LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10850 21.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 26.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4172 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10559 Entwicklungen in der Beratungs- und Prozesskostenhilfe Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4172 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind Fürsorgeleistungen im Bereich der Rechtspflege, die auch einkommensschwachen Bürgern die Möglichkeit garantieren sollen, ihre Angelegenheiten vor Gericht zu bringen. Diese Leistungen erhalten insbesondere unter dem Druck der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hin zu einem weitreichenden Niedriglohnsektor und prekären Arbeitsverhältnissen, sowie einer sich gerade in der Metropolregion Ruhr verfestigenden Abhängigkeit vieler Bürger von Sozialleistungen eine große Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10850 2 1. Wie viele Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe wurden in den Jahren 2013 bis 2015 gestellt (Angaben je Jahr)? Im Rahmen der amtlichen Statistiken werden Angaben zu den Entscheidungen über Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe, nicht jedoch die Zahl der Anträge als solche erhoben. Daher sind in der nachfolgenden Übersicht Daten zu den Entscheidungen in den einzelnen Gerichtsbarkeiten ausgewiesen: Bereich Gerichtsbarkeit 2013 2014 1- 3. VJ. 2015 Entscheidungen über Anträge auf Beratungshilfe 206.188 220.057 154.509 Entscheidungen über Anträge auf Prozesskostenhilfe Zivilgerichtsbarkeit* 30.254 29.090 20.541 Arbeitsgerichtsbarkeit** 19.205 18.109 12.099 Finanzgerichtsbarkeit 986 817 590 Sozialgerichtsbarkeit 19.233 19.738 14.663 Verwaltungsgerichtsbarkeit*** 5.929 6.887 6.235 Insgesamt 75.607 74.641 54.128 * ohne Entscheidungen über Anträge auf Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen ** enthält auch die Beiordnungen nach § 11a ArbGG *** keine statistische Erhebung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe bei dem Oberverwaltungsgericht Statistische Daten für das vierte Quartal des Jahres 2015 liegen noch nicht vor. 2. Wie hoch lagen die Kosten für Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die das Land NRW in den Jahren von 2013 bis 2015 aufzuwenden hatte (Angaben je Jahr)? Die Ausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Ausgaben des Landes für Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015* Prozesskostenhilfe** 42.961.928 45.498.736 41.771.743 Beratungshilfe 18.007.061 19.543.234 18.587.841 Summe 60.968.990 65.041.970 60.359.584 *vorläufiges Ist, Stand 04.01.2016, Änderungen durch evtl. Umbuchungen noch möglich ** ohne Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10850 3 3. Wie war die Verteilung der Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe nach Rechtsgebieten (Angaben je Jahr)? Wegen der Beantwortung dieser Frage wird auf die Übersicht zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Anträge auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe betrafen Rechtsstreitigkeiten mit Jobcentern? Im Rahmen der amtlichen Statistiken werden Angaben zu den Beteiligten nicht in der gewünschten Differenzierung (Jobcenter) erhoben. Zur Ermittlung solcher Angaben wäre eine aufwändige Durchsicht der entsprechenden Verfahrensakten erforderlich, die in der gesetzten Frist für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10850