LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10531 21.12.2015 Datum des Originals: 18.12.2015/Ausgegeben: 28.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4081 vom 19. November 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/10274 Einsatzreaktionszeiten der Polizei im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Bottrop – Wie schnell ist die wertvolle Hilfeleistung im Notfall am Tatort oder Unfallort? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4081 mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Einsatzreaktionszeit (ERZ) ist die Zeit gemeint, die Einsatzkräfte der Polizei benötigen, um nach der Alarmierung einen Tatort bzw. Unfallort zu erreichen. Die ERZ bildet den Durchschnitt aller außenveranlassten polizeilichen Einsätze. Die ERZ wird dabei von vielen Faktoren beeinflusst. Neben der Priorisierung der Einsätze nach Dringlichkeit wird sie unter anderem durch das aktuelle Einsatzaufkommen, die Anzahl der in den jeweiligen Kategorien anfallenden Einsätze, die Anzahl der jeweils zur Einsatzwahrnehmung verfügbaren Kräfte, die Gestaltung der Streifenbezirke und die jeweils aktuelle Verteilung der Einsatzkräfte im Zuständigkeitsgebiet bestimmt. Die Einsätze werden dabei regelmäßig vorrangig von den disloziert im Einsatzraum befindlichen Streifenwagenbesatzungen wahrgenommen. Da in der ERZ auch Einsätze enthalten sind, für deren Wahrnehmung keine höchste Eile geboten ist, wie beispielsweise Verkehrsbehinderungen, und ohne Sonder- und Wegerechte nach der StVO erfolgen, ist es angezeigt, für Soforteinsätze (zum Beispiel Verkehrsunfall mit Verletzten, Täter am Ort) die Einsatzreaktionszeiten gesondert abzufragen. Die Erkenntnis, wie lange die Polizei vor Ort braucht, um einem in Not geratenen Bürger zu helfen, ist ein wichtiger Faktor für die Wirksamkeit und Qualität der Hilfeleistung. Ihrer Entwicklung messen nicht nur die Polizeibehörden eine hohe Priorität zu. Dies macht auch ein Vergleich deutlich: Für die Einsätze von Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist die sogenannte Hilfsfrist – also die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn eines LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10531 2 Notrufeingangs und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort, um einem in Not geratenen Bürger zu helfen – bereits das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal. Für kommunale Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfspläne sind Schutzziele (Hilfsfrist und Erreichungsgrad) zu definieren. So ist auch nach Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Berufsfeuerwehr (AGBF) von bis zu 8 Minuten in städtischen Gebieten auszugehen. Im Land Nordrhein-Westfalen hat bereits das Oberverwaltungsgericht Münster beginnend mit einem Beschluss vom 22.10.1999 (13 A 5617/89, 22.10.1999) und mehrfach bestätigt (vgl. 13 B 16/04, 15.03.2004) einen „funktionsfähigen Rettungsdienst“ mit einer Eintreffenszeit von 8 Minuten in 90% der Fälle (Zielerreichung für städtische Gebiete) beschrieben. Dieses Ziel gilt regelmäßig für das erst eintreffende Fahrzeug des Rettungsdienstes an der Adresse. Unabhängig von der bei jedem Einsatzanlass von der Leitstelle des Polizeipräsidiums im Rahmen der konkreten Einsatzbearbeitung vorzunehmenden individuellen Lagebeurteilung und Priorisierung nach Dringlichkeit besteht insgesamt die Notwendigkeit einer zeitgerechten Einsatzwahrnehmung durch die Polizei auch in der Stadt Bottrop, die im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Recklinghausen liegt. Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne einer Fortschreibung der LT-Drucksache 16/6804 von Interesse, einen detaillierten Überblick über die aktuellen Einsatzreaktionszeiten sowie die Entwicklung in den vergangenen Jahren im Einsatzgebiet der Stadt Bottrop zu erhalten, um in Kenntnis dieser Befunde auf Entwicklungen möglichst umgehend und qualifiziert reagieren zu können. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizei in Nordrhein-Westfalen bewältigt jährlich ca. vier Millionen Einsätze. Darüber hinaus unterliegen Einsatzaufkommen bestimmten örtlichen und zeitlichen Schwankungen. Ein Ziel dabei ist es, dass insbesondere bei Notrufen eine schnelle Reaktion der Polizei erfolgt. Die Einsatzreaktionszeit bildet den Durchschnitt aller außenveranlasster Einsätze. Darin enthalten sind auch Einsätze, für deren Wahrnehmung nicht immer höchste Eile geboten ist (z.B. Verkehrsbehinderungen). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei einer gleichzeitigen Häufung von Einsatzanlässen und einer damit verbundenen Auslastung von Funkstreifenwagenbesatzungen eine Priorisierung der Einsatzwahrnehmung erfolgen muss. Die polizeiliche Präsenz muss zielgerichtet und unabhängig von der Wahrnehmung von Notrufeinsätzen organisiert werden. Eine Reduzierung alleine auf die Einsatzreaktionszeiten würde eine unzulässige Verengung der Ziele und Erfolge polizeilicher Arbeit darstellen. 