LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10606 29.12.2015 Datum des Originals: 28.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4127 vom 9. Dezember 2015 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/10448 Wie viele Lehrkräfte an Schulen der kreisfreien Stadt Bielefeld haben bisher an einer Fortbildung zur Inklusion teilgenommen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4127 mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat im Haushaltsjahr 2014 auch die Praxis für die Zuweisung der Fortbildungsbudgets geändert. So hat sich in der Folge laut Ministerium aufgrund der neuen Zuweisungspraxis für das Haushaltsjahr 2015 eine „Ersparnis“ in Höhe von 3.131.448 Euro ergeben (Drucksache 16/8849). Darüber hinaus erklärte das Ministerium in der genannten Antwort, Zitat: „Das Fortbildungsprogramm „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ ist Teil der staatlichen Lehrerfortbildung und muss somit von den Schulen nicht aus den Fortbildungsbudgets bezahlt werden“. So betonte die Schulministerin z.B. in einer Pressemitteilung vom 03.09.2015, dass im vergangenen Schuljahr 22.500 Lehrerinnen und Lehrer an der „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ teilgenommen hätten. Die Zahl klingt zunächst imposant, relativiert sich jedoch deutlich , wenn man sie ins Verhältnis zu fast 200.000 Lehrkräften und der Vielzahl der Schulen setzt, an denen sonderpädagogische Förderung umgesetzt wird bzw. umgesetzt werden soll. Da die Landesregierung weiß, wie viele Lehrkräfte bisher an diesen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, müssen ebenfalls entsprechende Informationen vorliegen, wie sich dies regional verteilt. Auch wurde die Frage der unterschiedlichen Verteilung der Wahrnehmung von entsprechenden Fortbildungen bereits öffentlich thematisiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10606 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die sich aufgrund der neuen Zuweisungspraxis für das Haushaltsjahr 2015 ergebende Ersparnis bei den Fortbildungsbudgets der Schulen beläuft sich nach einer erforderlich gewordenen Neuberechnung der Fortbildungsbudgets im Juni 2015 auf 3.086.693 Euro. 1. Wie viele Mittel für Fortbildungen aus den Budgets mussten durch die Schulen in der kreisfreien Stadt Bielefeld als Folge der untergesetzlichen Änderungen durch die rot-grüne Landesregierung zum genannten Zeitpunkt zurückgegeben werden (bitte nach absolutem Betrag sowie nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen )? Mit der geänderten Praxis für die Zuweisung der Fortbildungsbudgets in Abhängigkeit vom Kontostand der FBON-Konten der Schulen zum Stichtag 1. April eines jeden Jahres erhalten die Schulen entweder eine volle Zuweisung, eine reduzierte Zuweisung oder keine Zuweisung. Es werden keine Mittel von den Schulen zurückgefordert. Für die Berechnung der Fortbildungsbudgets werden die Amtlichen Schuldaten verwendet. Die Höhe der für das Haushaltsjahr 2015 berechneten Fortbildungsmittel für die Schulen der kreisfreien Stadt Bielefeld auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2014/15 ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Schulform G H R GE GY F G/H BK WBK Gesamtergebnis Schulen 47 7 9 5 8 9 9 4 95 Summenbetrag 43.535 € 7.450 € 16.110 € 18.945 € 28.890 € 13.715 € 25.515 € 7.875 € 162.035 € Summe von Zuweisung 28.560 € 916 € 9.623 € 17.727 € 12.196 € 10.843 € 24.662 € 5.283 € 109.811 € Danach wurden für die Schulen der kreisfreien Stadt Bielefeld für das Haushaltsjahr 2015 Fortbildungsbudgets in Höhe von insgesamt 162.035 € (= Summenbetrag) berechnet. Hiervon wurden den Schulen aufgrund der neuen Zuweisungspraxis in Abhängigkeit vom Kontostand der FBOB-Konten der Schulen zum Stichtag 1. April 2015 insgesamt 109.811 € (= Summe von Zuweisung) bereitgestellt. 2. Verfügt die Landesregierung über einen landesweiten Überblick, wie viele Fortbildungen zur Inklusion ergänzend aus den Fortbildungsbudgets der Schulen finanziert werden? Das Land erhebt keine Daten darüber, wie viele Fortbildungen zur Inklusion aus dem Fortbildungsbudget finanziert wurden. Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Sie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10606 3 haben die Möglichkeit sich dabei für das hochwertige staatliche und daher für Schulen kostenfreie Programm „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ zu entscheiden oder aus dem Fortbildungsbudget andere Anbieter zu engagieren. 3. Gibt es bei der Verteilung der Fortbildungen auf der Basis des Fortbildungsprogramms „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ auffällige regionale Unterschiede? Die Verteilung der Fortbildungen entspricht in etwa der Verteilung der Lehrkräfte auf die fünf Bezirksregierungen wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist: Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion Schuljahr 2014 / 2015 prozentuale Verteilung der Fortbildung prozentuale Verteilung der Lehrkräfte NRW-weit 100% 100% Bezirksregierung Arnsberg 18,5% 20,3% Bezirksregierung Detmold 10,6% 12,5% Bezirksregierung Düsseldorf 30,0% 28,0% Bezirksregierung Köln 26,8% 24,3% Bezirksregierung Münster 14,1% 14,9% 4. Wenn dies im Falle von Frage 3 zutrifft, worauf führt die Landesregierung dies zurück? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie viele Fortbildungen auf der Basis des Fortbildungsprogramms „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ sind bisher von den Schulen der kreisfreien Stadt Bielefeld wahrgenommen worden (bitte absolute Anzahl sowie nach Schulformen aufgeschlüsselt darstellen)? Im Schuljahr 2014 / 2015 haben in der Stadt Bielefeld 21 Fortbildungen im Umfang von 407 Teilnehmertagen für Schulen auf dem Weg zur Inklusion stattgefunden, davon 1 schulextern (ScheLF) und 20 schulinterne (SchiLF). Die schulinternen Fortbildungen sind teilweise mehrtägige Fortbildungsreihen und verteilen sich folgendermaßen auf die Schulformen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10606 4 Anzahl der schulinternen Veranstaltungen FÖS 1 GE 0 GEMS 0 GS 15 GY 3 HS 0 Primus 0 RS 1 SEK 0 WBK 0 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10606