LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10753 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4157 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10544 Fuhrpark der Justizvollzugsanstalten NRW – welche Kosten kommen auf uns zu? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4157 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Erfüllung ihrer Transportaufgaben verfügen die Justizvollzugseinrichtungen den Landes NRW über einen Fuhrpark verschiedener Fahrzeuge. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3986 (Drs.16/10278) hat die Landesregierung die Fahrzeuge aufgelistet, welche den nordrhein-westfälischen JVAen für Beförderungszwecke zur Verfügung stehen. Blickt man auf das Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge in dieser Fuhrparkliste, so fällt einem auf, dass sich darunter eine größere Anzahl von Fahrzeugen findet, die bereits heute älter als zehn Jahre sind. Dementsprechend muss davon ausgegangen werden, dass im Laufe der nächsten fünf Jahr ein größerer Teil des Fuhrparks der Justizvollzugsanstalten in NRW erneuert werden muss. 1. Wie viele Fahrzeuge des aktuellen Fahrzeugbestandes der JVAen in NRW sind planmäßig bis 2020 dafür vorgesehen, durch neue Fahrzeuge ersetzt zu werden? Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der in Rede stehenden Fahrzeuge von 8- 12 Jahren (abhängig von z. B. der Laufleistung) ist bis 2020 geplant, alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor 2008 zu ersetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10753 2 2. Auf welchen Betrag summieren sich die Kosten für die Neuanschaffung von Fahrzeugen für die JVAen in NRW bis zum Jahr 2020? Abhängig von den für die jeweiligen Haushaltsjahre noch zu betreibenden Vergabeverfahren wird mit einem Haushaltsmittelvolumen bis 2020 in Höhe von 6 Mio. € bis 6,5 Mio. € gerechnet. 3. Auf Basis welches Finanzierungsmodells werden neue Fahrzeuge für den Fuhrpark der Justizvollzugsanstalten angeschafft? Die Anschaffungen sollen nach derzeitigen Vorgaben auf Kaufbasis erfolgen. 4. Wird bei Neuanschaffungen Priorität auf besondere Merkmale in Bezug auf die nicht dienstbezogenen Fahrzeugeigenschaften (z.B. Hybridmotorisierung, günstiger Verbrauch , etc.) gelegt? Ja. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10753