LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1062 08.10.2012 Datum des Originals: 04.10.2012/Ausgegeben: 11.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 417 vom 5. September 2012 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/839 Lärmbelastung durch die A 46 und B 228 in Haan Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 417 mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bewohner der südlich der Bundesautobahn 46 sowie der im Einzugsbereich der Bundesstraße 228 gelegenen Wohngebiete der Stadt Haan klagen über die dort bestehende Lärmbelastung durch die Autobahn bzw. die Bundesstraße. Im Jahr 2009 wurde unter Federführung des Umweltministeriums die Belastung durch Umgebungslärm in Haan gemäß § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz ermittelt. Die Lärmkartierung hat gezeigt, dass beispielsweise im Einwirkungsbereich der A 46 hohe bzw. sehr hohe Lärmbelastungen erreicht werden. Die Lärmbelastung könnte u. a. durch das Aufbringen von offenporigem Asphalt (OPA) – so genanntem Flüsterasphalt – minimiert werden. Presseberichten zufolge soll 2013/14 auf der Bundesautobahn A 3 zwischen dem Kreuz Hilden und der Anschlussstelle Mettmann ebendieser OPA verlegt werden. Eine weitere Temporeduzierung auf der A 46 bzw. B 228 kommt aufgrund der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 46 bzw. der überörtlichen Bedeutung der Bundesstraße nicht in Betracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1062 2 1. Wie hoch sind jeweils die Lärmbelastungen durch die A 46 bzw. die B 228 im Bereich der Stadt Haan? 2. Wurden von der Landesregierung die Möglichkeiten nach dem 2. Nationalen Lärmschutzpaket des Bundes überprüft? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat nach der für Bundesfernstraßen maßgeblichen lärmtechnischen Berechnungsmethode RLS-90 unter Berücksichtigung der im Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II des Bundes angekündigten – und zwischenzeitlich durchgeführten – Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung um drei dB(A) die Lärmsituation an der A 46 und der B 228 untersucht. Die Untersuchungen ergaben, dass eine Überschreitung der maßgebenden Auslösewerte für die Lärmsanierung nur an wenigen, vereinzelten Gebäuden auftritt. 3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Lärmbelastung durch die A 46 bzw. B 228 durch Verlegung von offenporigem Asphalt (OPA) nach dem zitierten Beispiel der A 3 zwischen Hilden und Mettmann zu verringern? 4. Welche weiteren Möglichkeiten des aktiven und passiven Lärmschutzes beste- hen jeweils? (Bitte mit Angabe, welche Maßnahmen nach dem Aktionsprogramm Lärm der Landesregierung auch konkret vorgesehen sind) Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Vor dem Hintergrund eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der verkehrlichen Auswirkungen bei der Umsetzung bieten sich aufgrund der lärmtechnischen Untersuchungen aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärm reduzierenden Fahrbahnbelägen erst im Zusammenhang mit erforderlich werdenden Erhaltungsmaßnahmen an. Sobald eine Erhaltungsmaßnahme an der A 46 vorgesehen ist, wird im Rahmen der Aufstellung des erforderlichen Erhaltungsentwurfes eine detaillierte Überprüfung der Lärmsituation nach den anzuwendenden Kriterien der Lärmsanierung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zeigen, welche Handlungsmöglichkeiten bezüglich aktiver Lärmschutzmaßnahmen bestehen, um diese dann auszuschöpfen . Ein OPA- Belag auf der B 228 im Bereich der Stadt Haan kommt leider nicht in Betracht, da die Lärmminderungswirkung bei niedrigen Geschwindigkeiten (< 60 km/h) nicht eintritt. Nach Abwägung der relevanten Aspekte sind derzeit nur passive Lärmschutzmaßnahmen durchführbar. 5. Unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchem Umfang können Anwohner, die besonders von der Lärmbelastung betroffen sind, einen Antrag auf Unterstützung bei der Lärmsanierung (z.B. Förderung zur Anschaffung neuer Fenster) stellen? Die betroffenen Grundstückseigentümer können einen formlosen Antrag auf Gewährung einer Bezuschussung von passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW stellen. Die Anträge werden anschließend nach den Rege- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1062 3 lungen der VLärmSchR-97 in Anlehnung an die Regelungen der 24. BImSchV vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geprüft.