LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10624 30.12.2015 Datum des Originals: 18.12.2015/Ausgegeben: 06.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4066 vom 5. November 2015 der Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/10249 Polizeiliche Ermittlungen im Kontext der Proteste gegen den Tagebau Garzweiler II und der Blockade der Hambachbahn (Anfrage 1) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4066 mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Proteste um den Tagebau Garzweiler II, die mit der Besetzungsaktion „EndeGelände“ am 15. August 2015 auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen vorläufigen Höhepunkt fanden, waren wiederholt Thema im Landtag. Das Klimacamp fand im Zeitraum vom 7. bis 17. August 2015 statt. Die Besetzung des Tagebaus Garzweiler II fand am 15. August statt. Am 17. August wurde darüber hinaus eine Blockade der Hambachbahn vorgenommen. Bei den Debatten im Landtag blieben allerdings viele – auch wiederholt gestellte Fragen – offen (vgl. dazu auch Anfrage 2). So bleiben die polizeilichen Ermittlungen gegen die Aktivistinnen und Aktivisten weiterhin unbeleuchtet. Gleichzeitig mehren sich Vermutungen, dass von Seiten der Sicherheitsbehörden diverse Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Repression ergriffen wurden, um Informationen über die Aktivistinnen und Aktivisten sowie den Plänen rund um das Klimacamp, EndeGelände und der Blockade der Hambachbahn zu erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10624 2 1. Welche Erkenntnisse ergaben die vorherigen „landes- und bundesweiten Aufklärungsmaßnahmen “, die das LKA NRW und die KPB Düren im Vorfeld der Proteste durchführten? Im Rahmen einer bundesweiten Erkenntnisanfrage wurde durch das LKA NRW am 07.06.2015 auf die Gesamtveranstaltung und die geplanten Proteste hingewiesen sowie um zeitgerechte Übermittlung von einsatzrelevanten Erkenntnissen gebeten. Im Ergebnis wurden im Rahmen der Erkenntnisanfrage zahlreiche Vorbereitungstreffen von landes- und bundesweitem Charakter sowie Zuganreisen aus anderen Bundesländern sowie aus dem Ausland bekannt. 2. Wurden im Kontext des Klimacamps im Zeitraum vom 7. bis 17. August 2015 TKÜ- Maßnahmen durchgeführt? (Bitte schlüsseln Sie die jeweilige TKÜ-Maßnahme nach Rechtsgrundlage, Datum, Ort und ggf. Dauer des Einsatzes der Maßnahme auf!) Im Kontext des Klimacamps vom 7. bis 17. August 2015 sind hier keine TKÜ-Maßnahmen bekannt geworden. 3. Wurden im Kontext der Blockade der Hambachbahn am 17. August 2015 TKÜ-Maßnahmen durchgeführt? (Bitte schlüsseln Sie die jeweilige TKÜ-Maßnahme nach Rechtsgrundlage, Datum, Ort und ggf. Dauer des Einsatzes der Maßnahme auf!) Im Kontext der Blockade der Hambachbahn am 17. August 2015 sind hier keine TKÜ-Maßnahmen bekannt geworden. 4. Wurden im Kontext der o.g. Protestaktionen Verdeckte Ermittler eingesetzt? Im Kontext des Klimacamps ist hier kein Einsatz Verdeckter Ermittler bekannt geworden. 5. Wurden im Kontext der o.g. Protestaktionen Quellen außerhalb der Strafverfolgungsbehörden wie bspw. Informanten oder Vertrauenspersonen eingesetzt? Der demokratische Protest war kein Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz NRW. Soweit sich auch Organisationen und Personen beteiligt haben, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgen, beobachtet der Verfassungsschutz deren Aktivitäten in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Dabei greift er auf die Befugnisse des § 5 Verfassungsschutzgesetz NRW zurück. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10624