LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10692 05.01.2016 Datum des Originals: 05.01.2016/Ausgegeben: 05.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4116 vom 4. Dezember 2015 der Abgeordneten Henning Höne und Karl-Heinz Busen FDP Drucksache 16/10395 Garantiert das Land für alle von Wölfen verursachte Schäden aufzukommen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4116 mit Schreiben vom 4. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehrfach wurde die Landesregierung zu einer möglichen Wiederkehr der Wölfe in Nordrhein- Westfalen befragt (vgl. zum Beispiel Kleine Anfrage 3058 bzw. Kleine Anfrage 3619). So sieht die Landesregierung nach wie vor keine Veranlassung dazu, Modifikationen in ihrer aktuellen Politik vorzunehmen, um für die natürliche Rückkehr von Wölfen zu werben (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3619 Drs. 16/9359). Vielmehr sieht die Landesregierung „das Erfordernis, insbesondere bei den betroffenen Nutztierhaltern für eine Akzeptanz für die natürliche Rückkehr zu werben“ (Drs. 16/9359). Eine mögliche Wiederkehr von Wölfen muss nach Ansicht der Freien Demokraten klar strukturiert erfolgen und es muss dabei insbesondere gesichert sein, dass eventuell auftretende Schäden durch Wölfe entsprechend kompensiert werden. Andernfalls ist schwerlich davon auszugehen, dass Nutztierhalter Maßnahmen für eine Rückkehr von Wölfen unterstützen werden. Das Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet aktuell (Ausgabe 49, 3. Dezember 2015) von einer Veranstaltung zu diesem Themengebiet. Dabei wird deutlich, dass längst noch nicht alle Nutztierhalter von einer friedlichen Koexistenz von Wölfen und Nutztieren bzw. Menschen überzeugt sind. So sei es „für einen Schäfer unzumutbar, jede Nacht einen ´wolfssicheren` Elektrozaun aufzubauen“. „Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten werden kommen“, wird ein Teilnehmer der Veranstaltung wörtlich zitiert. Überdies sei man skeptisch, in wie fern das Land NRW tatsächlich für alle von Wölfen verursachte Schäden aufkommen werde. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10692 2 Landesregierung beabsichtigt jedenfalls nicht, den bestehenden Etat für Kompensationszahlungen für gerissenes Weidevieh zu erhöhen (Vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3058 Drs. 16/7986). 1. Sind seit der letzten Kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang (Kleine Anfrage 3619 vom 26. Juni2015) neue eindeutige Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen gewesen (falls ja, bitte einzeln angeben)? Nein. Die Landesregierung hat seit der letzten Kleinen Anfrage keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf die Anwesenheit von Wölfen. 2. Gibt es streitige Vorgänge, bei denen betroffene Nutztierhalter entsprechend Kompensationszahlungen des Landes einfordern, bei denen jedoch noch nicht nachgewiesen wurde, dass es sich dabei eindeutig um Wolfsschäden handele? Nein. 3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung konkret für die Nutztierhalter für zumutbar, um sich gegen die mögliche Wolfsrückkehr abzusichern? Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit noch in der ersten Stufe der Wolfsausbreitung („Stufe 1“). Diese Stufe ist von einzelnen zu- und durchwandernden Wölfen gekennzeichnet. In dieser Phase der Wolfsausbreitung erscheint es hinsichtlich Aufwand und Kosten unverhältnismäßig, in ganz Nordrhein-Westfalen von den Schaf- und Ziegenhaltern eine wirksame Prävention (z.B. Elektrozäune) gegen Wolfsschäden einzufordern. Für den Fall, dass es bei einer Schafhaltung zu Tierverlusten durch einen Wolf kommen sollte, unterstützt die Landesregierung die betroffenen Schafhalter durch die Bereitstellung von Herdenschutz-Sets. Diese können betroffenen Schafhaltern im Bedarfsfall kurzfristig von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis und einem Forstrevier im Kreis Minden-Lübbecke zur Verfügung gestellt werden. 4. Was sind die wesentlichen, der Landesregierung vorgetragenen Sorgen und Nöte der Nutztierhalter im Zusammenhang mit einer möglichen Rückkehr von Wölfen in Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung steht im engen Austausch mit der Schafzüchtervereinigung Nordrhein- Westfalen. In den bisherigen Gesprächen wurde die Sorge geäußert, dass die natürliche Rückkehr des Wolfes den Aufwand für die Betreuung der Schafhaltungen generell erhöhen und dies im Ergebnis finanzielle Aufwendungen und Nachteile bedeuten werde. Konkret wurden folgende Aspekte vorgetragen: direkte Schäden an Nutztieren, Kosten für eine tierärztliche Betreuung sowie ggf. Tierkörperbeseitigung, indirekte Folgeschäden an weiteren Tieren (z.B. durch Verlammen), erhöhte Kosten für Herdenschutzmaßnahmen, erhöhte Personalkosten infolge zusätzlichen Betreuungsaufwands, mögliche Haftung für Folgeschäden (z.B. durch Ausbruch der Herde aufgrund von Beunruhigung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10692 3 5. Ist die Landesregierung bereit zu garantieren, für alle von Wölfen verursachten Schäden aufzukommen? Die Landesregierung hat sich bereits im Jahr 2010 bereit erklärt, zur Förderung der Akzeptanz der Rückkehr des Wolfs eine freiwillige finanzielle Entschädigung für durch den Wolf verursachte Tierverluste zu leisten. Dementsprechend wurden bzw. werden direkte Schäden an Nutztieren - analog zum bundesweiten Vorgehen - ersetzt, wenn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bei einem Schafriss einen Wolf als Verursacher bestätigt hat. Eckpunkte für eine spätere verbindliche Regelung werden sich inhaltlich überwiegend an den Entschädigungsregelungen der anderen Bundesländer mit größeren Wolfsvorkommen orientieren. Dazu hat bereits vorab eine Erörterung mit Vertretern der Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10692