LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1082 08.10.2012 Datum des Originals: 08.10.2012/Ausgegeben: 11.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 395 vom 28. August 2012 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/791 Verletzt die Begrenzung des Ausbaus von Familienzentren die Gleichbehandlungsgrundsätze ? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 395 mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zielsetzung der Familienzentren - nämlich die Schaffung eines niedrigschwelligen, vernetzten Gesamtangebotes zur Unterstützung von Familien - ist fachlich unumstritten. Die Vorgängerregierung hat im Sinne eines flächendeckenden Ausbaus von Familienzentren ein Ausbauziel von insgesamt 3.000 Familienzentren formuliert. Derzeit existieren rund 2.000 Familienzentren. Anstelle eines weiteren Ausbaus der noch fehlenden 1.000 Familienzentren beabsichtigt die Landesregierung im Jahr 2012 lediglich einen Zuwachs von 150 weiteren Familienzentren, die in sogenannten sozialen Brennpunkten entstehen sollen. Im Jahr 2007 legte die Freie Wohlfahrtspflege ein juristisches Gutachten vor, welches sich mit Fragen des Ausbaus von Familienzentren befasste. Unter anderem ging es um die zahlenmäßige Begrenzung der Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“, mit der möglicherweise Tageseinrichtungen, die das Leistungsspektrum der Familienzentren anbieten und die Anforderungen für das Gütesiegel erfüllen, benachteiligt werden. In dem juristischen Gutachten wurde darin die Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit der Träger gesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1082 2 1. Ist der Landesregierung das o.g. Gutachten bekannt? Ja 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Gutachtens? 3. Welche Geltung haben die Aussagen des o.g. Gutachtens angesichts des aktuell minimierten Ausbauziels von Familienzentren (nur 150 neue Familienzentren in 2012)? Die kurzgutachtliche Stellungnahme, erstattet im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, bezieht sich auf den Gesetzesentwurf des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) der CDU/FDP Landesregierung im Jahr 2007. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Begründung des Gesetzentwurfs angelegte willkürliche zahlenmäßige Begrenzung auf 3.000 Familienzentren erheblichen grundrechtlichen Bedenken unterliegt. Mit dem ersten KiBiz-Änderungsgesetz setzt die Landesregierung nunmehr auf einen bedarfsgerechten Ausbau. Die Aussagen des Gutachtens treffen deshalb nach der gesetzlichen Änderung des KiBiz nicht mehr zu. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung - insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung - , dass alle Tageseinrichtungen, die erweiterte Angebote im Sinne der erforderlichen Kriterien „Familienzentrum NRW“ leisten können und wollen, in eine entsprechende Förderung einbezogen werden müssten? Nein. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. 5. Wie steht die Landesregierung im Allgemeinen zu den Zielvorstellungen, dass mittel- bis langfristig alle Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden sollten als ein Familienzentrum zu arbeiten? Die Landesregierung wird den begonnenen Weg der Neuorientierung von Familienzentren da fortsetzen, wo besondere Unterstützungsbedarfe für Menschen in sozialschwierigen Lebenswelten bestehen.