LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10626 30.12.2015 Datum des Originals: 30.12.2015/Ausgegeben: 06.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4078 vom 19. November 2015 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/10261 Verweigert die Landesregierung Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4078 mit Schreiben vom 30. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen steigt die Zahl der Flüchtlinge täglich. Die Situation in den Erstaufnahmelagern ist schon jetzt prekär, während immer neue Flüchtlinge Nordrhein-Westfalen erreichen . Die Versorgung der Flüchtlinge bindet zudem hohe finanzielle Mittel. Sowohl die Flüchtlinge, die so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen und für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen wollen, als auch die öffentliche Hand würden von gezielten Arbeitsmarktprogrammen profitieren, wenn damit die zügige Vermittlung der Flüchtlinge in die Erwerbstätigkeit gelänge. Flüchtlinge, die ohne eine adäquate Qualifikation zu uns gekommen sind, müssen nachqualifiziert werden. Menschen ohne formale Qualifikation benötigen Zugang zu Ausbildung. 1. Werden Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge in NRW bereits angeboten? (Bitte die einzelnen Maßnahmen unter Angabe von Projektträger, Durchführungsort, Höhe der Fördermittel und Zahl der geförderten Personen auflisten.) 2. Von wem werden diese Arbeitsmarktprogramme finanziert? (Wenn Kommunen an der Finanzierung beteiligt sind, bitte unter Angabe der Kommune und Höhe der Finanzierung auflisten.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10626 2 3. Richten sich die Arbeitsmarktprogramme nur an qualifizierte Flüchtlinge oder auch an Flüchtlinge, die nachqualifiziert werden müssen? 4. Welche speziellen Angebote gibt es für Flüchtlinge ohne formale Qualifikation? 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung über den Erfolg der jeweiligen Arbeitsmarktprogramme vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Programmen ) Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) enthalten ein breites Angebot arbeitsmarktlicher Maßnahmen, die sowohl von den Arbeitsagenturen als auch von den Jobcentern organisiert und finanziert werden können. Dieses Angebot steht prinzipiell für alle Asylbewerber, Geduldete mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang , d.h. nach drei Monaten Voraufenthalt, und alle anerkannten Flüchtlingen - unabhängig von deren Vor-qualifikation - zur Verfügung. Bei Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive stehen die Maßnahmen entsprechend des neu eingeführten § 131 SGB III auch schon in den ersten drei Monaten des Aufenthalts zur Verfügung . Asylbewerber und Geduldete ohne realistische Bleibeperspektive, wie solche aus den sicheren Herkunftsstaaten, sind von diesem Regelsystem nach geltendem Bundesrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Zu den Förderinstrumenten gehören z.B. Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung (§ 45 SGB III), Praktika/Arbeitserprobungen (§ 46 SGB III), Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III), Qualifizierungsmaßnahmen (§§ 81 ff. SGB III) und Lohnkostenzuschüsse. Dieses Regelinstrumentarium wurde zuletzt, auch als Ergebnis der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern, durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ausgeweitet. Das Gesetz ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Bezüglich der weitergehenden Maßnahmen der Landesregierung zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird auf die Antwort zur 3. Frage der Kleinen Anfrage 3811 (Drucksache 16/9781) verwiesen. Spezielle, darüber hinausgehende Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge gibt es in Nordrhein -Westfalen nicht. Diese sind, mit Blick auf die umfassenden Regelinstrumente, aus Sicht der Landesregierung auch nicht erforderlich. Differenzierte Informationen über den Erfolg der Angebote bezogen auf die Gruppe der Asylbewerber und Geduldeten mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang liegen der Landesregierung nicht vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10626