LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10776 19.01.2016 Datum des Originals: 18.01.2016/Ausgegeben: 22.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4178 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/10565 Entlastungswirkung durch Radschnellwege bei Schnee und Eis Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4178 mit Schreiben vom 18. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der von der Landesregierung geplante Radschnellweg Ruhr soll in seinem Endausbau über 100 km lang sein und auf der Strecke zwischen Duisburg und Hamm laut Landesverkehrsministerium für eine tägliche Entlastung von 50.000 Autos bzw. von 400.000 gefahrenen PKW-Kilometern sorgen. Die Landesregierung geht in ihren Planungen somit davon aus, dass Straßenbauinvestitionen eingespart werden können, weil Menschen dauerhaft einen Radschnellweg statt des PKWs benutzen. Straßen müssen so ausgebaut sein, dass sie auch bei Nachfragespitzen ausreichend leistungsfähig sind. Das gleiche gilt für den ÖPNV, wo sich die maximalen Fuhrparkkapazitäten an der morgendlichen Nachfragspitze (Schüler, Pendler) ausrichten müssen Schwierig wird es bei schlechtem Wetter. In Münster, der Großstadt mit dem höchsten Radfahreranteil in NRW, führt schlechtes Wetter regelmäßig zu unlösbaren Engpässen auf den Straßen. Die vorhandenen Kapazitäten im ÖPNV sind nicht ausreichend, um diese witterungsbedingten Spitzen verkraften zu können. Das Ergebnis sind weiträumige Verkehrsverstopfungen und hoffnungslos überfüllte Busse bei schlechtem Wetter. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10776 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage geht von falschen Annahmen aus. Die Landesregierung geht entsprechend der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr davon aus, dass die dort genannten Entlastungszahlen von rund 50.000 Kfz-Fahrten mit rund 400.000 Kfz-km eintreten werden. Jedoch ist daraus nicht der Schluss zu ziehen, dass damit Straßenbauinvestitionen in die Erhaltung von bestehenden Straßen eingespart werden können. 1. In welchem Umfang rechnet die Landesregierung mit Entlastungswirkungen von Radschnellwegen für die Landesstraßen in NRW an Tagen mit schlechter Witterung wie Schnee, Regen, Sturm oder Glatteis? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die sich auf die Entlastungswirkung von Radschnellwegen speziell auf Landesstraßen beziehen. 2. Ist die Benutzung von verschneiten oder vereisten Radschnellwegen mit entsprechenden Fortbewegungsmitteln (z.B. Langlaufski, Hunde- oder Pferdeschlitten) zulässig? Nein, allenfalls mit Sondernutzungserlaubnis. Die Nutzung von Pferdeschlitten ist auf dem Radschnellweg unzulässig. Das Reiten von Pferden sowie das Verbringen von Pferden (wozu auch Kutschefahren, das Pferdeschlittenfahren sowie das Führen von Pferden an der Hand zählt) sind auf Fuß- und Radwegen verboten. Sollte man für den Einsatz von Pferdeschlitten bei Eis und Schnee auf den Radschnellwegen eine Ausnahme vom Verbot in Erwägung ziehen, so ist zu beachten, dass gerade bei Schnee die Zugpferde mit speziellen Schneebeschlägen ausgestattet werden müssen. Diese Schneebeschläge beinhalten das Einsetzen von Eisenstollen in die Hufeisen zur Vermeidung von Rutschgefahr. Diese Eisenstollen der Schneebeschläge können bei Kontakt mit dem Asphalt zu Beschädigungen und Löchern führen. Die Radschnellwege sind für die Hundeschlitten-Benutzung zu schmal. 3. Werden die zu Landesstraßen heraufgestuften Radschnellwege im morgendlichen Winterdienst vorrangig behandelt oder erst nach den PKW-Landes- und Bundesstraßen geräumt? Regionale Radschnellverbindungen des Landes werden zukünftig den Landesstraßen gleichgestellt. Dies gilt natürlich auch beim morgendlichen Winterdienst. 4. Ist aufgrund erhoffter Verschiebungen von ÖPNV und PKW hin zum Radschnellweg ein Rückbau von Straßen entlang von geplanten Radschnellwegen geplant? Nein. Die Radschnellwege werden Verkehrswege mit eigener Verkehrsbedeutung sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10776 3 5. Wie will die Landesregierung mit dem Problem der zu erwartenden erheblichen Nachfrageschwankungen durch Radfahrer umgehen, die aufgrund schlechten Wetters spontan auf Busse und Bahnen umsteigen werden und damit für überfüllte Fahrzeuge sorgen? Als Massenverkehrsmittel trägt der ÖPNV zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse auch zu Zeiten hoher Nachfrage (Spitzenlasten) bei. Bei dem Einsatz von Fahrzeugen orientieren sich die Verkehrsunternehmen bereits heute an den Nachfragespitzen, um auch in diesen Phasen Kapazitätsprobleme weitestgehend zu vermeiden. So planen die Verkehrsunternehmen beispielsweise auch bei den im Schülerverkehr eingesetzten Bussen des ÖPNV systematisch ein, dass zu den jeweiligen Schulanfangs- und Endzeiten eine vermehrte Nachfrage herrscht. Sofern sich unvorhersehbar die Situation ergibt, dass eine Vielzahl von zusätzlichen Fahrgästen spontan eine Buslinie nutzen möchte, besteht für das Verkehrsunternehmen - je nach Taktung - grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzliche Busse einzusetzen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10776