LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10604 29.12.2015 Datum des Originals: 22.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4062 vom 11. November 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10232 Feuerschutz: Aufkommen und Verwendung der Feuerschutzsteuer Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4062 mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Jahren 2000 bis 2014 wurden laut Rechnungsergebnissen insgesamt 1,058 Milliarden Euro aus der Feuerschutzsteuer im Landeshaushalt vereinnahmt. In 2014 wurde mit 85,516 Millionen Euro die höchste Einnahme in den letzten 15 Jahren aus dieser Steuer realisiert. Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zu Leistungen von Ausgaben für den Feuerschutz und die Hilfeleistung sowie für das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Ausweislich der Antwort des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Kleine Anfrage mit der Drucksache-Nummer 16/3793 wird die Feuerschutzsteuer für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Feuerschutz, das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, Dotationen an die Hilfsorganisationen für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz, Beschaffungen einschließlich der Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Geräten für den Katastrophenschutz sowie für Zuweisungen für Einsätze auf Anordnung des Landes und Übungen der Großverbände verwendet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10604 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Zweckbindung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Zwecke des Feuerschutzes und die übrigen Aufgaben nach dem FSHG gewährleistet, dass eine im Wesentlichen stetige und sichere Finanzierung der Aufgaben des Feuer- und Katastrophenschutz erfolgen kann und das Land die kommunalen Aufgabenträger entsprechend unterstützt. Eben wegen dieser engen Zweckbindung, der für größere Investitionsvorhaben längerfristigen Planungszeiträume , Schwankungen im Aufkommen (z.B. im Jahr 2006 rd. 33 Mio. € weniger als prognostiziert ), hoher Investitionsvolumina (z.B. bei Feuerlöschbooten) und Verzögerungen bei Ausschreibungs - und Vergabeverfahren unterliegt die Bewirtschaftung dieser Mittel allerdings Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Daher tragen - die ebenfalls zweckgebundenen - Haushaltsreste in diesem Bereich, die ausschließlich für die Aufgaben des Feuer- und Katastrophenschutzes vorzuhalten sind, besonders dazu bei, dass Investitionen entsprechend längerfristiger Konzepte realisiert werden können, auf unvorhersehbare große Schadensereignisse oder aktuelle Bedrohungslagen reagiert werden kann und die Zuweisungen und Zuschüsse an die Gemeinden und Gemeindeverbände trotz erheblicher Schwankungen im Aufkommen der Feuerschutzsteuer auf einem konstanten Niveau gehalten werden können. 1. Wie hoch war jeweils die Mittelverwendung aus dem Feuerschutzsteueraufkommen in den Jahren 2010 bis 2014 für die fünf oben aufgeführten Verwendungsarten (aufgeteilt nach Haushaltsjahren)? Die Ist-Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2014 bei den fünf Verwendungsarten belaufen sich wie folgt, wobei die Verwendungsart „Erwerb“ entsprechend der differenzierten Veranschlagung aufgeteilt ist: Jahr Zuweisungen an Gemeinden und Gemeinde -verbände für Einsätze auf Anordnung des Landes und Übungen der Großverbände 03 710 633 11 03 710 633 12 Insgesamt: Landeszuschüsse an Gemeinden (GV) zur Förderung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung 03 710 883 10 Landeszuschüsse an die privaten Hilfsorganisationen 03 710 684 12 Erwerb von Fahrzeugen 03 710 811 10 Erwerb von Geräten sonstigen beweglichen Sachen 03 710 812 10 Institut der Feuerwehr Nordrhein- Westfalen 03 750 2010 363.131,48 € 35.620.000,00 € 4.065.000,00 € 1.426.899,97 € 100.659,75 € 9.819.000,00 € 2011 608.559,09 € 35.620.000,00 € 3.769.745,86 € 8.441.139,50 € 2.555.575,88 € 9.818.000,00 € 2012 174.264,11 € 35.620.000,00 € 4.332.696,95 € 4.211.520,36 € 1.719.438,83 € 10.705.000,00 € 2013 263.090,42 € 35.620.000,00 € 4.194.480,40 € 4.112.057,46 € 384.915,50 € 11.237.000,00 € 2014 389.320,82 € 35.620.000,00 € 4.161.866,00 € 101.927,57 € 1.054.400,06 € 10.974.000,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10604 3 2. Wie hoch waren jeweils die Ausgabenreste in den Jahren 2010 bis 2014? Die Tabelle zeigt die jährliche Entwicklung der Ausgabereste auf der Basis der bis zum Berichtszeitraum aufgelaufenen Beträge. 