LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10530 21.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 28.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4068 vom 12. November 2015 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/10251 Wann ist die Erarbeitung des landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalogs abgeschlossen ? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4068 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem das Landespflegerecht umfänglich neu geregelt worden ist, fehlt für eine einheitliche Prüfung der Pflegeeinrichtungen der Rahmenprüfkatalog. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat bereits im Juni 2015 angekündigt, einen „Einheitlichen Rahmenprüfkatalog zur Qualitätssicherung von Wohn- und Betreuungsangeboten nach § 14 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)“ in drei Teilen vorlegen zu wollen. Dabei sollte der erste Teil – für „Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Hospize, Einrichtungen der Kurzzeitpflege“ - im Hinblick auf das vereinfachte bürokratische Verfahren (Beikirch-Modell) mit dem Bund abgestimmt werden und gemeinsam mit Teil 2 („Tages- und Nachtpflege“) noch vor der Sommerpause vorgestellt werden. Teil 3 („Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften“) sollte nach der Sommerpause vorliegen. 1. Wann ist mit der Vorlage des Rahmenprüfkatalogs (Teil 1, 2 und 3) zu rechnen? Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat den Rahmenprüfkatalog Teil 1 (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Hospize, Einrichtungen der Kurzzeitpflege ) und Teil 2 (Tages- und Nachtpflege) mit Erlass vom 24. November 2015 in Kraft gesetzt. Teil 3 (Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften) befindet sich in der abschließenden Überarbeitung und Abstimmung mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren sowie der Arbeitsgruppe nach § 17 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10530 2 2. Wie lassen sich die deutlichen Verzögerungen der Vorstellung des Rahmenprüfkatalogs erklären? Bereits die Erstellung des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW), das als Artikel 2 das WTG enthält, erfolgte in einem breit angelegten partizipativen Prozess. Dieses Verfahren wird auch bei der Umsetzung dieses Gesetzes und der Verordnung zu seiner Durchführung fortgesetzt. Alle beteiligten Institutionen und Verbände wurden bei der Erstellung der wesentlichen Unterlagen einbezogen und erhielten jeweils Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese fielen in einigen Fällen sehr umfangreich aus und waren im Detail auf sich ergebenden Änderungsbedarf zu bewerten. Bezogen auf den Teil 3 des Rahmenprüfkatalogs ergab sich dabei ein erheblicher und grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf, der derzeit begleitet durch eine zwischenzeitlich einberufene Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe nach § 17 WTG zu bearbeiten ist. Die Einbindung aller wesentlichen Akteurinnen und Akteure ist zwar ohne Zweifel zeitaufwändig . Durch die damit erreichbare Akzeptanz sehe ich allerdings hierzu keine Alternative. 3. Ist die Ankündigung der Staatssekretärin, den Rahmenprüfkatalog Teil 1 im Hinblick auf das „Beikirch-Modell“ zu überprüfen und anzupassen, erfolgt? Ja. Mit dem wissenschaftlichen Abgleich des Entwurfs des Rahmenprüfkatalogs mit dem System der vereinfachten Pflegedokumentation wurde Frau Prof. Dr. Roes (Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen [DZNE], Standort Witten) beauftragt. Sie hat an dem bundesweiten Projekt der praktischen Anwendung des Strukturmodells der Entbürokratisierung „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ bzw. seiner Begleitevaluation mitgewirkt und war darüber hinaus an der Entwicklung der Implementierungsstrategie beteiligt. Außerdem begleitet sie den Prozess der Umsetzung – sowohl bezogen auf das Bundes- als auch das Landesgebiet. Frau Prof. Dr. Roes kennt sowohl die in der Diskussion befindlichen Modelle als auch die Voraussetzungen ihrer Umsetzung in der Praxis, die Voraussetzungen in den beteiligten Einrichtungen und vermag daher die Erfordernisse des Rahmenprüfkatalogs vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beurteilen. Ihre Kenntnisse der Projekthintergründe und des Verfahrens bezogen auf NRW sind in der wissenschaftlichen Landschaft insoweit einzigartig. Ergebnis der Überprüfung von Frau Prof. Dr. Roes ist, dass der Rahmenprüfkatalog kompatibel ist mit den Handlungsempfehlungen zur Vereinfachung der Pflegedokumentation (Modellprojekt Ein-STEP). Auf ihre Empfehlung hin wurden ergänzende Hinweise in die Einleitung des Rahmenprüfkatalogs aufgenommen. 