LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1063 08.10.2012 Datum des Originals: 04.10.2012/Ausgegeben: 11.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 435 vom 12. September 2012 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/874 Lückenschluss der A 46 im Sauerland Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 435 mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Lückenschluss der A 46 zwischen Iserlohn/Hemer und Neheim war in Planung. Die angestrebte Fertigstellung des Teilstückes sollte bis zum Jahr 2023 erfolgen. Laut einem Medienbericht des Portals „derwesten.de“ wurde im September 2011 bekannt, die Landesregierung wolle nur das Teilstück von Hemer bis Menden bauen. Der Abschnitt bis Neheim solle demnach entgegen der vorherigen Planung nicht mehr realisiert werden. Ein weiterer Bericht aus dem Portal „derwesten.de“ besagt, dass sich die anliegenden Städte Arnsberg, Wickede und Ense sogar über die Trassenführung einig waren. Die vereinbarte Trasse solle von Menden-Lendrigsen kommend an Wimbern vorbeiführen, den Flugplatz Arnsberg-Echthausen in einem Tunnel unterqueren und dann südlich abschwenken und in Höhe des Rastplatzes „Haus Früchten“ an die A 445 anschließen. Vorbemerkung der Landesregierung Im September 2011 wurde seitens der Landesregierung die Priorisierung aller Straßenplanungen an Landes- und Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1063 2 Für die A 46 Hemer – Arnsberg/Neheim wurde festgelegt, dass die existierende Linienbestimmung geteilt wird und die Planung des Abschnittes zwischen Hemer und Menden fortgesetzt wird. Für den Folgeabschnitt von Menden bis Arnsberg/Neheim wurde die Planung ruhend gestellt. Hier besteht kein Konsens der betroffenen Kommunen für eine Trassenführung außerhalb der ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete. Aus diesem Grund wurde der Abschnitt nachrangig priorisiert. 1. Gibt es konkrete Pläne der Landesregierung, insbesondere den zuletzt erwähn- ten oder einen alternativen Teilbereich zu erschließen und zu bauen? Die Planung der A 46 im Abschnitt Hemer – Menden wird weiter geführt. Die Planung des Folgeabschnittes Menden – Arnsberg/Neheim ist ruhend gestellt (vgl. Vorbemerkung). 2. Wenn ja, kann der Fertigstellungstermin 2023 gemäß des heutigen Planungs- standes eingehalten werden? Eine belastbare Zeitangabe zur Fertigstellung der Maßnahme ist aufgrund des frühen Planungsstadiums des Abschnittes Hemer – Menden und der Entscheidung zur Ruhendstellung des Folgeabschnittes nicht möglich. 3. Sind der Landesregierung die Pläne zur möglichen Trassenführung, die in Ab- sprache der oben erwähnten Städte erfolgte, bekannt? Es liegt eine gemeinsame Erklärung der Bürgermeister und Landräte der betroffenen Kommunen und Kreise vor, jedoch noch keine Kreistags- und Ratsbeschlüsse aller betroffenen Gebietskörperschaften. 4. Welche Kosten werden gegebenenfalls für den Ausbau der A46 anfallen? Die Kosten der A 46 Hemer bis Arnsberg/Neheim sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 mit ca. 250 Mio. € veranschlagt. Im Laufe weiterer Planungsschritte werden diese zu aktualisieren sein. 5. Welchen Kostenanteil vom Ausbau tragen das Land, welchen die Kommunen? Die Finanzierung erfolgt durch den Bund als Baulastträger.