LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10599 29.12.2015 Datum des Originals: 22.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4060 vom 11. November 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10230 Investitionen in Geräte und Spezialausrüstungen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4060 mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung trifft das Land die erforderlichen zentralen Maßnahmen. Gemäß § 40 Absatz 4 trägt das Land die Kosten für diese Maßnahmen. Insbesondere beschafft es im Rahmen eines jährlich fortzuschreibenden Ausstattungsprogrammes nach Maßgabe des Haushaltsplanes Fahrzeuge, Geräte und Spezialausrüstung und stellt diese den anerkannten Hilfsorganisationen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz gemäß § 18 zur Verfügung. Laut Haushaltsplänen der Jahre 2010 bis 2014 wurden für den Erwerb von Geräten (Kapitel 03 710, Titel 812 10) 10,35 Millionen Euro an Investitionsausgaben geplant; insgesamt wurden in diesen Jahren aber nur rund 5,82 Millionen Euro tatsächlich in neue Gerätschaften investiert . Die tatsächlich getätigten Investitionen betragen damit nur rund 56 Prozent der Plan-Investitionen . Für 2016 sind laut Haushaltsplanentwurf Investitionsausgaben in Höhe von 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Laut Haushaltserläuterung dient der Titel 812 10 für den Erwerb von Erstund Ersatzausstattung von Geräten und Spezialausrüstung im Rahmen der zentralen Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen für Feuerschutz und Hilfeleistung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10599 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 4060 nimmt Bezug auf die Zentralen Maßnahmen des Landes gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), für die das Land die Kosten gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 FSHG übernimmt. Dabei wird ein Bezug zum jährlichen Ausstattungsprogramm gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 FSHG hergestellt, das für die Ausstattung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (weiße Einheiten) aufzustellen ist. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das jährliche Ausstattungsprogramm nur für diese „Einheiten“ aufzustellen ist. Aus dem Titel, auf den sich die Kleine Anfrage bezieht, können auch zentrale Maßnahmen des Landes finanziert werden, die die Ausstattung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes (rote Einheiten) im Übrigen betreffen. Für die „roten Einheiten“ ist kein Ausstattungsprogramm des Landes zu erstellen. Vielmehr ist deren Ausstattung originäre Aufgabe des jeweiligen Aufgabenträgers für den Brand- und Katastrophenschutz. Zentrale Maßnahmen gem. § 3 Abs. 3 FSHG unterstützen die kommunalen Aufgabenträger in ihrer Aufgabenwahrnehmung. Sie greifen insbesondere, wenn überörtliche Belange des Feuer- und Katastrophenschutzes berührt sind und ein Interesse an einer einheitlichen Vorgehensweise oder Struktur besteht. 1. Wie kann es - bei Vorliegen eines jährlich fortzuschreibenden Ausstattungsprogrammes - sein, dass in den Jahren 2010 bis 2014 von Investitionsplanungen in Höhe von 10,35 Millionen EURO nur 5,82 Millionen EURO tatsächlich für den Erwerb von Geräten verausgabt wurden? Planungen im Katastrophenschutz berücksichtigen den Katastrophenfall. Dadurch ist die Investitionsplanung regelmäßig höher als die verausgabten Haushaltsmittel, da die notwendigen Vorkehrungen nicht planbar sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Mittel aufgrund der Übertragbarkeit für den veranschlagten Zweck nicht verloren sind. Zudem stimmen die mittlere Nutzungsdauer der Geräte und die tatsächliche nicht immer überein. Da die Haltbarkeit der Geräte von der nicht vorhersehbaren Intensität der Benutzung abhängt, ist die Ersatzbeschaffung nur eingeschränkt prognostizierbar. 2. Welche Erwerbe von Geräten und Spezialausrüstung beinhaltet das jährlich fortzuschreibende Ausstattungsprogramm für die Jahre 2015 und 2016 (aufgeteilt nach: Jahr, Gerätschaft und Standort)? Jahr Gerätschaft Standort 2015 Sandsackreserve Bonn 2015 Umrüstung auf Digitalfunk NRW1) 2015 Druckminderer NRW1) 2015 Dauerdruckzelte NRW1) 2016 Umrüstung auf Digitalfunk NRW1) 2016 Dauerdruckzelte NRW1) 1) Die Geräte bzw. die Fahrzeuge, die von der Umrüstung auf Digitalfunk betroffen bzw. auf denen die Geräte verlastet sind, sind in ganz NRW verteilt. Eine Auflistung nach den gewünschten Parametern kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10599 3 3. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 1,35 Millionen EURO für den Erwerb von Geräten zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt: Wie ist der Umsetzungsstand des Ausstattungsprogramms für den Geräteerwerb in 2015 (aufgeteilt nach: Gerätschaft und Standort)? - Sandsackreserve: Die Auslieferung erfolgt im Jahr 2015. Sie wird im Katastrophenschutz -Zentrum der Stadt Bonn stationiert. - Umrüstung auf Digitalfunk: Die Umrüstung erfolgt permanent. Die Fahrzeuge, die von der Umrüstung auf Digitalfunk betroffen sind, sind in ganz NRW verteilt. Eine Auflistung nach den gewünschten Parametern setzt tiefergehende Recherchen bei den Trägern des Feuerbzw . Katastrophenschutzes voraus und kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden. - Druckminderer: Die Verteilung wird im Jahr 2015 abgeschlossen. Die betroffenen Fahrzeuge sind in ganz NRW verteilt. Eine Auflistung nach den gewünschten Parametern setzt tiefergehende Recherchen bei den Trägern des Feuer- bzw. Katastrophenschutzes voraus und kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden. - Dauerdruckzelte: Die Verteilung ist abgeschlossen. Die betroffenen Fahrzeuge sind in ganz NRW verteilt. Eine Auflistung nach den gewünschten Parametern setzt tiefergehende Recherchen bei den Trägern des Feuer- bzw. Katastrophenschutzes voraus und kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden. 4. Wie verteilen sich die Ausgaben für Geräteerwerbe in den Jahren 2010 bis 2015 auf Erst- und Ersatzbeschaffungen (aufgeteilt nach: Jahr, Gerät, Erstbeschaffung, Ersatzbeschaffung)? Jahr Gerätschaft Erst- / Ersatzbeschaffung 2010 Die Recherche kann in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden. 2011 Nachrüstung Betreuungslastkraftwagen Erstbeschaffung 2012 Nachrüstung Betreuungslastkraftwagen Erstbeschaffung 2012 Umrüstung auf Digitalfunk Erstbeschaffung 2013 Umrüstung auf Digitalfunk Erstbeschaffung 2014 Umrüstung auf Digitalfunk Erstbeschaffung 2015 Druckminderer Ersatzbeschaffung 2015 Sandsackreserve Erstbeschaffung 2015 Dauerdruckzelte Ersatzbeschaffung 2015 Umrüstung auf Digitalfunk Erstbeschaffung Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10599