4. Die Heimaufsichten in Nordrhein-Westfalen sollten für die Anwendung des „Beikirch -Modells“ geschult werden. Wie weit sind diese Schulungen abgeschlossen? Anfang Februar 2015 wurde durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) eine Länderabfrage zur Benennung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Heimaufsichten durchgeführt. Aus NRW wurden je eine Vertreterin des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10530 3 Kreises Unna und der Stadt Düsseldorf gemeldet. Sie haben anschließend an einer Schulung des MDS teilgenommen. Im Rahmen der Dienstbesprechung mit den WTG-Behörden am 19. Juni 2015 wurde das weitere Vorgehen besprochen. Dabei wurde auch klargestellt, dass während einer Umstellung auf das neue Dokumentationssystem keine (zeitlich befristete) Aussetzung der WTG- Prüfungen erfolgen könne, da das WTG besonderes Ordnungsrecht darstellt. Ein Abweichen von den Anforderungen des WTG würde die Kontrollmöglichkeit und damit den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer reduzieren. Um den WTG-Behörden die Gelegenheit zu geben, sich mit dem Verfahren zu beschäftigen, wurde vorgeschlagen, dass eine Schulung pro Landesteil erfolgen soll. Wegen des Themenzusammenhangs beabsichtigt das MGEPA, die Schulungen zum Rahmenprüfkatalog mit den Schulungen zur Anwendung des „Beikirch-Modells“ zu verbinden. Diese sollen nach der Veröffentlichung des Teils 3 des Rahmenprüfkatalogs im Januar 2016 stattfinden. 5. Der Landespflegeausschuss soll einen Koordinierungskreis zur Implementierung des „Beikirch-Modells“ eingerichtet haben. Ist hier bereits ein Erfolg der Arbeit sichtbar? Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege die Initiative Ein-STEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ) gestartet. Die Länder haben sich in dem dazugehörigen Lenkungsgremium verpflichtet, die Landespflegeausschüsse zu bitten, analog ein Kooperationsgremium auf Landesebene einzurichten , das die Umsetzung begleitet und sich eng mit der Bundesebene abstimmt. In dem Gremium sollten mindestens mitwirken: Einrichtungs- und Kostenträger, Medizinische Dienste und die Heimaufsicht, das für Pflege zuständige Ministerium und die den Praxistest tragenden Verbände sowie Expertise aus dem Bereich der beruflichen Bildung. Am 27.4.2015 hat im MGEPA ein Informations- und Vorbereitungstreffen für die Unterstützung der Implementierung des Strukturmodells in Nordrhein-Westfalen stattgefunden, das zugleich der Vorbereitung der Bildung eines Kooperationsgremiums diente. Das Projekt wurde auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in NRW durchweg begrüßt . Es bestand reges Interesse bei den Einrichtungsträgerinnen und –trägern, teilzunehmen . Das Projekt wird als Chance für Verbesserungen wahrgenommen. Für das neue Kooperationsgremium wurden erste Fragen/Erwartungen deutlich: Wie entwickelt sich die Frage der Prüfungen insgesamt in der Einführungsphase? Wo liegen Probleme, die nicht gelöst werden können? Was bedeutet das Projekt für die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ? Wie ist das Verhältnis zu den Prüfungsanforderungen der WTG-Behörden? Die Einsetzung des Kooperationsgremiums Pflegedokumentation (KOG Pflegedokumentation ) erfolgte bereits am 22. Mai 2015 in der konstituierenden Sitzung des neuen Landesauschusses Alter und Pflege NRW (LAPA) nach § 3 Absatz 3 des neuen Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW). Auch der LAPA begrüßte die Umsetzung der Implementierung des Strukturmodells in NRW. Im Kooperationsgremium sind insbesondere die Trägerverbände, Heimaufsichten, Pflegekassen einschließlich des PKV-Prüfdienstes, MDK, Praktikerinnen und Praktiker und das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10530 4 MGEPA NRW vertreten. Die Geschäftsführung des Kooperationsgremiums ist dem MGEPA übertragen. Das Kooperationsgremium hat sich am 26. Juni 2015 konstituiert und seine Aufgaben wie folgt beschrieben: Generell dient das Kooperationsgremium - wie in jedem Bundesland -: der Beratung und Umsetzung der Implementierung, der Identifizierung und Klärung des regionalen Handlungsbedarfs sowie der Berücksichtigung der Besonderheiten für die Weiterentwicklung und die Anpassung des Modells (z. B. Konsolidierung von Erkenntnissen im Hinblick auf mögliche Gesetzesänderungen , regionalen Handlungsbedarf, Dialog mit Prüfinstanzen). Insbesondere: der Rückmeldung an das Lenkungsgremium auf Bundesebene, der Berücksichtigung und Auswirkungen auf landesspezifische Vorgaben, der Umsetzung mit den Bildungsträgern, der Identifizierung und Sammlung organisatorischer Erkenntnisse aus der Umsetzung und deren Weiterleitung an das Projektbüro durch die Regionalkoordinatorin NRW, der Identifizierung von Schulungserfordernissen, der Besprechung konkreter Umsetzungsprobleme, der Identifizierung rechtlicher Aspekte der Umsetzung sowie der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf landesspezifische Vorgaben. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung, der gegenseitigen Unterrichtung und des Erfahrungsaustausches wurde ein regelmäßiger, d.h. viertel- bis halbjährlicher Sitzungsturnus verabredet. Die zweite Sitzung des Kooperationsgremiums fand am 8. Dezember 2015 statt. Zu den Themen dieser Sitzung gehörten u.a. auch die Information aus den Verbänden zur Umsetzung der Implementierung, Schulung von WTG-Behörden und Vereinbarkeit mit den Rahmenprüfkatalogen . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10530