LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10593 23.12.2015 Datum des Originals: 23.12.2015/Ausgegeben: 30.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4083 vom 19. November 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10280 Was hat der Terrorist Abdelhamid Abaaoud in NRW gemacht? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4083 mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Spiegel Online meldet am 19.11.2015, dass der für die Anschläge von Paris verantwortliche Abdelhamid Abaaoud mehrfach in NRW war. U.a. soll er am 20. Januar 2015 vom Konrad Adenauer Flughafen Köln Bonn in die Türkei geflogen sein, um angeblich dortige Verwandte zu besuchen. Eine Rückreise per Flugzeug ist offenbar nicht dokumentiert. Die Belgier hatten Abaaoud offenbar seit längerem im sogenannten Schengener Informationssystem (SIS) zur Kontrolle ausgeschrieben. Sie erbaten also Mitteilung darüber, wohin sich der Islamist bewegte. Abaaoud sollte aber nicht festgenommen oder aufgehalten werden . 2007 war der Terrorist in Köln und hat dort ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug beantragt . 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Ziele und Aufenthaltsorte von Abdelhamid Abaaoud in Nordrhein-Westfalen? (Bitte auflisten mit Datum, Ort, ggf. Grund, Aufenthaltsdauer, ggf. Reiserouten, etc.) Der Landesregierung ist bekannt, dass eine namensgleiche Person mit geringfügig abweichender Schreibweise und Variationen bei Geburtsdatum sowie -ort am 05.01.2007 beim Straßenverkehrsamt der Stadt Köln ein Ausfuhrkennzeichen für einen PKW beantragt hat. Darüber hinaus erteilte die Stadt Köln am 23.01.2008 ein Kurzzeitkennzeichen für einen PKW; auch dieser Antrag wurde von einer namensgleichen Person mit geringfügig abweichender Schreibweise und Variationen beim Geburtsdatum gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10593 2 Ob eine Identität zur Person des Abdelhamid Abaaoud besteht und ob eine persönliche Vorstellung bei der Stadt Köln erfolgt ist, lässt sich durch die Abteilung Straßenverkehr nicht mehr nachvollziehen. Darüber hinaus teilte die Bundespolizei im Rahmen eines bundesweiten Erkenntnisaustausches mit, dass sie eine Person namens Abdelhamid Abaaoud am 20.01.2014 bei der Ausreise nach Istanbul am Flughafen Köln/Bonn kontrolliert habe. 2. Sind diese Erkenntnisse stets an die belgischen Behörden weitergeleitet worden? 3. Sind diese Erkenntnisse auch mit anderen Bundesländern und zuständigen Bundesbehörden abgeglichen worden? 4. Gab es Hinweise von anderen Behörden (auch ausländischen) über Aufenthaltsorte von Abdelhamid Abaaoud in Nordrhein-Westfalen? Die Fragen mit den Nrn. 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ihre Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Anschlägen von Paris hat die Landesregierung im Rahmen des behördlichen Nachrichtenaustausches weitergeleitet. Der Kontakt zu ausländischen Sicherheitsbehörden obliegt dabei grundsätzlich den Bundesbehörden. Im Zuge der Ermittlungen zu den Ereignissen in Verviers/Belgien vom 15.01.2015 wurde im Rahmen des internationalen behördlichen Nachrichtenaustauschs ein möglicher Aufenthaltsort des Abdelhamid Abaaoud in Köln für das Jahr 2008 mitgeteilt. 5. Sind Organe der Polizei oder des Verfassungsschutzes oder eines anderen Dienstes in NRW von einem anderen Dienst um Amtshilfe gebeten worden? Nein. Über nicht nordrhein-westfälische Landesbehörden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10593