktion beantragten Tagesordnungspunkt „Analyse des Polizeipräsidiums Duisburg: Pflicht der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Nordrhein -Westfalen akut gefährdet und langfristig nicht gesichert“ in der Sitzung des Innenausschusses am 27.08.2015 (Vorlage 16/3139) und mit dem Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu dem beantragten Tagesordnungspunkt „No-Go-Area Duisburg- Marxloh unter der Kontrolle von libanesischen Familienclans?“ in der Sitzung des Innenausschusses am 29. Oktober 2015 (Vorlage 16/3335) ausführlich berichtet. Weiterhin wurde im nichtöffentlichen Teil der Innenausschusssitzung am 19.11.2015 zu dem Tagesordnungspunkt „No-Go-Area Duisburg-Marxloh unter der Kontrolle von libanesischen Familienclans?“ (vertrauliche Vorlage 16/103) nochmals berichtet. Die Landesregierung hat darin klargestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen keine sogenannten rechtsfreien Räume gibt. Straftätern wird nachhaltig verdeutlicht, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat und seiner Polizei liegt. Die Polizeibehörden in Nordrhein- Westfalen werden auch weiterhin alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen treffen, um gegen Störer und Straftäter konsequent vorzugehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. 1. Schreiben die Medien die Unwahrheit, wenn Sie von den Zuständen in bestimmten als No-Go-Area bezeichneten Gebieten bzw. Stadtteilen berichten? 2. Was ist für den Innenminister eine No-Go-Area? (Bitte die Unterschiede zu den in den Medien geschilderten Begebenheiten bzgl. einer eigenen abweichenden Definition herausstellen!) 3. Kann derzeit unser Recht in allen Bereichen Nordrhein-Westfalens ohne Einschränkung garantiert bzw. zu jeder Uhrzeit durchgesetzt werden? Frage 1 - 3 siehe Vorbemerkungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10527 3 4. Lässt sich der Innenminister bzw. das Land durch Kriegsdrohungen von kriminellen Banden und Clans einschüchtern? Nein. 5. Kann der Innenminister sicher ausschließen, dass sich Terroristen in den in der Presse geschilderten No-Go-Areas in Nordrhein-Westfalen aufhalten bzw. diese als Rückzugsort benutzen? Der Landesregierung liegen derzeit keine Hinweise vor, dass sich Terroristen in den in der Presse geschilderten sogenannten „No-Go-Areas“ in Nordrhein-Westfalen aufhalten bzw. diese als Rückzugsort nutzen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10527