LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10602 29.12.2015 Datum des Originals: 23.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4079 vom 19. November 2015 des Abgeordneten Friedhelm Ortgies CDU Drucksache 16/10262 Landesförderung: Wie sind die Fördermittel in Höhe von 253.000,- EUR von der Aktionsgemeinschaft Friedenswoche ausgegeben worden? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4079 mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Mindener Tageblatt in seiner Ausgabe vom 19.11.2015 berichtet, hatte die Aktionsgemeinschaft Friedenswoche im Zeitraum von September 2011 bis Februar 2014 für außerschulische Bildungsarbeit Fördergelder in Höhe von insgesamt 253.000,- EUR vom Umweltministerium NRW und vom LANUV erhalten. Bis heute ist ungeklärt, wie das Geld ausgegeben worden ist. 1. Wofür sind die Mittel in Höhe von insgesamt 253.000,- EUR tatsächlich verwendet worden? (Bitte um genaue Auflistung unter Angabe der Einzelbeträge.) Detaillierte Angaben zur tatsächlichen Verwendung der ausgezahlten Landesmittel sind erst mit Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10602 2 2. Ist es richtig, dass die ehemalige Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Silke Mackenthun die Gelder allein gezeichnet und ausgegeben hat, ohne dass es eine ordentliche Belegführung und Nachweisprüfung gegeben hat? Diese Frage kann erst nach eingehender Prüfung des Verwendungsnachweises beantwortet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch festzuhalten, dass die bewilligten Landesmittel während des Durchführungszeitraums der Maßnahme in insgesamt zehn Mittelabrufen beim LA- NUV NRW angefordert wurden, die jeweils vom ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins unterzeichnet waren. Die Auszahlung an den Verein erfolgte daraufhin jeweils auf das vom Vereinsvorstand angegebene Konto. Die schriftliche Auszahlungsmitteilung des LANUV war jeweils an den Vorstand gerichtet; sie enthielten auch eine Information darüber, auf welches Konto diese Auszahlungen erfolgten. 3. Mit welcher Begründung wurde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Subventionsbetruges wieder eingestellt? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bielefeld hat berichtet, die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe mit Verfügung vom 22.09.2015 die Aufnahme von Ermittlungen mit der Begründung abgelehnt, dass die am 31.08.2015 bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke erstattete Strafanzeige gegen die ehemaligen bzw. noch amtierenden Vorstandsmitglieder des Vereins Aktionsgemeinschaft Friedenswoche e.V. sowie die dortige Projektleiterin keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Subventionsbetrug im Sinne des § 264 Absatz 1 Strafgesetzbuch enthalte. Die von der Anzeigeerstatterin, der Kassenprüferin des Vereins, behauptete Unübersichtlichkeit der Belegführung allein lasse noch nicht den Schluss auf eine Täuschung der Bewilligungsbehörde oder eine zweckwidrige Mittelverwendung zu, zumal die Prüfung durch das LANUV NRW als zuständiger Subventionsbehörde dem Anzeigevorbringen zufolge noch andauere. 4. Liegen dem LANUV Verwendungsnachweise vor (und wenn ja, in welcher Höhe?)? Aktuell liegt dem LANUV NRW ein noch nicht abschließend geprüfter Verwendungsnachweis mit Ausgaben in Höhe von 343.777,99 EUR vor. Erst mit Abschluss der Prüfung wird sich herausstellen, ob dieser Betrag am Ende als zuwendungsfähige Gesamtausgaben anerkannt wird und die ordnungsgemäße Verwendung des ausgezahlten Landeszuschusses in Höhe von 253.385,24 EUR nachgewiesen ist. 5. Warum ist nach Aussage des LANUV erst im nächsten Jahr mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Da zeitgleich ein weiteres Prüfverfahren durch eine andere Behörde anhängig ist, das aus datenschutzrechtlichen Gründen vertraulich zu behandeln ist, dessen Ergebnisse voraussichtlich Ende d.J. vorliegen werden und diese unter Umständen Auswirkungen auf die Verwendungsnachweisprüfung durch das LANUV NRW haben könnten, ist es aus sachlichen Gründen sinnvoll, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Das LANUV NRW ist darauf vorbereitet und eingerichtet, sein Prüfverfahren Anfang Januar 2016 fortzusetzen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10602