LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10857 22.01.2016 Datum des Originals: 21.01.2016/Ausgegeben: 27.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4166 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10553 Online-Befragung von Mitarbeitern in der Justiz NRW Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4166 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu Zwecken der Aufgaben- und Belastungsanalyse führen auch immer mehr Verwaltungen in Deutschland auf dem Weg der Online-Befragung Mitarbeiterbefragungen durch. Aus solchen Befragungen werden regelmäßig wertvolle Ergebnisse über Mitarbeiterzufriedenheit , Aufgabenverteilung, Belastungssituation und Prozesseffizienz ermittelt, die für die internen Planungen genutzt werden können. Sie stellen eine einfache und kosteneffiziente Möglichkeit sowohl zur Informationsgewinnung, als auch zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit dar. 1. Wird das Mittel der Online-Mitarbeiterbefragung vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und den ihm unterstehenden Einrichtungen aktiv genutzt ? 2. Wie viele Online-Mitarbeiterbefragungen wurden im Zeitraum von 2013 bis Ende 2015 vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und den ihm unterstehenden Einrichtungen durchgeführt (aufgelistet nach Datum und Name der Einrichtung )? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10857 2 3. Wie bewertet das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung des Mittels der Online-Mitarbeiterbefragung z.B. unter dem Gesichtspunkt einer regelmäßigen Durchführung solcher Befragungen ? Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 2013 bis 2015 keine Online- Mitarbeiterbefragung zu Zwecken der Aufgaben- und Belastungsanalyse durchgeführt. Es sind zwei Online-Mitarbeiterbefragungen zu anderen Themen erfolgt. Die Anzahl und Daten der bei den Justizeinrichtungen durchgeführten Online-Mitarbeiterbefragungen konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit im Geschäftsbereich nicht vollständig erhoben werden. Online-Mitarbeiterbefragungen werden vom Justizministerium grundsätzlich positiv bewertet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10857