LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10866 25.01.2016 Datum des Originals: 25.01.2016/Ausgegeben: 28.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4176 vom 16. Dezember 2015 der Abgeordneten Josef Hovenjürgen und Lothar Hegemann CDU Drucksache 16/10563 Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungslage, die von der kurdisch-libanesischen „Familien-Union“ ausgeht, ein? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4176 mit Schreiben vom 25. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizei Gelsenkirchen warnt einem Zeitungsbericht zufolge vor zunehmender Einflussnahme der kurdisch-libanesischen „Familien-Union“ im Stadtgebiet. Der Bericht zitiert unter anderem aus einem vertraulichen Lagebericht der Polizeiwache Gelsenkirchen-Süd, der infolge eines Gespräches mit drei führenden Funktionären der kurdisch-libanesischen „Familien- Union“ entstanden ist. Die Verschlusssache beschäftigt sich vor allem mit den Drohungen, die die Vertreter der Großfamilie offen gegenüber der Polizei geäußert haben. Demnach werde die Polizei „einen Krieg mit den Libanesen nicht gewinnen, weil wir zu viele sind“. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die „Familien-Union“? Der Verein „Familien Union e.V.“ ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen und verfügt über zwei Sitze im Integrationsrat der Stadt Essen. Schwerpunkte der Vereinsarbeit sind nach eigener Darstellung die Unterstützung und Beratung von Familien mit Migrationshintergrund - vornehmlich aus dem Libanon. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10866 2 2. Wie will die Landesregierung sogenannte „No-go-Areas“ verhindern, wenn diese von der „Familien-Union“ als „Exekutivorgan einer bestehenden Parallel- und Selbstjustiz“ (Zeitungsbericht) kontrolliert werden? In Nordrhein-Westfalen gibt es keine sogenannten „rechtsfreien Räume“. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat. Die Landesregierung duldet keine außerhalb unserer Rechtsordnung stattfindende und dem Wertesystem des Grundgesetzes widersprechende ‚Paralleljustiz‘. Sie tritt diesem Phänomen mit Nachdruck entgegen. Insoweit wird auf den Bericht der Landesregierung vom 7.12.2015 (Vorlage 16/3523) Bezug genommen. 3. Welchen steuerrechtlichen Status hat die „Familien-Union“ bzw. ist sie vom zuständigen Finanzamt ggf. als gemeinnützig eingestuft? Die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) lässt eine Antwort hierzu nicht zu. 4. Stimmt die Einschätzung, dass jedes Polizeipräsidium oder jeder Bürgermeister mit der Familien-Union (wie in Gelsenkirchen und Gladbeck der Fall) einzeln verhandelt oder gibt es ein Gesamtkonzept seitens des nordrhein-westfälischen Innenministers ? Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden durch Kreispolizeibehörden und Bürgermeister einzelfallorientiert Gespräche auf lokaler Ebene geführt. Hierdurch wird gewährleistet, dass örtlichen Verhältnissen und ggf. vorhandenen Problemstellungen Rechnung getragen wird. 5. Ab wann werden mehr Polizeikräfte in den betroffenen Stadtvierteln eingesetzt? (Bitte ggfs. genauen Zeitpunkt und Umfang der Personalverstärkung angeben.) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen Personal nach einheitlichem Maßstab und belastungsorientiert zugewiesen, wobei das Kriminalitätsund Unfallgeschehen der zurückliegenden Jahre Berücksichtigung findet. Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheiden die Kreispolizeibehörden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte. Soweit Kreispolizeibehörden zur Aufgabenwahrnehmung temporär oder dauerhaft zusätzliche Personalressourcen benötigen, wird hierüber einzelfallbezogen entschieden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10866