LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10623 30.12.2015 Datum des Originals: 29.12.2015/Ausgegeben: 06.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4108 vom 1. Dezember 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10375 GdP fordert Einstellung tarifbeschäftigter Experten und Sachbearbeiter Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4108 mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Einstellung von 150 Tarifbeschäftigten im kommenden Jahr zur Entlastung der Polizeibeamten. Die GdP begründet Ihre Forderungen mit der derzeitigen Überlastung der Beamten, der langen dreijährigen Ausbildungszeit angehender Polizeibeamter und der vergleichsweise kurzen Einarbeitungszeit externer Kräfte, die „sofort als Entlastung zur Verfügung“ stünden. In einer Pressemitteilung der GdP anlässlich ihrer „Tarifpolitischen Konferenz“ zählen die Gewerkschafter auch Arbeitsbereiche auf, die „problemlos von Tarifbeschäftigten wahrgenommen werden können“. Hierzu zählen die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verkehrskommissariate , Sachbearbeiterfunktionen in den Kriminalkommissariaten und beim Staatsschutz. In einem Radio Erft-Beitrag vom 25.11.2015 schlägt die GdP auch vor, zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität mehr IT-Experten einzustellen. In dem leider wachsenden Kriminalitätsfeld könnten diese Experten „schnell eingesetzt werden“. 1. Wie steht die Landesregierung zur Forderung der GdP 150 tarifgebundene Stellen für Sachbearbeiter und Experten bei der Polizei zu schaffen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10623 2 2. Wird die Landesregierung diesen Vorschlag umsetzen? (Wenn ja, wie konkret. Wenn nein, warum nicht?) Der Einsatz von Tarifbeschäftigten in polizeinahen Aufgabenbereichen bedarf einer näheren Analyse insbesondere folgender Fakten: aktuelle Erhebung der genauen Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) in zuvor definierten Tätigkeitsbereichen Erhebung und Bewertung der Gründe für die Verwendung dieser PVB in den definierten Bereichen Identifizierung von konkreten Funktionen, in denen PVB durch Tarifbeschäftigte vollumfänglich ersetzt werden sollten Erstellung von Tätigkeitsdarstellungen der identifizierten Aufgabenbereichen und Kalkulation von entsprechenden Personalkosten Ob im Bereich der Polizei außerhalb der bereits jetzt mit Tarifbeschäftigten besetzten Arbeitsplätze ein Bedarf für 150 zusätzliche Stellen besteht, ist fraglich. So ist zum Beispiel der Einsatz von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalpolizei aufgrund der dortigen Aufgabenstellung nur sehr begrenzt möglich. Dort sind geeignete Aufgabenbereiche bereits jetzt mit Tarifbeschäftigten besetzt (z.B. Unterstützung der Sachbearbeitung in der zentralen Anzeigenbearbeitung, in den kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, Erkennungsdienst , in der Prävention, der Cybercrime oder in vergleichbaren Aufgabenfeldern des LKA NRW). Innerhalb der Direktion Verkehr werden ebenfalls bereits Tarifbeschäftigte - nach ergänzender Fortbildung - neben zum Teil eingeschränkt verwendungsfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Auswertung der technischen polizeilichen Verkehrsüberwachung, bei der Datenerfassung in das IT-Verfahren OWiPol NRW und in der Sachbearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten eingesetzt. Der von der GdP aufgeführte Umfang von 150 Tarifstellen würde je nach Tätigkeit unter Zugrundelegung von durchschnittlichen Personalkosten vergleichbar dem mittleren bzw. dem gehobenen Dienst ein zusätzliches jährliches Personalausgabenbudget in der Spanne von minimal 7,5 Millionen € bis maximal 10 Millionen € verursachen. 3. Welche Alternativen nutzt die Landesregierung um kurzfristig eine Arbeitsentlastung für die derzeit sehr stark beanspruchten Polizeibeamten zu schaffen? Für die Stärkung der Polizei NRW sind im Rahmen des Sicherheitspaketes zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und in Folge der bestehenden Flüchtlingssituation zusätzliche 860 Einstellungsermächtigungen in die Haushaltsgesetze 2015 und 2016 aufgenommen worden . Zurzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die Lebensarbeitszeit von vor der Pensionsgrenze stehenden Polizeibeamtinnen und -beamten bis zum Abschluss der Ausbildungszeiten der zusätzlich eingestellten bzw. in den beiden Folgejahren noch einzustellenden Kommissaranwärterinnen und -anwärter verlängert werden kann. Die Prüfung bezieht sich u.a. auf die Prognose über den Umfang potentiell interessierter Beamte, Haushaltsauswirkungen und rechtliche Rahmenbedingungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10623 3 4. Gibt es einen Grund, warum man Expertenwissen nicht auch durch tariflich gebundene Mitarbeiter in die Polizeiarbeit einfließen lassen kann? Tarifpersonal mit Expertenwissen wird bereits in der Polizei NRW umfangreich eingesetzt. Bei den Polizeibehörden nehmen Tarifbeschäftigte verschiedene Aufgaben wahr. So werden beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeiter im Bereich der Forensik, Fotografen im Bereich der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle und bei der Bekämpfung des Cybercrime (Auswertung und Analyse) eingesetzt. Hinsichtlich weiterer Einsatzgebiete wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 5. Wie viele IT-Experten arbeiten bei der Polizei NRW an der Bekämpfung von Kriminalität im Internet? (Bitte für jede einzelne Behörde auflisten?) Die Kreispolizeibehörden und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen führen bereits Ermittlungen im digitalen Raum durch. Im Jahr 2011 wurde das Cybercrimekompetenzzentrum beim Landeskriminalamt eingerichtet, in dem derzeit insgesamt rund 100 speziell fortgebildete Polizisten, Wissenschaftler und Techniker in Fällen der Cybercrime ermitteln. Zudem haben alle 47 Kreispolizeibehörden spezielle Ermittlungsdienststellen eingerichtet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10623