LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1061 08.10.2012 Datum des Originals: 04.10.2012/Ausgegeben: 11.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 416 vom 4. September 2012 der Abgeordneten Kai Abruszat, Karlheinz Busen, Henning Höne, Marc Lürbke und Christof Rasche FDP Drucksache 16/835 Lässt die Landesregierung die Menschen und die Wirtschaft an der B 51 und B 64 im Stich? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 416 mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit über 30 Jahren laufen die Planungen für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen den beiden Oberzentren Westfalens, Münster und Bielefeld. Für die Mobilität der Menschen in der Region, für die mittelständische Wirtschaft in Westfalen und die lärmgeplagten Anwohner ist die schnelle Realisierung des Ausbaus von herausragender Bedeutung . Bereits im Jahr 2003 verhinderte die damalige rot-grüne Regierung die Aufnahme der gesamten Strecke zwischen Münster und Bielefeld als vordringliches Projekt in den Bundesverkehrswegeplan . Lediglich der Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte sowie die Ortsumgehung Warendorf wurden als vordringlich eingestuft. Die ebenfalls dringend benötigten Umgehungen in Beelen und Herzebrock-Clarholz wurden auf Druck der rot-grünen Regierung zurückgestuft. Der neue NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) verunsicherte und verärgerte nun Menschen, Wirtschaft und Politik in der Region mit der Aussage, dass aus seiner Sicht auch der Ausbau der B 51 sowie die geplanten Umgehungsstraßen Warendorf und Beelen (B 64 n) gefährdet seien. Diese Aussage stellt 30 Jahre Planung und Hoffnung auf eine zeitgemä- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1061 2 ße Infrastruktur in Westfalen in Frage. Dazu gehört auch der dringend benötigte Lückenschluss der B 64 Brakel/Hembsen - Höxter. Dabei zeigt die Nutzung der B 64 mit über 13.000 PKW und LKW pro Tag, wie wichtig sie für Westfalen ist. Täglich donnert die Blechlawine aufgrund des fehlenden Ausbaus mitten durch Warendorf und Beelen und Herzebrock-Clarholz. Die dort lebenden Menschen leiden unter dem Verkehrslärm und der Luftverschmutzung durch Feinstaub und Abgase. Dabei hatte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) noch 2010 auf die großen gesundheitlichen Gefahren durch den Verkehrslärm hingewiesen. Nach Aussagen des Ministers steigt bei Menschen, die näher als 50 Meter an Hauptverkehrsstraßen leben, die allgemeine Sterblichkeit um 40 Prozent. Zudem nehme die Todesursache „Herz-KreislaufErkrankung “ um fast 80 Prozent zu. Weiterhin steige das Risiko für Atemwegserkrankungen, Krebs und Arteriosklerose. Unter diesen Voraussetzungen ist es für Menschen in der Region unerträglich, dass die dringend benötigten Ausbaupläne für die B 51 und die B 64 von der Landesregierung erneut in Frage gestellt werden. Vorbemerkung der Landesregierung In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist vorgesehen, die Mittel für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen deutlich zu reduzieren. Somit ist bei allen Projekten eine Einschätzung erforderlich, ob diese in absehbarer Zeit finanzierbar sind und inwieweit Planungsressourcen hierfür sinnvoll eingesetzt werden. 1. Steht die Landesregierung zu ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Men- schen an der B 51 und B 64 und setzt sich weiterhin uneingeschränkt für den Ausbau ein? Ja, im Rahmen der Einstufungen im Bundesfernstraßenbedarfsplan. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung den Verbrauch landwirtschaftli- che Flächen entlang der B 51 und B 64 durch eine Reduzierung oder räumliche Verlagerung der Ausgleichsmaßnahmen zu senken? Im Rahmen der Straßenplanung ist die Wirtschaftlichkeit der Planung zu beachten. Dies erfordert auch einen ökonomischen Flächeneinsatz. Selbstverständlich sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes NRW zu beachten. 3. Wann wird die 2011 von der Landesregierung für das Jahr 2012 angekündigte Lärmkartierung für Warendorf und Beelen vorgenommen und veröffentlicht? Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW unterstützt die zuständigen Kommunen bei den Aufgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie und erstellt die Lärmkarten der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Schienenwege außerhalb der Ballungsräume sowie der Großflughäfen. Die Arbeiten der zweiten Stufe sind mittlerweile abgeschlossen. Die Lärmkarten, auch die der Städte Beelen, Warendorf und Herze- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1061 3 brock-Clarholz, stehen den Städten und Gemeinden bis zum 21. September 2012 über den internen Bereich des Umgebungslärmportals (www.umgebungslaerm.nrw.de) zur Verfügung. Anschließend werden sie für die Öffentlichkeit frei geschaltet. 4. Besteht für die Landesregierung kein weitreichender Konsens in der Region für den Ausbau, wenn Wirtschaft, Anwohner und die politische Mehrheit in den Stadträten und Kreistagen die Ausbaumaßnahmen positiv bewerten? Unabhängig vom Konsens in der Region ist auch die aktuelle Einstufung der Maßnahmen im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurden die angesprochenen Maßnahmen in der auf Ebene des Landes durchgeführten Priorisierung aller Straßenplanungen unterschiedlich priorisiert.