03 710 03710 TG 60 03 750 Summe Feuerschutz - steuer Feuerschutz und Hilfeleistung Förderung des Ehrenamts in der Feuerwehr Institut der Feuerwehr bis 2009 aufgelaufene Reste 74.306.033 2.193.278 76.499.311 2010 12.791.999 2.543.923 15.335.923 2011 -4.721.745 -987.193 -5.708.938 2012 21.527.659 582.455 22.110.114 2013 13.186.309 -615.543 12.570.766 2014 10.117.610 779.500 -1.116.921 9.780.189 Summe 127.207.865 779.500 2.600.000 130.587.365 3. Für welche Zwecke wurden die Ausgabenreste der Jahre 2010 bis 2014 jeweils verwendet (aufgeteilt nach Haushaltsjahr, Betrag und Verwendung)? Die in den Jahren 2010 bis 2014 in Anspruch genommenen Ausgabereste ergeben sich aus dieser Tabelle: Jahr Landeszuschüsse an Gemeinden zur Förderung des Feuerschutzes 03 710 883 10 Erwerb von Geräten zur Anbindung an den Digitalfunk 03 710 812 11 Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen IdF NRW 03 750 519 02 Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen IdF NRW 03 750 811 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen IdF NRW 03 750 812 00 2010 1.924.700 € - € - € - € 145.225,94 € 2011 1.664.600 € - € - € - € - € 2012 5.429.500 € - € - € 40.358,41 € - € 2013 19.678.800 € - € - € - € - € 2014 16.804.900 € 6.518.814,30 € 2.021,18 € - € - € 4. Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben für die Verwendung der Feuerschutzsteuer in 2015 (aufgeteilt nach den fünf Verwendungsarten)? Die Ist-Ausgaben einschließlich bis 31.10.2015 belaufen sich nachstehend: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10604 4 Jahr Zuweisungen an Gemeinden und Gemeinde verbände für Einsätze auf Anordnung des Landes 03 710 633 11 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Übungen der Großverbände 03 710 633 12 Landeszuschüsse an die privaten Hilfsorganisationen 03 710 684 12 Erwerb von Fahrzeugen 03 710 811 10 Erwerb von Geräten sonstigen beweglichen Sachen 03 710 812 10 Institut der Feuerwehr Nordrhein- Westfalen 03 750 10.2015 127.500,00 € 80.664,34 € 2.779.867,00 € 819.084,62 € 298.931,08 € 11.622.129,67 € Anmerkung: Landeszuschüsse an Gemeinden (GV) zur Förderung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung (Titel 03 710 883 10) sind 2015 auf dem Niveau der Vorjahre in Höhe von 35.620.000,00 € zum 1.07.2015 gezahlt worden. 5. Wie wird der Planansatz aus dem Feuerschutzsteueraufkommen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 85 Millionen Euro auf die fünf Verwendungsarten aufgeteilt ? Die Planansätze belaufen sich wie folgt: Jahr Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Einsätze auf Anordnung des Landes 03 710 633 11 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Übungen der Großverbände 03 710 633 12 Landeszuschüsse an die privaten Hilfsorganisationen 03 710 684 12 Erwerb von Fahrzeugen 03 710 811 10 Erwerb von Geräten sonstigen beweglichen Sachen 03 710 812 10 Institut der Feuerwehr Nordrhein- Westfalen 03 750 2016 909.000 € 120.000 € 4.211.000 € 14.000.000 € 1.800.000 € 22.457.600 € Anmerkung: Landeszuschüsse an Gemeinden (GV) zur Förderung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung (Titel 03 710 883 10) sollen auch 2016 auf dem Niveau der Vorjahre in Höhe von 35.620.000,00 € zum 1.07.2016 gezahlt werden. In den kommenden Jahren sind Neu- und Ersatzbeschaffungen in größerem Umfang erforderlich , um die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten und weiter entwickeln zu können. Die anstehenden Beschaffungsmaßnahmen beziehen sich auf die im Land NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden im Brand- und Katastrophenschutz erstellten Konzepte. Dazu gehören die Einheiten der Feuerwehrbereitschaften und die Einheiten für den Sanitäts- und Betreuungsdienst. Insbesondere sind Sonderbeschaffungen für die Löschboote, im Bereich der ABC-Abwehr, für die Führung größerer Verbände und deren Versorgung dringend erforderlich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10604