LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10591 23.12.2015 Datum des Originals: 23.12.2015/Ausgegeben: 30.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4125 vom 4. Dezember 2015 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/10415 Soziale Wohnraumförderung im Jahr 2015 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4125 mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während in der Vergangenheit jährliche Wohnraumförderprogramme aufgestellt wurden, hat das Ministerium für „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ in der Pressekonferenz vom 21.01.2014 ihr mehrjähriges Wohnraumförderprogramm 2014 – 2017 vorgestellt. Die schlechten Förderergebnisse aus dem Jahr 2014, die erkennbar nicht ausreichende Akzeptanz der Förderprogramme (trotz Tilgungsnachlässen), aber auch die geänderte Situation aus dem Bedarf an Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen, hat zu geänderten Förderzahlen geführt (s. a. Landtagsvorlage 16/3271). Grundsätzlich war Bewilligungsschluss für die Anträge auf Wohnraumförderung der 30. November 2015. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm (WoFP 2014 – 2017) hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Zeichen der Verlässlichkeit und Investitionssicherheit geschaffen. Nach dem Tiefpunkt der Förderzahlen im Jahr 2013 hat schon das Jahr 2014 eine Konsolidierung der Förderzahlen ergeben. Dieser Trend hat sich im Jahr 2015 fortgesetzt. Die Förderzahlen im Jahresverlauf 2015 lagen im Schnitt 10 – 20% über den Förderzahlen des Jahres 2014. Nach der Aufstockung der Entflechtungsmittel für den sozialen Wohnungsbau hat die Landesregierung zum 20. Oktober 2015 die Förderkonditionen durch die landesweite Gewährung von Tilgungsnachlässen auf die Grundpauschalen der Wohnraumförderung noch ein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10591 2 mal deutlich verbessert. Vor diesem Hintergrund wurde der Bewilligungsschlusstermin für den Mietwohnungsneubau und die Bestandsinvestitionsförderung vom 30.11.2015 auf den 16.12.2015 verschoben. Aus diesem Grunde werden die Förderergebnisse für das Jahr 2015 vermutlich erst im Laufe des Januar 2016 vorliegen. Darüber hinaus belegen die Förderstatistiken der letzten Jahre, dass erst in den letzten Wochen der Großteil der Förderanträge verbucht werden kann. Aus diesen Gründen können zum derzeitigen Zeitpunkt nur Zwischenergebnisse (Stand: 30.11.2015) für das Jahr 2015 präsentiert werden. Die Landesregierung beabsichtigt in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 21.01.2016 einen ersten Jahresüberblick der Förderzahlen für das Jahr 2015 vorzulegen 1. Welche Bewilligungen wurden im Jahr 2015 erteilt? Das Zwischenergebnis der NRW.BANK vom 30.11.2015 weist, im Vergleich zum Jahr 2014 folgende Förderzahlen aus: Aktuell ist über alle Programmpunkte hinweg eine Steigerung gegenüber dem 30.11.2014 von gut 13 % zu verzeichnen. Im Mietwohnungsneubau kann eine Steigerung bei den Förderdarlehen von gut 16% festgehalten werden. Im Bereich der Bestandsförderung liegt die Steigerung bei rund 18%. Bei der Eigentumsförderung sind die Zahlen gegenüber 2014 rückläufig (rund 21%), da das derzeitige niedrige Zinsniveau eine Eigentumsbildung für weite Kreise der Bevölkerung auch ohne öffentliche Förderung ermöglicht. Im Bereich der Quartiersförderung liegt die Steigerung bei gut 15%. Extrem hoch fällt die Steigerung im Heimbereich für Studierende und Menschen mit Behinderung aus. Sie liegt bei 126%. 2. Wie hoch waren die Tilgungsnachlässe im Jahr 2015? Das Zwischenergebnis der NRW.BANK vom 30.11.2015 weist folgenden Wert bei den bisher gewährten Tilgungsnachlässen aus: 33.759.020,00 Euro Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10591