LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10754 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4163 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10550 Weiterbildung für Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4163 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Anforderungen an Beschäftige im allgemeinen Justizvollzugsdienst sind vielfältig. Veränderungen in verschiedensten Bereichen erfordern auch im praktischen Berufsleben eine ständige Erweiterung und Aktualisierung der Fachkenntnisse der Beschäftigten. Die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Inhaftierten verändern sich dementsprechend in dem Maße, in welchem sie die Möglichkeit zu fachbezogenen Fortbildungen erhalten Vorbemerkung der Landesregierung Im allgemeinen Vollzugsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen sind grundsätzlich Beamtinnen und Beamte tätig. Beschäftigte werden im allgemeinen Vollzugsdienst in aller Regel nur bis zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt. Soweit die Kleine Anfrage 4163 auf Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst abzielt, erfolgt die Beantwortung im Folgenden für den Kreis der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes. 1. Welche laufenden Fortbildungsprogramme stehen den Beschäftigten im allgemeinen Justizvollzugsdienst derzeit zur Verfügung? Das Fortbildungsangebot für den Justizvollzug ist breit gefächert. Vorrangig werden Fortbildungen über das zentrale Fortbildungsprogramm der Justizakademie des Landes Nordrhein- Westfalen in Recklinghausen angeboten. Die Justizakademie ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Landesjustizverwaltung. Sie bietet Seminare, Workshops und Fachtagungen für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10754 2 alle Berufsgruppen der nordrhein-westfälischen Justiz und somit auch für den allgemeinen Vollzugdienst an. Beispielsweise sind hier als Angebote für diese Laufbahn zu nennen: Grundlagen - und Vertiefungsfortbildungen für Erstsprecher, Fortbildungen für den Führungskräftenachwuchs oder - aus aktuellem Anlass - zu den Themenkreisen "Sicherheitsfragen - Islam, Islamismus und Justizvollzug" bzw. zum "Beurteilungswesen". Neben dem zentralen Fortbildungsangebot fördert und organisiert die Justizakademie im Rahmen verfügbarer Mittel weitere regional auf die Bedürfnisse von Justizvollzugseinrichtungen zugeschnittene Fortbildungen. Hierzu zählen neben Veranstaltungen zu aktuellen Themen für einzelne oder mehrere Justizvollzugseinrichtungen, die in der Justizakademie oder in Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden, auch Fortbildungen bei externen Anbietern. Beispielsweise sind hier zu nennen: Maßnahmen zur "Teamentwicklung", sogenannte Umsetzungstage für die "psycho-soziale Notfallversorgung", Fortbildungen zur "Gesundheitsförderung ", zum "Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", zur Erweiterung der "interkulturellen Kompetenz - Umgang mit Inhaftierten aus Osteuropa, Nordafrika pp." und "Fahrsicherheitstrainings für Busfahrer". Ferner ermöglicht die Justizakademie Fortbildungen, die zum Erwerb und Erhalt von Lizenzen, etwa für Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Desinfektorinnen und Desinfektoren, erforderlich sind. 2. Welche Fortbildungsprogramme sind für die Beschäftigten im allgemeinen Justizvollzugsdienst derzeit in Entwicklung? Das Fortbildungsprogramm für die Justiz in Nordrhein-Westfalen wird bedarfsorientiert gestaltet . Bei aktuellem Bedarf, z. B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, wird das Fort- und Weiterbildungsangebot jeweils kurzfristig um Veranstaltungen ergänzt. Für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges - mithin auch für die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes - laufen derzeit folgende Planungsvorhaben : Prävention von Radikalisierung: Die bereits bestehenden Fortbildungsangebote zu diesem Themenfeld sollen kurzfristig unter Beteiligung eines Islamwissenschaftlers, dessen Einstellung in den Justizvollzugsdienst für Januar 2016 vorgesehen ist, aktualisiert werden. Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen: Die hierfür bestehenden Fortbildungsangebote stehen - nicht zuletzt aufgrund einer Anregung des Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen - auf dem Prüfstand und sollen ggf. modifiziert bzw. ausgebaut werden. Ferner ist es beabsichtigt, Anfang 2016 ein Konzept zur Fortbildung und Begleitung der mittleren Führungsebene des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen zu erproben. Ziel dieses Konzeptes ist der Transfer der schulischen Ausbildungsinhalte in die Kultur der Anstalten, die Qualifizierung der Führungskräfte, die Stärkung der mittleren Führungsebene im allgemeinen Vollzugsdienst, die Stärkung der Umsetzung der Leitlinien des Justizvollzuges in Nordrhein-Westfalen sowie die Optimierung des Berufsbildes der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10754 3 3. Wie viele Tage Bildungsurlaub wurden von den Beschäftigten im allgemeinen Justizvollzugsdienst in den vergangenen drei Jahren in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach JVAen)? Beamtinnen und Beamten kann für die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen oder anderen beruflichen, politischen, kirchlichen, gewerkschaftlichen , karitativen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen, Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß bewilligt werden, soweit die Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit nicht möglich ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW). Die Frage, in welchem Umfang davon in den vergangenen drei Jahren Gebrauch gemacht worden ist, lässt sich von hier aus nicht ohne weiteres beantworten. Die dazu benötigten Daten liegen hier nicht vor; sie sind auch auf Landesebene nicht automatisiert abrufbar. Eine Erhebung dieser Daten - auch für einzelne Justizvollzugsanstalten - ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um die Bereitschaft im allgemeinen Justizvollzugsdienst zu berufsbezogener Weiterbildung verstärkt zu fördern? Im Mai 2013 ist das Rahmenkonzept zur Personalentwicklung im Justizvollzug Nordrhein- Westfalen in Kraft gesetzt worden. Durch das Rahmenkonzept wurden verbindliche Standards zur Personalentwicklung im Justizvollzug gesetzt. Alle Vollzugseinrichtungen sind grundsätzlich verpflichtet, das Rahmenkonzept unter Beachtung der speziellen Gegebenheiten vor Ort und in enger Kooperation mit den Personalvertretungen bis Ende 2017 umzusetzen. Fort- und Weiterbildung bilden ein zentrales Handlungsfeld der Personalentwicklung. In allen Justizvollzugsanstalten sind Fortbildungsbeauftragte zu installieren, die sich systematisch um die Erhebung und Deckung des Fortbildungsbedarfs der Anstalten kümmern. Neben den klassischen Fortbildungen fördern sie Inhouse-Veranstaltungen und schöpfen weitere Fort- und Weiterbildungsformen (Hospitation, Praxisanleitung) aus. Die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten des Justizvollzugs orientiert sich am strategischen Bedarf und am Bedarf der Einrichtungen und berücksichtigt die Interessen der Bediensteten . Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahnen und Dienste, also auch die Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes, erhalten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Zugang zu Fort- und Weiterbildung und geben die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Bedienstete nehmen jedoch nur dann an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Zusatzausbildungen teil, wenn sie anschließend entsprechend der erworbenen Qualifikation eingesetzt werden sollen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10754