LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10614 29.12.2015 Datum des Originals: 29.12.2015/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4115 vom 3. Dezember 2015 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/10394 B 67n muss bis zur BAB 57 fertiggestellt werden Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4115 mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahrzehnten gibt es Planungen für den Bau der B 67n als autobahnverbindende Spange zwischen den rechtsrheinischen BAB 43, 31 und 3 sowie der linksrheinischen BAB 57. Am unteren Niederrhein fehlt ein neun Kilometer langes Teilstück, das vom Industrie- und Gewerbegebiet Kalkar-Kehrum über die Umgehung der Gemeinde Uedem bis zur Auffahrt auf die BAB 57 in Kevelaer-Kervenheim reichen soll. Die Notwendigkeit des Weiterbaus ist unumstritten, weshalb im gültigen Bundesverkehrswegeplan die beiden fehlenden Teilstücke als Maßnahmen mit vordringlichem Bedarf unter den laufenden Nrn. 181 [Kervenheim (A57-L77) 2,3 km (BVWP-Nr.: NW 7204)] und 182 [Uedem (L77-L174) 6,7 km (BVWP-Nr.: NW 7204)] erfasst sind. Die Menschen der Region Unterer Niederrhein / Westmünsterland warten auf den Weiterbau, da dieser für sie und auch für Logistikunternehmen, die am NATO-Standort Tätigen sowie die Zu- und Belieferer der regionalen Wirtschaft wichtig ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10614 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im geltenden Bedarfsplan sind die Maßnahmen „B 67, OU Uedem Südabschnitt (A57-L77)“ und „B 67, OU Uedem Nordabschnitt (L77-L174)“ in der Stufe „Vordringlicher Bedarf“ einzeln enthalten. Planerisch werden beide Maßnahmen in einem gemeinsamen Entwurf „B 67, OU Uedem“ zusammengefasst. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf den Lückenschluss? 2. Wie weit ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit dem Vorentwurf für die im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen genannten Vorhaben „B67 OU Uedem Südabschnitt (A 57 - L 77)“ und „B 67 OU Uedem Nordabschnitt (L 77-L 174)“? Der technische Teil des Vorentwurfs (RE-Entwurf) ist seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW abgeschlossen. Der zugehörige landschaftspflegerische Begleitplan befindet sich in der abschließenden Bearbeitung . Damit kann im 1. Quartal 2016 der abschließende Beteiligungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz vorgesehene frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Somit kann der Vorentwurf ab dem Frühjahr 2016 auf den Genehmigungsweg gebracht werden . Anschließend werden die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. 3. Hat sich im Verlauf der Planung der durch ein Linienbestimmungsverfahren gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) festgelegte Trassenverlauf geändert? Der anfänglich linienbestimmte Verlauf der B67n wurde im Abschnitt der A 57 bis zur L 77 (Südabschnitt) korrigiert (Abrücken nach Westen). Begründet war diese Anpassung in naturschutzfachlichen Gegebenheiten (ökologisch hochwertige Fläche) südlich des Gochfortzberges . 4. Wann ist aus heutiger Sicht mit dem Baubeginn zu rechnen? Bei einem planmäßigen weiteren Verlauf kann mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2017 gerechnet werden. Der Baubeginn ist zeitlich abhängig vom Verlauf des Verfahrens und möglichen Klagen, sowie der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Bund. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10614