LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10759 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4181 vom 21. Dezember 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10575 Schlag gegen das Organisierte Verbrechen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4181 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei Razzien im Sauerland, Schwerpunkt Lüdenscheid, hat die Polizei am 17.12.2015 zahlreiche Festnahmen im Zusammenhang mit Schutzgelderpressungen durchgeführt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Drei Männer und eine Frau kamen in Untersuchungshaft, weil sie mit Schusswaffen Schutzgeld erpresst haben sollen, neun mögliche Mittäter wurden verhört . 14 Wohnungen wurden durchsucht. Spezialeinheiten der Polizei NRW unterstützten die Fahnder bei dem Schlag gegen das organisierte Verbrechen. Auch in Köln und Gummersbach gab es Einsätze. Einzelheiten zu den Hintergründen oder zum Milieu der Täter wurden zunächst nicht genannt. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Landesregierung wahrt angesichts des besonderen Gefährdungs-potenzials der Täterinnen und Täter in ständiger Übung größtmögliche Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Informationen zur Ermittlungstaktik im Bereich der Organisierten Kriminalität. Nach Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) zurück, soweit die erbetenen Informationen auch noch nach Abschluss eines polizeilichen Einsatzes mittelbar Rückschlüsse auf zukünftige Operationen in diesem besonders sensiblen Deliktsfeld zulassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10759 2 Die angesprochenen Vorfälle sind zudem Gegenstand laufender staats-anwaltschaftlicher Ermittlungen . Die Leitende Oberstaatsanwältin in Ha-gen hat berichtet, dass sich nach der Festnahme der Hauptbeschuldig-ten weitere Geschädigte gemeldet hätten. Zudem seien die im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellten Beweismittel noch nicht abschließend ausgewertet. Sie hat um Verständnis gebeten, dass sie vor diesem Hintergrund die ihren Geschäftsbereich betreffenden Fragen nur eingeschränkt beantworten könne. 1. Wie genau sind die Razzien in Lüdenscheid, Köln und Gummersbach abgelaufen? (Bitte genaues Lagebild, Mannstärke der Polizei, festgenommene Personen nach Alter, Geschlecht und Nationalität, Höhe der sichergestellten Geldsumme angeben.) Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen richtet sich derzeit gegen insgesamt 15 Personen, die überwiegend türkischer Nationalität sind. In diesem Ermittlungsverfahren wurden am 17. Dezember 2015 verschiedene Objekte mit Schwerpunkt in Lüdenscheid durchsucht . Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Beschuldigten bewaffnet waren, erfolgten Festnahmen durch Spezialeinsatzkräfte der Polizei. Gegen vier Personen wurden Haftbefehle, die bereits zuvor beantragt und durch das Amtsgericht Hagen erlassen worden waren, vollstreckt. Bei diesen vier Beschuldigten handelt es sich um drei Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit im Alter von 38, 37 und 23 Jahren sowie um eine 30 Jahre alte deutsche Staatsangehörige. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Sind die Festgenommenen bereits polizeibekannt? (Wenn ja, bitte Vorstrafen, etc. auflisten.) Drei der vier in Haft befindlichen Beschuldigten sind bereits erheblich, auch einschlägig, vorbestraft , u. a. ein Beschuldigter durch Urteil des Landgerichts Dortmund im Jahr 2009, u. a. wegen räuberischer Erpressung und unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Schusswaffe zu vier Jahren Freiheitsstrafe ein Beschuldigter durch Urteil des Amtsgerichts Iserlohn im Jahr 2012 wegen Körperverletzung unter Einbeziehung dreier weiterer Verurteilungen zu Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten ein Beschuldigter durch Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid im Jahr 2010 wegen versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. 3. Sind die Festgenommenen organisierten Banden bzw. einem bestimmten Milieu zuzuordnen ? Siehe Vorbemerkungen. 4. Wie lauten die konkreten Tatvorwürfe gegenüber den Festgenommenen bzw. Verdächtigen ? Siehe Vorbemerkungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10759 3 5. Wie viel Schutzgeld sollte bzw. ist durch die Tatverdächtigen erpresst worden? Siehe Vorbemerkungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10759