1. Wie viele Polizeibeamte sind in der Stadt Bottrop jeweils jährlich an den Stichtagen 01.01.2014, 31.12.2014 und 01.10.2015 sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig an der landesweiten Gesamtzahl aller Polizeibeamten tätig gewesen? (Angabe bitte in Vollzeitstellenäquivalenten) Maßgeblich für die Personalstärke der Kreispolizeibehörden sind die zur Verfügung stehenden Planstellen. Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte und Verwaltungsbeamtinnen/-beamte beim Polizeipräsidium Recklinghausen sowie deren Anteil an den Planstellen aller Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 01.10. eines Jahres - fortge-schrieben für die Jahre 2014 und 2015 - zu entnehmen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10531 3 Die polizeiliche Versorgung der Stadt Bottrop obliegt dem Polizeipräsidium Recklinghausen. Die Zuordnung des Personals innerhalb der Kreispolizeibehörde liegt in der Verantwortung der Behördenleitung. Diese orientiert sich dabei neben anderen Parametern insbesondere an den Fachstrategien und der behördlichen Schwerpunktsetzung. Die Kreispolizeibehörden stehen insgesamt in der Verantwortung, die für ihren gesamten Polizeibezirk übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr Personal dabei effektiv einzusetzen und die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Die Organisationsentscheidungen der Behördenleitungen folgen dabei zielgerichtet sowie dauerhaft der Intention, die Sicherheit aller Menschen in den ihnen zugeordneten Polizeibezirken zu gewährleisten. Zur Anzahl der in der Stadt Bottrop tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte hat das Polizeipräsidium Recklinghausen für das Jahr 2015 wie folgt berichtet: Das Polizeipräsidium Recklinghausen weist darauf hin, dass die Tabelle die Planstellenanteile der Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten darstellt, die in den in der Stadt Bottrop gelegenen Dienstgebäuden ansässig sind. Die dort in Kommissariaten tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten sind dabei allerdings nicht immer und ausschließlich nur für das Gebiet der Stadt Bottrop zuständig. Darüber hinaus unterstützt eine Vielzahl weiterer Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Recklinghausen die polizeiliche Versorgung der Stadt Bottrop. Hier sind in erster Linie die Diensthundführer/innen und Mitarbeiter/innen der Fachkommissariate, des Einsatztrupps, des Verkehrsdienstes und der Bereitschaftspolizei zu nennen. 2. Wie hoch ist jeweils jährlich seit dem Jahr 2014 bis heute die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei außenveranlassten Einsätzen des täglichen Dienstes im Gebiet der Stadt Bottrop und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei außenveranlassten Einsätzen des täglichen Dienstes der Jahre 2014 bis 2015 (Stand 31.10.2015) dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und die Stadt Bottrop (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Bottrop 2014 14:22 13:46 2015 14:49 13:56 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.417 1.431 1.404 1.366 1.401 1.417 1.424 1.431 1.462 1.442 3,9% 3,9% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 3,8% 3,8% 3,8% 3,7% 3,8% 3,9% 3,9% 3,9% 3,9% 3,9% Entwicklung Planstellen KPB Recklinghausen zum 01.10. eines Jahres Anteil Planstellen KPB Recklinghausen zum 01.10. eines Jahres am Gesamt der KPB 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 157 142 147 147 147 157 157 154 Anzahl der tätigen Polizeibeamten (Planstellen) im Stadtgebiet Bottrop LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10531 4 3. Wie hoch ist jeweils jährlich seit dem Jahr 2014 bis heute die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei 110-Notrufen im Gebiet der Stadt Bottrop und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei 110-Notrufen der Jahre 2014 bis 2015 (Stand 31.10.2015) dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und die Stadt Bottrop (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Bottrop 2014 15:32 14:56 2015 16:07 15:04 4. Wie hoch ist jeweils jährlich seit dem Jahr 2014 bis heute die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Einsatzanlässen ‚Täter am Ort‘ im Gebiet der Stadt Bottrop und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktions-zeit der Polizei bei Einsätzen „Täter am Ort“ der Jahre 2014 bis 2015 (Stand 31.10.2015) dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und die Stadt Bottrop (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Bottrop 2014 05:33 04:31 2015 05:49 04:43 5. Wie hoch ist jeweils jährlich seit dem Jahr 2014 bis heute die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Verkehrsunfällen mit gemeldetem Personenschaden im Gebiet der Stadt Bottrop und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktions-zeit der Polizei bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden der Jahre 2014 bis 2015 (Stand 31.10.2015) dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und die Stadt Bottrop (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Bottrop 2014 09:33 07:37 2015 09:55 07:48 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10531