LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10859 25.01.2016 Datum des Originals: 22.01.2016/Ausgegeben: 28.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4196 vom 1. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10634 Naviklau, Kfz-Aufbrüche und -Diebstähle in Nordrhein-Westfalen in 2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4196 mit Schreiben vom 22. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein wachsendes Kriminalitätsfeld in unserem Land ist der Aufbruch und Diebstahl von Kfz. Viele hochkriminelle Banden haben sich auf dieses Deliktfeld spezialisiert. Die Täter schlagen zumeist nachts zu. Der Schaden für die Betroffenen und die Versicherungen ist erheblich, die Aufklärungsquoten der letzten Jahre waren gering. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Landesregierung hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3740 (LT-Drs. 16/9618) umfassend zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), deren Zielsetzungen sowie zu Grundsätzen der Veröffentlichung von Daten berichtet. In diesem Kontext wurde u. a. auch auf die besondere Bedeutung von Datenintegrität und Datenvalidität hingewiesen. Da die PKS-Daten „unterjährig“, z. B. auf Grund fortschreitender oder veränderter Ergebnisse einzelner Ermittlungsverfahren, noch vielfältigen Nacherfassungen und Korrekturen unterliegen, können erst mit dem statistischen Jahresabschluss zum Ablauf des Kalenderjahres sämtliche in der PKS erfassten Datensätze einer abschließenden Qualitätssicherung durch das Landeskriminalamt unterzogen werden. Das Landeskriminalamt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10859 2 führt dazu u. a. weitreichende Plausibilitätskontrollen durch. Daraus leiten sich regelmäßig spezifische Rücksprachen mit den Erfassungsbehörden sowie spezifische qualitätssichernde Maßnahmen ab, die in der Regel im März des an das PKS-Berichtsjahr anschließenden Jahres abgeschlossen werden können. Erst mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die PKS zur Veröffentlichung statistisch konsolidiert. Eine qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten ist daher auch für Delikte der Kraftfahrzeugkriminalität bisher nicht erfolgt und auch künftig nicht vorgesehen. Die Daten liegen im März 2016 vor, bis dahin kann die Landesregierung keine Auskunft geben. 1. Wie viele Kfz.-Aufbrüche, bei denen fest eingebaute Navigationsgeräte und/oder Airbags entwendet (inkl. Versuche) wurden, hat es im Jahr 2015 in ganz NRW gegeben? (Bitt alle Vorfälle nach Datum, Kreispolizeibehörde, Ort, Kfz-Modell und Beute- bzw. Schadenshöhe chronologisch auflisten.) Siehe Vorbemerkungen. 2. Wie viele Kfz.-Diebstähle (inkl. Versuche) hat es im Jahr 2015 in ganz NRW gegeben? (Bitte alle Vorfälle nach Datum, Kreispolizeibehörde, Ort, Kfz-Modell und Beute- bzw. Schadenshöhe chronologisch auflisten.) Siehe Vorbemerkungen. 3. Wie viele weitere Diebstähle aus Kfz hat es im Jahr 2015 in ganz NRW gegeben? (Bitte alle Vorfälle nach Datum, Kreispolizeibehörde, Ort, Kfz-Modell, Beute sowie Beute- bzw. Schadenshöhe chronologisch auflisten.) Siehe Vorbemerkungen. 4. Wie hoch waren die entsprechenden Aufklärungsquoten in den jeweiligen Kreispolizeibehörden, bzw. landesweit? Siehe Vorbemerkungen. 5. Beabsichtigt die Landesregierung zur Bekämpfung dieser Deliktfelder präventiv Predictiv Policing einzusetzen? Das Projekt „Predictive Policing in Nordrhein-Westfalen“ sieht vor, dass relevante Methoden und Verfahren in einem ersten Schritt auf ihre grundsätzliche Realisierbarkeit und Wirksamkeit geprüft und im Weiteren evaluiert werden. Aus kriminalstrategischen Erwägungen ist diese Prüfung zunächst auf den Wohnungseinbruch ausgerichtet. Soweit sich hierzu positive Ergebnisse nachweisen lassen, kommt die Ausweitung solcher Anwendungen auch auf weitere Deliktsfelder in Betracht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10859