LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10777 19.01.2016 Datum des Originals: 18.01.2016/Ausgegeben: 22.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4164 vom 8. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10551 Korruption in NRW seit 2013 Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4164 mit Schreiben vom 18. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorteilnahme und Bestechlichkeit stellen eine Belastung für die Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung in der Öffentlichkeit dar. Im tabellarischen Korruptionsranking von Transparency International belegte Deutschland im Jahr 2014 gerade einmal Platz 12. Man darf davon ausgehen, dass das Ergebnis für das Jahr 2015 – die Zahlen werden Ende Januar veröffentlicht werden – nicht sehr viel besser ausfallen wird. Vorbemerkung der Landesregierung Die Jahresstatistiken der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden erst nach Abschluss des jeweiligen Kalenderjahres auf Basis konsolidierter Zahlen erstellt. Daher liegen Statistiken für das Jahr 2015 der Landesregierung noch nicht vor. 1. Wie hoch war in NRW in den Jahren 2013-2015 die Anzahl der Verurteilungen oder Einstellungen gegen Auflage wegen Straftaten nach den §§ 331 bis 335 StGB (Aufschlüsselung nach Jahren)? Der Strafverfolgungsstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen lassen sich folgende Verurteilungszahlen entnehmen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10777 2 Tatbestand 2013 2014 § 331 StGB Vorteilsannahme 1 Verurteilung 1 Verurteilung § 332 StGB Bestechlichkeit 2 Verurteilungen 6 Verurteilungen 1 Freispruch § 333 StGB Vorteilsgewährung 3 Verurteilungen 1 Verurteilung § 334 StGB Bestechung 18 Verurteilungen 2 Freisprüche 7 Verurteilungen 2 Freisprüche § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung 1 Verurteilung 2 Verurteilungen Die staatsanwaltschaftliche Verfahrensstatistik erfasst zwar „Korruptionsdelikte“ in einem eigenen Sachgebiet, jedoch nur, soweit es sich nicht zugleich um Wirtschaftsstrafsachen nach § 74c Abs. 1 Nr. 5a und Nr. 6a des Gerichtsverfassungsgesetzes handelt. Eine Auswertung sämtlicher Verfahren, in denen (auch) wegen einer Korruptionsstraftat nach §§ 331 - 335 StGB ermittelt wurde, müsste bei allen neunzehn Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen jeweils im Wege einer Sondererhebung von Hand erfolgen. Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Generalstaatsanwältinnen und die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln berichten dem Justizministerium jährlich über die Verfahren der vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption in Bielefeld, Bochum, Köln und Wuppertal. Diesen Berichten lassen sich folgende Zahlen entnehmen: Erledigung gemäß § 153a StPO durch… 2013 2014 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft 65 48 Verfahrenseinstellung durch das Gericht 6 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10777 3 2. Wie viele der unter 1. Genannten verurteilten Personen waren öffentlich Bedienstete (Aufschlüsselung nach Jahren und zugehöriger Dienststelle)? Wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit können nur Amtsträger, Europäische Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, Richter, Mitglieder eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter bestraft werden. Daher beziehen sich sämtliche Verurteilungen gemäß §§ 331, 332 StGB im weiteren Sinne auf „öffentlich Bedienstete“. Eine weitere Aufschlüsselung könnte nur durch eine Aktenauswertung von Hand erfolgen. Dies ist in der Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10777