LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10572 22.12.2015 Datum des Originals: 22.12.2015/Ausgegeben: 29.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4098 vom 26. November 2015 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/10346 Terror-Alarm in OWL endet mit Entwarnung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4098 mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 24.11. befand sich der Ort Rahden-Varl im Ausnahmezustand. Nach einem laut Presse „vagen Hinweis aus der Bevölkerung“ (Neue Westfälische vom 25.11.2015, Seite 1), dass sich der international gesuchte Terrorist Salah Abdeslam in dem kleinen Ort im Kreis Minden -Lübbecke aufhalten soll. Von 8.30 Uhr bis zum Nachmittag waren Spezialeinsatzkräfte und Bereitschaftspolizisten in dem 1500-Seelen-Ort im Einsatz. Laut NW sind neun Personen , darunter drei Kinder, überprüft worden. 1. Welcher „vage Hinweis“ hat dazu geführt, dass ein solch großes Personalaufgebot zum Einsatz kam? Am 24.11.2015 ging bei der Polizei in Niedersachsen ein Hinweis auf den Aufenthaltsort eines der Attentäter von Paris ein. Demnach sollte sich der gesuchte Terrorist Salah ABDES- LAM aktuell mit weiteren Personen in einem Mehrfamilienhaus in Rahden (Nordrhein- Westfalen) aufhalten. Nach Aufnahme erster Ermittlungen wurde der Hinweis als glaubwürdig eingestuft und an die Polizei in Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Salah ABDESLAM gilt als einer der Hauptverdächtigen des Terroranschlags von Paris und wird seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er gilt als bewaffnet und gefährlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10572 2 2. Wie viele Stunden waren (wie viele) Spezialeinsatzkräfte bei diesem Einsatz beschäftigt ? Die Polizei veröffentlicht grundsätzlich keine Details zur Einsatzwahrnehmung im Bereich der Terrorismusbekämpfung in öffentlich zugänglichen Dokumenten. Dazu zählen auch der Umfang und die Dauer des Kräfteeinsatzes. 3. Wie viele Stunden waren (wie viele) Bereitschaftspolizisten bei diesem Einsatz beschäftigt? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welcher Verdacht lag gegen den überprüften 9 Personen vor? Der Polizeieinsatz diente der Aufklärung des Fahndungshinweises sowie der möglichen Festnahme des Attentäters Salah ABDESLAM und der Ermittlung von potenziellen Mittätern und Unterstützern. 5. Mit welchen Ergebnissen endete der Einsatz? Bei der beobachteten Person handelte es sich nicht um den gesuchten Salah ABDESLAM. Ein weiterer Tatverdacht ergab sich nicht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10572