LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10834 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4170 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10557 Inhaftierte Eltern und deren Kinder; Stand der Dinge in NRW Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4170 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schätzungsweise bis zu 100.000 Kinder in Deutschland sind von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Für Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine besondere Stresssituation dar, die mit einer großen Zahl von Herausforderungen in Familie und Gesellschaft verbunden ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass insbesondere die Beschäftigten innerhalb der JVAen für den Umgang mit Kindern, aber auch mit der besonderen Lebenssituation der betroffenen Inhaftierten, geschult sind und den diesbezüglichen Anforderungen gerecht werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10834 2 1. Wie viele Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten in NRW sind Eltern (Aufschlüsselung nach JVAen)? 2. Wie viele Kinder sind in NRW von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen (inklusive Angabe, wie viele davon einen inhaftierten alleinerziehenden Elternteil haben)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: Justizvollzugsanstalt Anzahl Väter / Mütter (Strafund Untersuchungsgefangene ) Anzahl Kinder Aachen 283 591 Attendorn 158 305 Bielefeld-Brackwede 218 482 Bielefeld-Senne 766 1.618 Bochum 311 669 Bochum-Langendreer 63 112 Castrop-Rauxel 216 426 Detmold 91 183 Dortmund 191 387 Duisburg-Hamborn 114 220 Düsseldorf 274 583 Essen 182 348 Euskirchen 229 497 Geldern 274 558 Gelsenkirchen 275 559 Hagen 130 251 Hamm 60 125 Heinsberg 25 34 Herford 23 25 Hövelhof 32 51 Iserlohn 22 24 Kleve 93 165 Köln 509 1.069 Moers-Kapellen 166 338 Münster 193 348 Remscheid 372 766 Rheinbach 134 230 Schwerte 166 328 Siegburg 169 328 Werl 400 803 Willich I 164 323 Willich II 183 387 Wuppertal-Ronsdorf 35 44 Wuppertal-Vohwinkel 129 241 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10834 3 Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen 34 80 Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg 64 142 Gesamt 6.748 13.640 Stand: 22.12.2015 Eine automatisiert abrufbare Dokumentation der Elternschaft ausschließlich der Strafgefangenen ohne Untersuchungsgefangene (wie in Frage 1 erbeten) bzw. zur Frage, wie viele Kinder inhaftierter Elternteile einen alleinerziehenden Elternteil haben, erfolgt nicht. Eine Erhebung dieser Angaben ist nur händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 3. Wie viele speziell für den Umgang mit Kindern inhaftierter Eltern und der speziellen Problematik inhaftierter Eltern geschulte Sozialarbeiter sind in den nordrhein-westfälischen JVAs im Einsatz und wie sind diese mit den Sozialarbeitern vernetzt, welche die betroffenen Kinder und Elternteile außerhalb der JVAen betreuen? Eine derartige Kompetenz ergibt sich bereits aus der Ausbildung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (Diplom und Bachelor). Kontakte zu außervollzuglichen Behörden, Institutionen und Personen sind vorhanden und werden regelmäßig gepflegt. Sie werden im Einzelfall genutzt . 4. Inwieweit werden die Bediensteten im Justizvollzugsdienst im Umgang mit Kindern geschult? Im Rahmen des Unterrichts an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen wird den Anwärterinnen und Anwärtern des allgemeinen Vollzugsdienstes die notwendige Sensibilität im Umgang mit den Angehörigen der Inhaftierten (und damit auch im Umgang mit deren Kindern) vermittelt. Ferner besteht für die Bediensteten der bei dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg angesiedelten Mutter-Kind-Abteilung ein Fortbildungskonzept, um deren pädagogische Handlungskompetenzen zu erhalten und zu erweitern. 5. Welche speziellen Angebote zur Unterstützung von inhaftierten Eltern und ihren Kindern sind in Nordrhein-Westfalen seit März 2013 zusätzlich geschaffen worden (ggf. mit Aufschlüsselung nach JVAen)? Bezüglich der in den Justizvollzugsanstalten vorgehaltenen vielfältigen Angebote für inhaftierte Elternteile und ihre minderjährigen Kinder wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 936 (LT-Drucksache 16/2213) verwiesen. Daten zu der Frage, welche speziellen Angebote zur Unterstützung von inhaftierten Eltern und ihren Kindern in Nordrhein-Westfalen seit März 2013 zusätzlich geschaffen worden sind, liegen nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Angaben ist nur händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Angaben nicht erhoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10834 4 Unabhängig hiervon ist festzustellen, dass mit dem neuen Landesstrafvollzugsgesetz NRW der generelle Anspruch auf Besuch von bislang einer Stunde auf zwei Stunden im Monat verdoppelt worden ist. Darüber hinaus sind die Besuchsmöglichkeiten für Kinder noch einmal erweitert worden. So sollen nach § 19 Absatz 2 StVollzG NRW zur besonderen Förderung der Besuche von minderjährigen Kindern der Gefangenen monatlich zwei weitere Stunden zugelassen werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist außerdem ein familiengerechter Umgang zum Wohl der minderjährigen Kinder zu gestatten. Bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten , namentlich der Besuchszeiten und der Rahmenbedingungen der Besuche, sind die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder der Gefangenen zu berücksichtigen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10834