LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10627 30.12.2015 Datum des Originals: 29.12.2015/Ausgegeben: 06.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4121 vom 3. Dezember 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10400 Belgische Islamisten in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4121 mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kölner Express berichtete in seinen Ausgaben vom 18. und 20. November 2015 umfassend über Spuren von belgischen Islamisten in Nordrhein-Westfalen. Der belgische Inlandsgeheimdienst (VSSE) kommuniziert recht offen über die Hintermänner der Terroranschläge von Paris und die Bewegungen der in Belgien registrierten islamistischen Terroristen in Nordrhein-Westfalen. Jaak Raes, der Chef des VSSE, sagt, dass die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn regelmäßig von belgischen Dschihadisten genutzt wurden und werden bzw. der Landweg über die offenen Grenzen genutzt wird. Anfang Januar 2015 gab es, laut Express, ein Treffen mit dem mutmaßlichen Drahtzieher der Pariser Anschläge (Abdelhamid Abaaoud) und Mitgliedern einer Terrorzelle auf dem Gelände eines Autohauses in Aachen. Am 15. Januar 2015 fanden Ermittler Kalaschnikows, Sturmgewehre , Handfeuerwaffen, Sprengstoff, Zünder, Handys und Funkgeräte, gefälschte Dokumente , Bargeld und Polizeiuniformen in einer Wohnung im französischen Verviers. Die Terroristen hatten in Aachen einen gerade aus Syrien zurückgekehrten Islamisten getroffen, der sie offenbar instruierte. Die Rückreise von Aachen in die 20 Minuten entfernte französische Ortschaft wurde observiert, so dass die Zelle aufflog. Bestätigt hat das MIK NRW offenbar, dass es seit dieser Zeit von Abaaoud wusste. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10627 2 Auch der Spiegel berichtet, dass sich die Drahtzieher der Pariser Anschläge mehrfach in Deutschland aufgehalten haben und insbesondere Kontakte zur sogenannten Lohberger Brigarde (aus Dinslaken) hatte. In Syrien sind die nordrhein-westfälischen Islamisten Abaaoud in der Stadt Asas abermals begegnet, was Fotoaufnahmen belegen. 1. Waren NRW-Sicherheitsbehörden - im Vorfeld der Stürmung der Wohnung in Verviers (am 15.1.) oder danach - über Abaaoud und die Zelle(n) informiert? Der Verfassungsschutz und die Polizeibehörden in NRW wurden im Nachgang des Einsatzes in Verviers durch einen Informationsaustausch in Staatsschutzangelegenheiten seitens des BKA in Berlin bzw. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) informiert. Die Person Abaaoud war dem Verfassungsschutz und den Polizeibehörden in NRW vor dem 15.01.2015 nicht bekannt. 2. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über Verbindungen zwischen Abaaoud und der Lohberger Brigade? Bei der sogenannten „Lohberger Brigade“ handelt es sich um eine salafistische Gruppierung aus Dinslaken. Einige Mitglieder dieser Gruppierung sind verdächtig, nach Syrien ausgereist zu sein und sich dort dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Abaaoud soll im Jahr 2014 Verbindungen zu Mitgliedern der Lohberger Brigade in Syrien unterhalten haben. 3. Inwieweit hat die Landesregierung dem Bund Unterstützung bei den Kontrollen im Grenzgebiet/der Grenzüberwachung zu Frankreich, Belgien und den Niederlanden angeboten bzw. tatsächlich geleistet? Die Polizei des Landes NRW führt keine grenzpolizeilichen Kontrollmaßnahmen auf den Straßen bzw. Autobahnen in NRW durch. Die Durchführung der grenzpolizeilichen Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei . 4. Inwiefern sind der Landesregierung Informationen bekannt, dass die mutmaßlichen Attentäter von Paris Kontakte und Aufenthalte in bzw. nach NRW hatten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 4083 vom 20.11.2015 (Drucksache 16/10593 vom 23.12.2015) verwiesen. 5. Welche Ausreiseversuche von Islamisten aus anderen EU-Ländern nach Syrien bzw. dem Irak und der Türkei haben nach Kenntnis der Landesregierung seit 2010 in oder über NRW-Flughäfen stattgefunden? (Bitte auflisten nach Datum, Person, Alter, Geschlecht, Ziel, ggf. Rückkehrdatum und aktueller Aufenthaltsort.) Eine systematische Erfassung der Reisebewegungen von Angehörigen des islamistischen Spektrums nach bundeseinheitlichen polizeilichen Erfassungskategorien erfolgt bei den Sicherheitsbehörden Nordrhein-Westfalens lediglich zu Personen mit Wohnsitz in Nordrhein- Westfalen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10627 3 Daher sind detaillierte Auskünfte zu Personen aus anderen EU-Ländern, die versucht haben von NRW-Flughäfen Richtung Syrien/Irak bzw. in die Türkei auszureisen, nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10627