LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10835 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4156 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10543 JVA-„Hotelführer“ im Internet – hier sprechen die Gefangenen. Hört die Justiz in NRW zu? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4156 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es gibt kaum etwas, worüber Menschen im Internet nicht abstimmen, Bewertungen hinterlassen , Meinungen äußern. Hierzu gehören auch Foren und Portale, in denen sich ehemalige oder aktuelle Gefangene über Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen äußern und diese, inklusive der dort beschäftigten Mitarbeiter, bewerten. Wenn man sich die Bewertungen z.B. auf dem Portal www.knast.net durchliest, erhält man neben allerlei Kuriositäten auch viele Informationen, die einen Eindruck über die Abläufe in den JVAen und dem Verhalten der Bediensteten, bzw. dem Verhalten der Gefangenen untereinander vermitteln. Die Subjektivität dieser Angaben ist natürlich. Sie sind allerdings auch in einem Raum niedergeschrieben , in welchem die (Ex-)Gefangenen sich in der Lage fühlen, frei von Restriktionsbefürchtungen Meinungen zu äußern. Dies für das anstaltseigene Qualitätsmanagement zu nutzen, ist zumindest eine Option. 1. Sind der Landesregierung die Bewertungsportale bekannt, in welchen Gefangene und ehemalige Gefangene JVAen bewerten? Der Landesregierung sind Bewertungsportale wie z.B. "Knast.Net" einschließlich des dort eingestellten "JVA-Hotelführers" bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10835 2 2. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, die in diesen Bewertungsportalen geäußerten Erfahrungen von Gefangenen und ehemaligen Gefangenen für das Qualitätsmanagement der JVAen zu nutzen? Die Internetplattform Knast.Net ermöglicht ausweislich der dortigen Datenschutzbestimmungen eine anonyme Abgabe von Bewertungen bzw. eine Bewertung unter Verwendung eines Pseudonyms. Eine zuverlässige Verifizierung dahingehend, ob die in diesem Portal geäußerten persönlichen Ansichten tatsächlich von Gefangenen bzw. ehemaligen Gefangenen abgegeben wurden, findet - soweit ersichtlich - nicht statt. Letztendlich kann somit jeder Nutzer Beiträge zu einer der Rubriken verfassen, ohne jemals mit dem Justizvollzug in Berührung gekommen zu sein. Als Quelle belastbarer Erkenntnisse im Hinblick auf ein nachhaltiges Qualitätsmanagement im Justizvollzug scheiden die Bewertungsportale daher aus. 3. Wie geht die Landesregierung den in Bewertungsportalen wie knast.net geäußerten Vorwürfen und Kritik gegenüber den jeweiligen JVAen und deren Bediensteten nach? Die Justizvollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen gehen den z.B. im Rahmen von Beschwerden , Eingaben, Petitionen oder Anträgen auf gerichtliche Entscheidungen geäußerten Vorwürfen und Kritiken in jedem Einzelfall in dem gebotenen Umfang nach. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10835