LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10775 19.01.2016 Datum des Originals: 18.01.2016/Ausgegeben: 22.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4151 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10538 Stand der Dinge – wie sieht es mit der Personalsituation im allgemeinen Vollzugsdienst der Justizvollzugsanstalten aus? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4151 mit Schreiben vom 18. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der allgemeine Vollzugsdienst ist in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein- Westfalen für die Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Gefangenen zuständig. Die Beamtinnen und Beamten, welche diese verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit ausüben, sind im Schichtdienst tätig. Ihre Tätigkeit ist ausschlaggebend für den reibungslosen Betrieb innerhalb der JVA. Wie alle Berufe, so ist auch dieses Berufsfeld von den allgemeinen Entwicklungen innerhalb unserer Gesellschaft betroffen. Diese sind beispielsweise die demografische Entwicklung, aber auch die erhöhte Arbeitsverdichtung und Belastung durch Überstunden. Umso wichtiger ist es daher, im Bereich des Justizvollzugsdienstes über eine ausreichende Personaldecke zu verfügen. 1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Auszubildenden für den allgemeinen Justizvollzugsdienst (bitte tabellarisch aufschlüsseln: Anzahl der vorhandenen Ausbildungsplätze, der vorhandenen Auszubildenden, sowie die Anzahl der Übernahmen nach der Ausbildung, jeweils für die Jahre von 2013 bis 2015)? Die Zahl der nach Ablegung der Prüfung übernommen Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Jahren 2013 - 2015 stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10775 2 Jahr Einstellungsermächtigungen Jahr übernommene Anwärter 2011 260 in 2013 226 2012 280 in 2014 252 2013 260 in 2015 229 Die zur Verfügung stehenden Einstellungsermächtigungen für Anwärterinnen und Anwärter werden regelmäßig vollständig ausgeschöpft. Der Unterschied zwischen der Zahl der Einstellungsermächtigungen und den übernommenen Anwärterinnen und Anwärtern beruht auf Abgängen während der Ausbildung und dem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Bei der Ermittlung des Ersatzbedarfs wird dies bereits berücksichtigt. Anwärterinnen und Anwärter, die die Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen, werden grundsätzlich übernommen. 2. Wie viele Dienstposten im allgemeinen Justizvollzugsdienst sind zurzeit nicht besetzt? Die nach dem Dienstplan in den einzelnen Justizvollzugsanstalten vorgesehenen Dienstposten werden regelmäßig besetzt. Ausnahmen können sich z. B. aufgrund kurzfristiger Erkrankungen ergeben. Auf Landesebene kann nicht automatisiert abgerufen werden, welche Dienstposten an einzelnen Tagen ausnahmsweise nicht besetzt sind. Eine Erhebung dieser Daten - auch für einzelne Justizvollzugsanstalten - ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 3. Wie hoch ist derzeit das Durchschnittsalter der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst der Justizvollzugsanstalten in NRW? Auf Landesebene liegen die erbetenen Daten für den genannten Zeitraum nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Daten - auch für einzelne Justizvollzugsanstalten - ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 4. Gibt es eine zu erwartende Personallücke im allgemeinen Vollzugsdienst des Landes NRW, bedingt durch eine die Zahl der Neueinstellungen überschreitende Anzahl von Pensionierungen bis zum Jahr 2025? Nein. Die Zahl der Neueinstellungen wird jährlich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Pensionierungen und sonstigen Abgänge entsprechend angepasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10775