LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10761 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4154 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10541 Betrifft der VW-Abgasskandal auch den Fuhrpark der Justizvollzugsanstalten in NRW? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4154 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes muss Volkswagen insgesamt 2,4 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland zurückrufen. Auch im Fuhrpark der Justizvollzugsanstalten in NRW finden sich zahlreiche Fahrzeuge aus dem Hause Volkswagen. 1. Wie viele Fahrzeuge welcher jeweiligen Hersteller und -typen im Fuhrpark der Justizvollzugsanstalten in NRW sind wegen manipulierter Abgastests inspektions- oder umbaubedürftig? Seitens des Justizvollzugs wurden seit dem Jahr 2009 folgende Fahrzeuge der Hersteller VW, Audi, Skoda und Seat käuflich erworben, die potentiell vom sogenannten VW-Skandal betroffen sein könnten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10761 2 Hersteller Modell Anzahl Seat Mii 1 Skoda Fabia 1 Skoda Praktik 2 Volkswagen Caddy 1 Volkswagen Crafter 25 Volkswagen Fox 2 Volkswagen Golf 1 Volkswagen Polo 17 Volkswagen T 5 74 Volkswagen T 5 GTW 5 Volkswagen T 6 9 Volkswagen T 6 GTW 1 Volkswagen Up 4 Gesamt: 143 Wie viele dieser Fahrzeuge konkret inspektions- oder umbaubedürftig sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Eine entsprechende Prüfung dauert an. 2. Auf welche Mengen belaufen sich nach Kenntnis der Landesregierung die tatsächlichen Treibstoffmehrverbrauche der betroffenen Fahrzeuge im Verhältnis zu den angegebenen Herstellerangaben? Die erbetenen Daten liegen der Landesregierung nicht automatisiert abrufbar vor und müssten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand erhoben werden. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist eine solche Datenerhebung nicht möglich. Selbst bei Ermittlung der einzelnen Treibstoffverbrauche wäre eine Vergleichbarkeit mit den Herstellerangaben eher fragwürdig, da die Fahrzeuge des Justizvollzugs sehr unterschiedlich und eher atypisch genutzt werden (teilweise regelmäßig Langstrecke, teilweise nur innerstädtisch oder auch nur zur Umfahrung der Außenmauern). 3. Prüft die Landesregierung Regressansprüche gegen die Volkswagen AG aufgrund unzutreffender KfZ-Herstellerangaben zu Treibstoffverbrauch und Abgasausstoß? Die Landesregierung hat Kontakt mit der Volkswagen AG aufgenommen und diese um Stellungnahme gebeten. Derzeit sind weder Art und Umfang eines möglichen Schadens für das Land noch das konkrete Vorgehen der Volkswagen AG absehbar. Eine Aussage, ob Regressansprüche eingehender zu prüfen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10761 3 4. Zieht die Landesregierung aus der Rückrufmaßnahme Konsequenzen für die zukünftige Zusammensetzung des Fuhrparks der Justizvollzugsanstalten? Da die Auswirkungen des VW-Abgasskandals für die Landesregierung und insbesondere für den Justizvollzug derzeit nicht absehbar sind (vgl. Antwort zu Frage 3), kann derzeit keine Aussage zu möglichen Konsequenzen getroffen werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10761