LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10763 18.01.2016 Datum des Originals: 15.01.2016/Ausgegeben: 21.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4167 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10554 Salmonellen, Listerien & Co. – werden aktuelle Lebensmittelwarnungen in den Einrichtungen der NRW-Justiz beachtet? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4167 mit Schreiben vom 15. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit geraumer Zeit tauchen in den Medien immer wieder Fälle von mit Keimen befallenen Lebensmitteln auf, die in einer signifikanten Anzahl von Erkrankungen, zum Teil sogar mit Todesfällen verbunden sind. Das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ins Leben gerufene Portal lebensmittelwarnung.de hat alleine in diesem Jahr weit mehr als fünfzig Warnungen in Bezug auf verunreinigte oder keimbelastete Lebensmittel ausgegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Lebensmittel auch in den Einrichtungen der Justiz in Nordrhein-Westfalen Verwendung finden. Gerade in Bezug auf die Gefahr, die von bakteriellen Infektionen insbesondere in Bereichen, in denen eine große Zahl von Menschen auf relativ geringem Raum untergebracht ist, ausgeht, kann daher eine effiziente Lebensmittelsicherheit nicht hoch genug bewertet werden. Vorbemerkung der Landesregierung Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Deshalb gibt es ein europaweit und international abgestimmtes Sicherungs-System für Lebensmittel. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und seine Behörden sorgen unter anderem dafür, dass Risiken laufend bewertet und soweit erforderlich Warnungen veröffentlicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10763 2 werden. Einer Vielzahl von auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Warnungen liegt ein Rückruf der Lebensmittelunternehmer zugrunde (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuch), die verpflichtet sind, Abnehmer unmittelbar zu unterrichten . 1. Wie ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, insbesondere im Fall von Warnungen zu Lebensmitteln, für die Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen der Justiz in Nordrhein-Westfalen geregelt? Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und der Hygienevorgaben sind in Nr. 3 der Verpflegungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich festgeschrieben. 2. Werden aktuelle Lebensmittelwarnungen, wie sie beispielsweise das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgibt, proaktiv verfolgt und an die Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen der Justiz in Nordrhein-Westfalen zur Beachtung weitergeleitet? Lebensmittelwarnungen werden, sofern sie nicht bereits unmittelbar bei den Justizvollzugseinrichtungen eingegangen sind, an diese weitergeleitet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10763