LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1087 09.10.2012 Datum des Originals: 09.10.2012/Ausgegeben: 12.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 421 vom 6. September 2012 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/850 Aktive Partnerschaften zur interkulturellen Öffnung von Behörden und Institutionen: Was hat das Ministerium die letzten zwei Jahre getan? Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 421 mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21. Dezember 2010 verschickte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Nordrhein-Westfalen macht Ernst – Pilotphase ‚Anonymisierte Bewerbung‘ für den Landesdienst beginnt im Januar 2011 / Start einer Initiative zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung“. In dieser wurde angekündigt, dass die Landesverwaltung mit Hilfe der Initiative des Bundes „Anonymisierte Bewerbungen“ mehr Menschen mit Zuwanderungs-geschichte in den öffentlichen Dienst einstellen will. Ebenso wurde angekündigt, dass Ende 2011 einen ersten Erfahrungsbericht zu diesem Verfahren geben soll. Minister Schneider wurde in derselben Mitteilung mit dem Satz „Nach und nach sollen weitere Partner für die Initiative gewonnen werden. Deshalb werden wir mit Kommunen und auch einzelnen Unternehmen sprechen.“ zitiert. Am 23. August 2012 gab es eine weitere Pressemitteilung, in der das Integrationsfragen zuständige Ministerium verkündete: „Integrationsministerium startet aktive Partnerschaften zur interkulturellen Öffnung von Behörden und Institutionen in NRW“. Weiter heißt es: „Die NRWLandesverwaltung hat sich mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz bereits selbst zur interkulturellen Öffnung verpflichtet. Unser Ziel ist es, jetzt auch die Städte und Gemeinden im Land, sowie Verbände aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen für dieses Ziel zu gewinnen .“ „Gefeiert“ wird in der Mitteilung, dass man nun mit der Stadt Duisburg die erste Kommune für dieses Ziel gewonnen habe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1087 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und die gezielte Förderung der interkulturellen Kompetenz der Landesbediensteten ist eine Aufgabe des Landes nach dem Teilhabeund Integrationsgesetz (vgl. §§ 1 Nr. 7 und 6 Abs.1). Bereits im Dezember 2010 ist die Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und Beteiligung aller Ressorts mit dem Auftrag gestartet, ein Gesamtkonzept zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung zu erarbeiten. Im Mai 2011 hat das Landeskabinett das von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (AG) erarbeitete Gesamtkonzept gebilligt. Es legt die Ziele der Landesinitiative und zunächst 28 Maßnahmen fest, die sukzessive entwickelt und umgesetzt werden. Am 11. September 2012 hat das Kabinett den ersten Umsetzungsbericht zum Stand der Landesinitiative gebilligt. Eine Maßnahme des Gesamtkonzeptes ist das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbung“. In Abs. 2 des Eingangstextes der Kleinen Anfrage wird unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des MAIS vom 21. Dezember 2010 darauf hingewiesen, „dass die Landesverwaltung mit Hilfe der Initiative des Bundes „Anonymisierte Bewerbungen“ mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den öffentlichen Dienst einstellen will“. Dies beruht auf einem Irrtum. Dieser Bezug auf die Initiative des Bundes war in der Presseerklärung nicht enthalten. Das Projekt „Anonymisierte Bewerbung“ ist ein eigenständiges Pilotprojekt der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem Fokus auf die Landesverwaltung . 1. Was hat die Landesregierung in den vergangenen 20 Monaten getan, Kommunen für die interkulturelle Öffnung ihrer Verwaltungen zu gewinnen? Um die interkulturelle Öffnung landesweit anzustoßen müssen Partner gewonnen werden. Der Startschuss für die Maßnahme „Partnerwerbung“ war die Unterzeichnung einer entsprechenden Partnervereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg am 26. März 2012. Im August des Jahres wurde die erste Vereinbarung mit einer kommunalen Gebietskörperschaft (Landkreis Lippe) geschlossen. Am 23. August 2012 wurde die Stadt Duisburg als erste große Kommune gewonnen. Im Rahmen der Landesförderung „KOMM-IN NRW – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit “ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales wurden in dem bezeichneten Zeitraum acht Projekte von Kommunen gefördert, die das Thema “interkulturelle Öffnung“ als Schwerpunkt oder als wichtigen Teilaspekt ihres Projektes beantragt hatten. Ebenso unterstützt wurde die Städtekooperation "Integration.Interkommunal", die in acht Ruhrgebietsstädten gemeinsame Ideen für innovative Handlungsansätze der Integrationsarbeit – insbesondere der interkulturellen Öffnung der Verwaltung – entwickelt. Ferner wurde in den Jahren 2011 und 2012 das Projekt “Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Beiträge der kommunalen Migrantenvertretungen“ des Landesintegrationsrates gefördert . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1087 3 2. Gibt es bisher, wie 2010 auch angekündigt, auch „einzelne Unternehmen“, die man gewinnen konnte (falls ja, bitte Unternehmen nennen)? Die einzelnen Maßnahmen der Landesinitiative werden sukzessive umgesetzt. In 2011 lag der Fokus nicht auf der Partnergewinnung, sondern auf anderen Maßnahmen der Landesinitiative. Nach Entwicklung des Partnerkonzeptes werden nun Gespräche für Partnervereinbarungen mit Kommunen und Verbänden verstärkt und in einem weiteren Schritt auch Gespräche mit Unternehmen der Privatwirtschaft aufgenommen werden. 3. Wo bleibt der in der Pressemitteilung vom 21. Dezember 2010 angekündigte Er- fahrungsbericht zu dem Instrument „Anonymisierte Bewerbung“? Das NRW-Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbung“ wurde im Januar 2011 gestartet und wird vom Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg (KfI) begleitet. Der in der genannten Pressemitteilung erwähnte Erfahrungsbericht konnte nur auf wenigen Verfahren basieren und diente deshalb lediglich der internen Steuerung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens. 4. Wie viele anonymisierte Bewerbungen sind seit Ende 2010 an die Landesverwal- tung gerichtet worden? Im Rahmen des unter 3. genannten Pilotprojektes „Anonymisierte Bewerbung“ wurden bis zum 30. Juni 2012 (Ende die Pilotphase) 89 Stellen besetzt. Auf diese Stellen hatten sich insgesamt 1.256 Personen beworben. 5. Hat sich seit der Einführung der anonymisierte Bewerbungen die Zahl der Ein- stellungen von Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte in der Landesverwaltung signifikant erhöht (bitte konkrete Vergleichszahlen nennen)? Anonymisierte Bewerbungen sind nicht eingeführt worden. Vielmehr wurde ein Pilotprojekt mit Stellenkontingenten in acht Ressorts mit einer Laufzeit von Januar 2011 bis Ende Juni 2012 durchgeführt. Die Daten werden derzeit ausgewertet. Über die Ergebnisse wird der Landtag informiert. Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung des Landes zu erhöhen, kann das Instrument der anonymisierten Bewerbungen nur ein Instrument von vielen sein. Entscheidend ist auf verschiedene Maßnahmen und deren Zusammenwirken zu setzen, damit der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den obersten Landesbehörden mittelfristig erhöht werden kann. Um eine Ausgangszahl zu haben , wurde im November 2011 eine Befragung zum Migrationshintergrund bei den Beschäftigten aller Ressorts durchgeführt. Über die Ergebnisse wurde der Landtag mit Vorlage 15/1144 vom 18. Januar 2012 informiert. Die Befragung soll in vier Jahren wiederholt werden .