LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10844 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4179 vom 18. Dezember 2015 der Abgeordneten Jens Kamieth und Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg CDU Drucksache 16/10566 Zukunft der Justizvollzugsanstalt Münster Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4179 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Münster ist Standort wichtiger Gerichte und des Justizvollzugs. Der Gefängniskomplex in der Gartenstraße aus dem Jahre 1853 ist Vorbild für eine Fülle ähnlicher Anlagen gewesen. Im Gebäude besteht dringender Erneuerungsbedarf. Nachdem vor über 10 Jahren eine Sanierung des historischen denkmalgeschützten Gebäudes beabsichtigt war und konkrete Planungen sehr weit fortgeschritten waren, wurde 2009 die Notwendigkeit eines Neubaus festgestellt. Der Beginn der Umsetzung dieser Entscheidung benötigte mehrere Jahre bis der BLB mit einer Standortsuche beauftragt wurde. Die 280 Beschäftigten der JVA sind weiterhin in hoher Unruhe, da es bis heute keine konkreten Planungen für diesen Neubau gibt. Es entsteht vor Ort zunehmend Frustration und der Eindruck einer Perspektivlosigkeit und unzureichenden Engagements für dieses Thema seitens des Justizministers. 1. Wie ist der Sachstand in Bezug auf den geplanten Neubau? 2. Sind für den Neubau bereits Baugebiete ins Auge gefasst? (Wenn ja, welche?) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) plant im Auftrag des Justizministeriums NRW den Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) im Bereich der Stadt Münster. Nach einer systematischen, gesamträumlichen Suche nach Eignungsflächen liegt dem BLB NRW sowie dem Justizministerium NRW eine Liste mit geeigneten Standorten vor. Momentan befindet LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10844 2 sich der BLB NRW in Sondierungsverhandlungen mit Eigentümern besonders geeigneter Bauflächen . Damit die Verhandlungen unbeeinflusst durchgeführt werden können, ist derzeit eine öffentliche Bekanntgabe von Baugebieten nicht möglich. 3. Welche Auswahlkriterien werden auf die infrage kommenden Baugebiete angelegt ? 4. Welchen Stellenwert hat die Verkehrsanbindung des JVA-Neubaus für Vorführungen vor Gericht? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Als ein wesentliches Auswahlkriterium bei der Suche nach einem JVA-Standort wurde die räumliche Nähe zum Land- und Amtsgericht Münster definiert. Auf diesem Wege wird sowohl den Vorführungen bei Gericht als auch den Belangen der Bediensteten der JVA Münster Rechnung getragen (akzeptable Erreichbarkeit). Angestrebt ist daher weiterhin ein Neubau innerhalb des Stadtgebietes von Münster. Dort befinden sich auch die derzeit ins Auge gefassten Grundstücke. Als weitere Aspekte wurden bei der Standortsuche und -auswahl u.a. einbezogen: - bau- und planungsrechtliche Vorschriften und sonstige Ausschlüsse bzw. Hindernisse der Bebaubarkeit (z.B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, bestehende Bebauung, Verkehrsflächen, Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbundflächen oder Überschwemmungsgebiete ), - sicherheitsrelevante und vollzugliche Erfordernisse für den Bau einer JVA (z.B. Größe, Kernzuschnitt, mögliche Erschließung, Ausrichtung der Hafträume), - Abstand zu Wohnbebauung, Schulen und Kindergärten, - mögliche Konflikte mit Wohnbauentwicklungsflächen der Stadt Münster, - Nähe und Aufwand zum Anschluss an den ÖPNV bzw. zum Straßennetz (Verkehrsanbindung ), - Eigentumsverhältnisse, - Vorhandensein von Rechten Dritter. 5. Welcher Fertigstellungstermin ist für den Neubau der JVA Münster vorgesehen? Der Fertigstellungstermin ist abhängig von der Erfüllung der bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie vom Verlauf der Kaufverhandlungen und dem erfolgreichen Abschluss des Grunderwerbes über eine der geeigneten Standortflächen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher ein Fertigstellungstermin noch nicht seriös benannt werden. Der Bau und die Fertigstellung sollen aber schnellstmöglich erfolgen. Das Projekt wird sowohl vom BLB NRW als auch vom Justizministerium mit besonderer Priorität behandelt und mit Nachdruck vorangetrieben . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10844