LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10836 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4142 vom 16. Dezember 2015 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Henning Höne FDP Drucksache 16/10494 Förderung der Dorfentwicklung – warum verhindert Minister Remmel die Entwicklung im ländlichen Raum? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4142 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Erhaltung der Attraktivität des ländlichen Raums als Lebensmittelpunkt kann das Land mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes die Dorfentwicklung fördern. Eine wesentliche Säule für die zukunftsfähige Dorfgestaltung ist die Förderung von Dorfentwicklungsplanungen und Dorfentwicklungskonzepten für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gemeinden und Dörfer und zur Verbesserung der dörflichen Struktur, des Ortsbildes und der Dorfökologie. Diese werden unter umfangreicher Beteiligung der Dorfbevölkerung erstellt . Im Vordergrund stehen hier wichtige Maßnahmen wie die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von erhaltenswerten ortsbild- oder landschaftsprägenden Objekten, die Ortsbildgestaltung durch Anlage und Umgestaltung von Plätzen und Wegen sowie die Erhaltung von örtlichen Versorgungseinrichtungen wie Dorfläden oder Gaststätten. Die Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sind nach Maßgabe des NRW-Programms Ländlicher Raum förderfähig. So konnten in der Förderperiode 2007 bis 2013 aufgrund der von der schwarz-gelben Vorgängerregierung verabschiedeten Förderrichtlinien 29 Dorf- bzw. Dorfinnenentwicklungskonzepte erstellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10836 2 Seit Anfang 2014 läuft bereits die neue Förderperiode für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Im NRW-Programm Ländlicher Raum werden über 1 Mrd. Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums und damit auch Mittel für die Dorfentwicklung bereitgestellt. Die Landesregierung erklärte am 18. Februar 2015, dass mit Genehmigung der Europäischen Kommission ab sofort Fördergelder für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 1,2 Mrd. Euro abgerufen werden könnten. Dies ist offenkundig falsch, denn damit die Gelder für die Dorfentwicklung abgerufen werden können, ist zusätzlich eine Verlängerung der Förderrichtlinien notwendig. Dies hat die rotgrüne Landesregierung im Dezember 2015 aber noch immer nicht vorgenommen. Zwar werden bereits bewilligte Projekte noch ausfinanziert und können zu Ende geführt werden . Die Förderung von neuen Maßnahmen zur Umsetzung der mit viel bürgerschaftlichem Engagement erarbeiteten Dorfentwicklungskonzepte findet aber nicht mehr statt. Bekanntlich sind die europäischen Grundlagen erst spät – im Dezember 2013 – verabschiedet worden. Laut Auskunft der Landesregierung wurde das aktuelle Förderprogramm im Juni 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht und Mitte Februar 2015 genehmigt. Erst danach habe laut Umweltminister Remmel mit der detaillierten Ausarbeitung von Förderrichtlinien begonnen werden können (Drs. 16/10181). Aber auch acht Monate später herrscht Stillstand bei der Dorfentwicklung. 1. Wann werden die Förderrichtlinien für die Dorfentwicklung endlich in Kraft treten? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung befindet sich in der abschließenden Abstimmung der Ressorts. Sobald diese Abstimmung abgeschlossen ist, wird die Richtlinie in Kraft treten. 2. Wie begründet die Landesregierung die bisherigen Verzögerungen bei der Verlängerung der Förderrichtlinien? Die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwickung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) 1698/2005 ist erst im Dezember 2013 in Kraft getreten. Das darauf beruhende NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 wurde im Juni 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht und Mitte Februar 2015 genehmigt. Erst dann konnte mit der detaillierten Ausarbeitung und Abstimmung der Förderrichtlinie begonnen werden. 3. Inwiefern wurde im Jahr 2014 zumindest mit Vorarbeiten zur Ausarbeitung der Förderrichtlinie begonnen? Die geplanten Änderungen wurden im Frühjahr/Sommer 2014 zwischen der Hausleitung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Fachebene abgestimmt und anschließend auf Arbeitsebene mit den Bezirksregierungen, die für die Bewilligung der Förderung zuständig sind, beraten. Ebenfalls in Abstimmung mit der Arbeitsebene der Bezirksregierungen wurden parallel die im Rahmen der ELER-Förderung verpflichtend anzuwendenden Auswahlkriterien erarbeitet. Die Auswahlkriterien für die Förderung der Dorfentwicklung wurden im November 2014 im Rahmen eines Umlaufverfahrens dem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10836 3 vorläufgen Begleitausschuss für das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 zur Stellungnahme vorgelegt. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um weitere Verzögerungen auszuschließen? Die Förderung von investiven Maßnahmen der Dorfentwicklung soll zukünftig verstärkt auf Basis von Konzepten erfolgen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz und die für die Bewilligung zuständigen Bezirksregierungen haben gemeinsam eine Handreichung für die Erstellung dieser Konzepte erarbeitet, die den zukünftigen potenziellen Antragstellern als Informationsgrundlage dienen kann. 5. Welche wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Förderbedingungen sind zu erwarten? Einführung der Förderung von „Integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten“ (IKEK): Betrachtung der Gesamtkommune mit allen Orts- und Stadtteilen hinsichtich Stärken und Schwächen, infrastruktureller Ausstattung, Entwicklungsziele und Handlungsfelder. Wegfall des erhöhten Fördersatzes in ILEK- (Regelfördersatz +10%) und LEADER-Regionen (Regelfördersatz +20%) für öffentliche Zuwendungsempfänger bei investiven Projekten . Statt dessen einheitliche Fördersätze von 65% (maximal möglicher Fördersatz laut GAK) für investive Maßnahmen auf Basis von Konzepten bzw. 45% für investive Maßnahmen ohne konzeptionelle Grundlage. Wegfall der Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen), da dieser Fördertatbestand aus dem der Förderrichtlinie zugrunde liegenden Fördergrundsatz der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gestrichen wurde. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10836