LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10755 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4144 vom 8. Dezember 2016 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/10521 Warum wird die Potentialberatung unternehmensWert:Mensch für mittelständische Unternehmen aktuell nicht landesweit angeboten? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4144 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen ergänzt das Programm unternehmensWert:Mensch das ESF-Förderprogramm Potenialberatung. Gefördert wird unternehmensWert:Mensch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Das Programm ist inhaltlich verzahnt mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit und steht im Kontext der Fachkräfte- Offensive der Bundesregierung. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen soll das Programm kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien unterstützen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können über das Programm unternehmens- Wert:Mensch eine Förderung in Höhe von 80% der notwendigen Ausgaben für bis zu 10 Beratungstage erhalten, maximal 800 Euro pro Beratungstag. Nach einer erfolgreichen Modellphase wird das Programm nun bundesweit angeboten. Die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) koordiniert die landesweite Umsetzung des Programms. Nun mehren sich die Hinweise, dass die Förderung nicht landesweit in Anspruch genommen werden kann. So soll beispielsweise eine Förderung von Unternehmen im Kreis Mettmann und im Rhein-Kreis Neuss aktuell ausgeschlossen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10755 2 1. In welchen Kommunen können Unternehmen derzeit keine Förderung über das Programm unternehmensWert:Mensch erhalten. Um eine Förderung durch das Programm unternehmensWert:Mensch zu erhalten, ist eine kostenlose Erstberatung zur Klärung der Förderfähigkeit durch eine Erstberatungsstelle nötig. Derzeit können Unternehmen in den Arbeitsmarktregionen Düsseldorf/Kreis Mettmann und Mittlerer Niederrhein keine Erstberatung erhalten. Laut der Homepage des Bundes www.unternehmens-wert-mensch.de ist daher eine Umsetzung des Programms zum gegenwärtigen Zeitpunkt in diesen Regionen noch nicht möglich. Im Einzelnen betroffen sind die Kommunen: Arbeitsmarktregion Kreis (Kommune) Düsseldorf/Kreis Mettmann Kreis Mettmann (Langenfeld, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Monheim, Mettmann, Ratingen , Wülfrath, Velbert) Kreisfreie Stadt Düsseldorf Mittlerer Niederrhein Kreis Neuss (Rommerskirchen, Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss) Kreis Viersen (Willich, Schwalmtal, Grefrath, Brüggen, Niederkrüchten, Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen) Kreisfreie Stadt Krefeld Kreisfreie Stadt Mönchengladbach 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass zukünftig auch Unternehmen in diesen Kommunen eine Förderung über das Programm unternehmensWert:Mensch erhalten? In der Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Förderprogramm unternehmens Wert:Mensch um ein Bundesprogramm handelt, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) koordiniert und unterstützt kostenlos die Erstberatungs-stellen in NRW bei der Umsetzung des Programms . Die Erstberatungsstellen erhalten ebenfalls keine Fördermittel für ihre Erstberatungsleistung . Die Entscheidung, Erstberatungsstelle zu werden, ist freiwillig und erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10755 3 Die Landesregierung unterstützt alle Aktivitäten, das Bundesprogramm landesweit anzubieten , hat aber keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung. 3. Bis wann wird die Landesregierung eine flächendeckende Förderung sicherstellen? Die Landesregierung kann eine flächendeckende Förderung aus einem Bundesprogramm nicht sicherstellen. Mit zwei Wirtschafsförderungseinrichtungen aus der Region Düsseldorf /Kreis Mettmann sowie der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein wurden aber Institutionen gewonnen, die zukünftig als Erstberatungsstellen in den beiden genannten Arbeitsmarktregionen zur Verfügung stehen. Nach der Prüfung der formalen Voraussetzungen durch das Bundesverwaltungsamt rechnet die G.I.B. noch im Januar 2016 mit der Aufnahme der Beratungstätigkeit. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10755