LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10845 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4175 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/10562 Auswirkungen maroder Brücken auf der B55 in Lippstadt auf Wadersloh und Beckum und ihre Ortsteile Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4175 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 14. August 2015 ist die Bundesstraße 55 im Bereich der Stadt Lippstadt und ihrer Vororte für den LKW Verkehr ab 7,5 Tonnen gesperrt. Landesverkehrsminister Michael Groschek kündigte bereits den zeitnahen Aufbau von Behelfsbrücken an, um den Umleitungsverkehr und den Warenverkehr zu entlasten, da seiner Meinung nach „Wohl und Wehe einer ganzen Region“, an diesen drei relativ kleinen Brücken hängen. Seit nunmehr 4 Monaten ist keine Verbesserung der schwierigen Situation für Bürger und Unternehmen festzustellen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Bekanntwerden der fehlenden Tragfähigkeit der Lippebrücke, der Lippeumflutbrücke und der Brücke Margarethensee im Zuge der Ortsumgehung B 55 Lippstadt sind von der zuständigen Regionalniederlassung (RNL) Sauerland-Hochstift des Landesbetriebes Straßenbau NRW mit Vertretern der Stadt Lippstadt, der Bezirksregierung Arnsberg, des Kreises Soest , der Kreispolizeibehörde, der Industrie und Handelskammer (IHK), des Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG) und der betroffenen Kommunen umfangreiche Gespräche zur erforderlichen Umleitung des LKW-Verkehrs geführt worden. Ich habe hiernach anlässlich eines Ortstermins am 11.08.2015 in Lippstadt sowohl Vertreter der Wirtschaft als auch die Öffentlichkeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10845 2 darüber unterrichtet, dass zur notwendigen Entlastung und unter Abwägung aller Belange die Brücken für den LKW-Verkehr über 7,5 t gesperrt werden müssen. Die RNL Sauerland-Hochstift hatte bereits zuvor ein Umlenkungskonzept erarbeitet. Die hierin ausgewiesenen westlichen und östlichen Umleitungsstrecken wurden unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörden , der Straßenbaulastträger und der Polizei eingehend auf Eignung zur Aufnahme des zusätzlichen LKW-Verkehrs überprüft. Die Umfahrungsstrecken wurden am 14.08.2015 eingerichtet. Auf Grund zahlreicher Anregungen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft wurden in der Folge weitere geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Umfahrungsstrecken zeitnah umgesetzt. Nach Einschätzung der RNL Sauerland-Hochstift und der beteiligten Bezirksregierungen ist die Situation auf den inner- und außerörtlichen Umleitungsstrecken der B 55 durchaus tragbar, zumal die verkehrlichen Belastungen weitaus geringer sind als zuvor befürchtet. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der überschaubaren Zeitspanne bis zur Fertigstellung der provisorischen Brückenverstärkungen und Aufhebung der Sperrungen für den LKW-Verkehr bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 44 t. Ich habe dies bereits anlässlich meines zweiten Besuches am 17.09.2015 in Lippstadt für September 2016 in Aussicht gestellt. Nach aktuellen Informationen liegen die Planungen zur provisorischen Verstärkung der bestehenden Brücken im Zeitplan . 1. Was meint der Minister in diesem Zusammenhang mit „ganzer Region“? Die B 55 ist nicht nur für den Wirtschaftsverkehr, sondern auch für den Berufs- und Freizeitverkehr eine besonders bedeutsame Nord-Süd-Verbindung zwischen der A 2 bei Rheda-Wiedenbrück und der A 44 bei Erwitte/Anröchte. Die zeitlich befristete Sperrung der drei sanierungsbedürftigen Brücken im Zuge der B 55 bei Lippstadt für Kraftahrzeuge ab 7,5 t beeinträchtigt daher, trotz aller Vorkehrungen, die Verkehrsabläufe in unterschiedlicher Ausprägung , nicht nur auf den eingerichteten Umleitungsstrecken des klassifizierten Straßennetzes im Raum Lippstadt, sondern auch auf anderen Straßen im Kreis Soest im Regierungsbezirk Arnsberg, im Kreis Warendorf im Regierungsbezirk Münster sowie in den Kreisen Gütersloh und Paderborn im Regierungsbezirk Detmold. Die Umschreibung „ganze Region“ definiert in diesem Fall die genannten Kreise und die vom Umleitungsverkehr ggfls. betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 2. Welche Auswirkungen haben die Umleitungen aufgrund der gesperrten Brücken und die dadurch veränderten Verkehrsströme auf die Straßen im Kreis Soest, im Kreis Paderborn sowie im Kreis Warendorf, insbesondere auf die Gemeinden Beckum und Wadersloh und ihre jeweiligen Ortsteile? Der Kreis Warendorf wird nur an seiner südlichen Grenze von einer Teilstrecke der offiziell ausgewiesene westlichen Umleitungsstrecke der B 55 Lippstadt tangiert, die von Lippstadt- Cappel kommend über die freien Strecken L 822 und L 848 nach Lippstadt-Benninghausen geführt wird. Die Ortslagen und Ortsdurchfahrten der Gemeinden Wadersloh und Beckum werden von der offiziellen Umleitungstrecke nicht berührt. Nach Aussagen des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Bezirksregierungen folgt jedoch auch in den übrigen Kreisgebieten nur ein Teil des von der B 55 im Raum Lippstadt abgeleiteten LKW-Verkehrs den offiziell ausgewiesenen Umleitungen. Ein größerer Teil des Lkw-Verkehrs nutzt offensichtlich - begünstigt u. a. auch durch die Hinweisbeschilderung auf der A 2 - weiträumigere Umfahrungsmöglichkeiten, sodass sich auch die aus der Ableitung resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen, stärker als erwartet, auf die ganze Region verteilen und die Auswirkungen daher weniger gravierend zu Tage treten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10845 3 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zur Entlastung des Warenverkehrs und der betroffenen Bewohner in Beckum und Wadersloh und deren Ortsteile zu ergreifen? Durch die im Vorgriff auf die erforderlichen Ersatzneubauten provisorischen Verstärkungen der vorhandenen Brückenbauwerke wird bereits eine kurzfristige Entlastung erzielt werden. 4. Wie lange dauert die Sperrung für den LKW-Verkehr und die dadurch verursachten Umleitungen in der Region voraussichtlich noch an? Nach Fertigstellung der laufenden provisorischen Verstärkungen der drei Brückenbauwerke soll bereits ab September 2016 der LKW-Verkehr bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 44 t wieder auf die B 55 zurückverlagert werden. 5. Wer kommt für die Schäden auf den als Umleitung fungierenden und nicht für solche Belastungen ausgelegten Kommunalstraßen auf? Nach § 14 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) kommt der Bund als Träger der Straßenbaulast der B 55 für evtl. entstandene Schäden an allen offiziellen Umleitungsstrecken auf. Auf diesen Strecken wird nach Rückverlagerung des LKW-Verkehrs der Straßenzustand durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast erfasst und - soweit erforderlich - die Beseitigung durch die Umleitung verursachter Schäden veranlasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10845