LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10608 29.12.2015 Datum des Originals: 23.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4110 vom 30. November2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10377 Vergütung für Polizeieinsatz rund um den G7-Gipfel im bayerischen Elmau Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4110 mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwischen dem MIK und der Polizeiführung in Nordrhein-Westfalen ist ein Streit über die Bezahlung der knapp 2000 Polizisten entbrannt, die während des G7-Gipfels im bayerischen Elmau vom 27. Mai bis zum 8. Juni 2015 eingesetzt wurden. Wie die „Neue Rhein Zeitung“ berichtet (30.11.2015, S. 1), will das MIK den Großteil des 13-tägigen Einsatzes als „Freizeitvergnügen “ werten. Nur der 5. bis 8. Juni, d.h. die zwei Tage vor dem Gipfel sowie die Zeit der Veranstaltung selbst, sollen als volle Dienstzeit vergütet werden. Als Begründung gibt ein Sprecher des MIK an, dass von vorneherein klar gewesen sei, dass die Dienstzeit erst beginne, „wenn der bayerische Einsatzführer Bereitschaftszeit anordnet“. Jedoch hatte das MIK per vertraulichem Erlass bereits am 11. Mai 2015 zugesagt, den Polizeibeamten wegen „der zu erwartenden hohen Belastung“ ausnahmsweise auch die Bereitschaftszeiten 1:1 zu vergüten. Nun weicht der Innenminister von dieser Zusage ab. Die Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsidenten hat sich daraufhin schriftlich beim IM beschwert . Die Gewerkschaft der Polizei spricht von fehlender Wertschätzung. Darüber hinaus kritisiert die Bonner Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa das Vorgehen des MIK in einem Schreiben vom 20. November 2015. Sie weist darauf hin, dass die Polizisten aus NRW nicht nur teilweise tägliche Anfahrtswege von bis zu vier Stunden in den Einsatzraum in Kauf genommen hätten, sondern u.a. bedingt durch das Gebirgsklima „starke körperliche und mentale Belastungen“ bewältigen mussten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10608 2 1. Wie viele Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen waren anlässlich des G7- Gipfels in Elmau für welchen Zeitraum nach Bayern abgestellt? (Bitte wenn möglich auch Dienststellen benennen, aus denen die Beamten entsendet wurden.) Aus Anlass des „G7-Gipfels“ in Elmau wurde das Land Bayern durch Einsatzkräfte sowie Führungs- und Einsatzmittel unterschiedlicher Organisationseinheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 26.05.2015 bis 11.06.2015 (inklusive An-/Abreisezeiten) unterstützt. Unter anderem wurden Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel der Bereitschaftspolizei (aller Standorte), der Spezialeinheiten, der Landesreiterstaffeln, der Polizeifliegerstaffel , des Polizeiärztlichen Dienstes sowie Verkehrskräfte und Diensthundführer mit Diensthunden unterstellt bzw. zugewiesen. Weitere Einzelheiten bitte ich der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 16/8841) auf die Kleine Anfrage 3489 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer der Fraktion der PIRATEN zu entnehmen. 2. Für welchen Zeitraum war Bereitschaftsdienst angeordnet? (Bitte auch abgeleistete Dienststunden in diesem Zeitraum angeben.) Mit Erlass vom 22.04.2015 wurde die Unterstellung des wesentlichen Teils der nordrheinwestfälischen Einsatzkräfte veranlasst. Hinsichtlich der Bereitschaftszeiten wurde für den Einsatz festgelegt, dass bei Anordnung von Bereitschaften durch den Polizeiführer diese Zeiten gem. § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (AZVOPol) hälftig dem Stundenkonto gutgeschrieben werden. Mit Erlass vom 11.05.2015 wurde bestimmt, dass angesichts der zu erwartenden hohen Belastungen der nordrhein-westfälischen Einsatzkräfte beim Unterstützungseinsatz aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau zu veranlassen sei, dass Bereitschaftszeiten im Verhältnis 1:1 (also als volle Dienstzeit) vergütet werden. Durch die bayerische Polizeiführung wurde lediglich in der Zeit vom 05. - 08.06.2015 für einzelne Bereitschaftspolizeihundertschaften und Technische Einsatzeinheiten tatsächlich Bereitschaft angeordnet. Vor dem Hintergrund, dass die in Elmau eingesetzten nordrheinwestfälischen Einsatzkräfte mit einer hohen Belastung zurechtkommen und nur kurze Ruhezeiten hinnehmen mussten, wurde mit Erlass vom 22.09.2015 schließlich angeordnet, dass der gesamte Zeitraum vom 05. - 08.06.2015 ausnahmsweise als volle Dienstzeit gewertet wird. Darüber hinaus wurde seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW darum gebeten, zu etwaigen, darüber hinausgehenden angeordneten Bereitschaftszeiten sowie Mehrarbeit gemäß § 61 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu berichten. Entsprechende Stellungnahmen der betroffenen Behörden liegen dem Ministerium bisher nicht vor. 3. Wie ist der Einsatz der Polizisten aus Nordrhein-Westfalen vorbereitet worden (bitte legen Sie alle Dokumente in Bezug auf die Dienstreise der nach Bayern abgestellten Polizeibeamten offen, die das MIK vor Antritt der Reise an die Beamten oder ihre Dienststellen gesendet hat, inklusive des Erlasses vom 11. Mai 2015, der die volle Vergütung der Bereitschaftszeiten zusagte.)? Unterlagen, die durch das Ministerium für Inneres und Kommunales im Rahmen der Kräftekoordinierung gefertigt werden, werden grundsätzlich als „Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ eingestuft und unterliegen daher der Geheimhaltung. Die anlass- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10608 3 bezogene Kommunikation zwischen dem anfordernden Land und dem unterstellenden Land sowie den nachgeordneten Polizeibehörden unterliegt auf Grund der darin enthaltenen Angaben über Einsatzstärken und der erkennbaren taktischen Konzeption grundsätzlich besonderer Vertraulichkeit. 4. Wie lautet die schriftliche Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsidenten ? (Bitte genauen Wortlaut wiedergeben.) Die Beschwerde ist als Anlage beigefügt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der GdP, es mangele dem IM an Wertschätzung für die in Elmau eingesetzten Polizisten? Durch die ausnahmsweise Anerkennung der Bereitschaftszeiten sowie der Ruhezeiten vom 05. - 08.06.2015 als volle Dienstzeit wird den Polizeivollzugsbeamten für die besonderen Belastungen während des besagten Einsatzes eine entsprechende Anerkennung ausgesprochen . Aussagen von Gewerkschaften werden ansonsten seitens des Ministeriums keiner Bewertung unterzogen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10608