LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10577 22.12.2015 Datum des Originals: 21.12.2015/Ausgegeben: 29.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4107 vom 1. Dezember 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10374 Wieso werden Zahlen der Wohnungseinbrüche in NRW nicht unterjährig veröffentlicht ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4107 mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Landesinnenminister Ralf Jäger teilt mir in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4027 mit, dass „eine auf einzelne Quartale bezogene, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten“ für Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht vorgesehen ist. Soweit jedoch Kreispolizeibehörden entsprechende Daten auch unterjährig bekannt geben , seien diese „nur eingeschränkt statistisch valide und nur bedingt aussagekräftig“. Bedenkt man, dass bei Bürgerinformationsveranstaltungen der Polizei durchaus Tabellen mit monatlichen Auswertungen präsentiert werden, müsste auch der NRW-Innenminister in der Lage sein, die ihm vorliegenden Daten den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Landesregierung hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3740 (LT-Drs. 16/9618) umfassend zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), deren Zielsetzungen sowie zu Grundsätzen der Veröffentlichung von Daten berichtet. In diesem Kontext wurde u. a. auch auf die besondere Bedeutung von Datenintegrität und Datenvalidität hingewiesen. Eine unterjährige Veröffentlichung von Daten der PKS ist problematisch, weil nicht konsolidierte PKS-Daten in ihrer Aussage und Bedeutung statistisch nur bedingt belastbar und damit auch nur eingeschränkt verwertbar sind. Dies gilt für die statistische Bewertung kleiner Bezirke und Räume im besonderen Maße. Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3927 (LT-Drs. 16/10115) hat die Landesregierung darauf nochmals hingewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10577 2 1. Warum werden offensichtlich belastbare Zahlen zur Wohnungseinbruchsstatistik, die von manchen Kreispolizeibehörden monatlich oder zumindest unterjährig an das MIK NRW weitergegeben werden, von diesem zurückgehalten? (Bitte konkret und detailliert begründen.) Siehe Vorbemerkungen. 2. Warum sollen diese Zahlen nur bedingt aussagekräftig sein? (Bitte konkret und detailliert begründen.) Siehe Vorbemerkungen. 3. Welche Datenbasis liegt den Zahlen der Kreispolizeibehörden zugrunde? Die Kreispolizeibehörden verfügen über Daten der unterjährig nicht qualitätsgesicherten PKS. Zudem nutzen sie zur aktuellen Lagebewertung Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem . 4. Warum werden monatliche Auswertungen der Einbruchszahlen Bürgern präsentiert , Abgeordneten des Landtags NRW aber vorenthalten? Die Kreispolizeibehörden entscheiden im Einzelfall über eine Information der Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen Kriminalitätsgeschehen. Hierbei werden - oftmals neben Präventionshinweisen - u. a. auch Tendenzen der Kriminalitätsentwicklung aufgezeigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen hingewiesen. 5. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, dass das MIK in der Lage ist Halbjahreszahlen zu präsentieren, die sich u.a. auch aus den Monatszahlen zusammensetzen müssen, dieses aber nicht für Quartale oder einzelne Monate möglich sein soll? Siehe Vorbemerkungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10577