LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1059 08.10.2012 Datum des Originals: 05.10.2012/Ausgegeben: 11.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 390 vom 29. August 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/776 Nationalparkplanungen: Wie beurteilt die Landesregierung die neue Gebietskulisse? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 390 mit Schreiben vom 5. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neue Westfälische berichtet in ihrer Ausgabe vom 23.08.2012 über eine vom Kreis Lippe neue favorisierte Gebietskulisse für einen Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe. Demnach soll zunächst auf Flächen des Landes in Bad Lippspringe und auf Flächen des Landesverbandes Lippe ein Nationalpark ausgewiesen werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen Bereiche des südlichen Teils des Truppenübungsplatzes Senne hinzukommen. Diese „abgespeckte“ Gebietskulisse ist demnach kleiner als 5.000 ha und zudem durch die Bundesstraße 1 zerschnitten. Privatflächen des Prinzen zur Lippe und die nördlich davon gelegenen Flächen des Landesverbandes Lippe sind in diesen Überlegungen nicht mehr berücksichtigt. In der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 87 (Drucksache 16/443) wird ausgeführt, dass die Nordflächen des Landesverbandes Lippe innerhalb der Nationalparkkulisse verbleiben müssten, da diese für die Erfüllung des Kriteriums „Besondere Eigenart“ von besonderer Bedeutung seien. 1. Wurde die in der Neuen Westfälischen vom 23.08.2012 skizzierte und vom Kreis Lippe ins Gespräch gebrachte neue Gebietskulisse für einen Nationalpark mit der Landesregierung abgestimmt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1059 2 2. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage geschilderte neue Version eines Nationalparks Teutoburger Wald kleiner als 5.000 ha und durch eine Bundesstraße zerschnitten ist, die neue Gebietskulisse für nationalparkfähig? Fachliche Grundlage für die derzeit laufenden Diskussionen und Untersuchungen sowie die Flächentauschverhandlungen des Landes mit dem Landesverband Lippe ist das Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Eignung des Teutoburger Waldes als Nationalpark von Mai 2011. Die im August 2012 in Ostwestfalen-Lippe in der Presse veröffentlichte Gebietskulisse für einen Nationalpark wurde nicht mit der Landesregierung abgestimmt. Zu Gebietsspekulationen jenseits der vom LANUV fachlich begründeten Gebietskulisse nimmt die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung. Die Gebietsgröße ist im Grundsatz eine wichtige Voraussetzung für die Ausweisung eines Nationalparks, die jedoch im Einzelfall fachlich geprüft und bewertet werden muss. 3. Wenn ja, ist die in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 87 geäußerte Auf- fassung, dass die nördlichen Teile des Landesverbandes Lippe innerhalb der Nationalparkkulisse verbleiben müssen, um das Kriterium „Besondere Eigenart“ zu erfüllen, damit hinfällig? Bezüglich der „besonderen Eigenart“ sind die Aussagen in der Antwort zur Kleinen Anfrage 87, Drs. 16/443, richtig. Die Flächen haben eine besondere Bedeutung.