LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10871 26.01.2016 Datum des Originals: 25.01.2016/Ausgegeben: 29.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4087 vom 23. November 2015 der Abgeordneten Frank Herrmann und Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/10319 Unmenschliche Abschiebungen - Bricht die Landesregierung ihr Wort? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4087 mit Schreiben vom 25. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23.10.2015 sagte Frau Ministerpräsidentin Kraft nach dem dritten nordrhein-westfälischen Flüchtlingsgipfel: „Ich kann nicht eine Familie unangekündigt nachts aus dem Bett holen. Die Kinder haben gar nicht mehr die Möglichkeit, sich von ihren Klassenkameraden zu verabschieden oder auch in der Kita noch Tschüss zu sagen.“1 Herr Innenminister Jäger bekräftigte diese Haltung einen Tag später im Deutschlandfunk mit den Worten: „Was wir in Nordrhein-Westfalen nicht tun werden, ist in den frühen Morgenstunden plötzlich bei irgendeiner Familie aufzutauchen, die Kinder aus dem Bett zu zerren und dann eine Abschiebung durchzuführen.“2 1 http://www.ksta.de/nrw/ministerpraesidentin-hannelore-kraft-nrw-will-familien-mit-kindern-nicht-ohnevorwarnung -abschieben,27916718,32240934.html 2 http://www.deutschlandfunk.de/fluechtlinge-wir-werden-keine-kinder-aus-dem-bettzerren .694.de.html?dram:article_id=334894 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10871 2 Die katholische Pfarrgemeinde Heilig Kreuz aus Ibbenbüren berichtet auf ihrer Webseite dagegen von einem Vorfall, bei dem eine albanische Familie mitsamt ihrer Kinder im Alter zwischen ein bis zwölf Jahren überraschend in der Nach abgeholt wurde.3 Dies sei in der Nacht vom 9. auf den 10. November geschehen - also drei Tage nachdem das Schreiben des Innenministeriums „Beschleunigung der Asylverfahren / Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht“ an die Bezirksregierungen ging. Nach dem Bericht hatten die Kinder so keine Möglichkeit mehr, sich von KlassenkameradInnen und FreundInnen zu verabschieden. Der Vater hätte mit der Abschiebung nicht gerechnet. Die Familie hätte nur „auf die Schnelle unter Druck das Nötigste zusammenpacken“ können. „Ohne einen Cent Bargeld in der Tasche.“ Die Gemeinde beschreibt das Gefühl auf ihrer Webseite als „fast so schlimm, als hätte ein Anschlag diese Familie ausgelöscht.“ und weiter: „Warum gelten hier nicht die Versprechen / Vereinbarungen die Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für von Abschiebung bedrohten Familien in NRW gemacht hat?“ Das Nachrichtenportal derwesten.de berichtete am 17. November über eine Pressekonferenz der Stadt Bochum.4 Bis zu 800 Abschiebungen bei „Nacht und Nebel ständen in der Stadt an. Das Bochumer Newsblog bo-alternativ berichtet weiter: „Stadtdirektor Michael Townsend teilte mit: Anders als Ministerpräsidentin Hannelore Kraft es angekündigt hat, sollen auch weiterhin Menschen gewaltsam „bei Nacht und Nebel” aus Bochum abtransportiert werden. Die Termine für die Abschiebeflüge würden von der zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld gemacht – wenn Flüge morgens stattfinden, werde man die Betroffenen weiterhin unangekündigt nachts in ihren Unterkünften aufgreifen. Die Stadt wolle die Presse jetzt schon darauf vorbereiten, dass es dabei auch zu „unschönen Situationen“ kommen werde.“5 In einem Interview mit dem Magazin „Der Stern“ berichtet Klaus Borghorst von der Gewerkschaft der Polizei, dass es „jetzt jeden Monat bis zu sieben Sammelflügen“ ab dem Flughafen Düsseldorf International gäbe.6 Bei Personen, die sich widersetzen würden, würde der „Body Cuff“ gezeigt. Das sei ein Gurtsystem, mit dem man die Bewegungsfreiheit von Armen und Beinen stark einengen kann. Herr Borghorst führt aus: „Wenn sich jemand stark widersetzt, tragen wir ihn damit auch ins Flugzeug, wir ziehen das durch.“ 3 http://heiligkreuz.info/?p=5742 4 http://www.derwesten.de/staedte/bochum/abschiebungen-bei-nacht-und-nebel-aimpid 11294485.html 5 http://www.bo-alternativ.de/2015/11/16/abschiebungen-in-bochum-viel-mehr-viel-brutaler/ 6 http://www.stern.de/politik/deutschland/polizeigewerkschaftler-klaus-borghorst-ueberabschiebungen --wenn-der-flieger-abhebt--wird-es-still-6539242.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10871 3 1. „Trifft die Darstellung der katholischen Pfarrgemeinde Heilig Kreuz aus Ibbenbüren bzgl. der Umstände der Abschiebung der albanischen Familie B. in der Nacht vom 9. auf den 10. November 2015 zu, insbesondere was die Uhrzeit und die Überraschung der Familie betrifft?“ Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen war der betroffenen Familie B. spätestens seit Juli 2014 bekannt, dass sie ausreisepflichtig ist. Im März 2015 führte der Kreis Steinfurt ein sog. "Ausreisegespräch" durch, in dem die Familie nochmalig aufgefordert wurde, freiwillig auszureisen und in dem sie über Rückkehrförderungsmöglichkeiten informiert wurde. Eine von der Familie dabei erbetene Bedenkzeit führte nicht zur freiwilligen Ausreise. Die Abschiebung selbst verlief nach Aussage des zuständigen Kreises Steinfurt ruhig ab, da sich die Familie B. kooperativ zeigte. Insbesondere erfolgten keine polizeiliche Vollzugshilfe oder Zwangsausübung. Ausschlaggebend für den frühen Maßnahmenbeginn war der Umstand, dass die Familie B. im Rahmen einer Sammelcharter-Abschiebung rückgeführt werden sollte und dass sie bereits am frühen Vormittag am Flughafen Düsseldorf sein musste, damit alle Abfertigungsmaßnahmen für den Sammelcharter rechtzeitig vor Abflug der Maschine nach Albanien abgeschlossen werden konnten. 2. „Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bochumer Stadtdirektors, dass es - entgegen der Ankündigung von Ministerpräsidentin Kraft - nächtliche Abschiebungen auch von Familien geben solle und es dabei auch zu „unschönen Situationen“ kommen könne?“ Frau Ministerpräsidentin Kraft hat den Fall der Familie B. zum Anlass genommen, das Ministerium für Inneres und Kommunales zu bitten, die notwendigen Abläufe bei Sammelcharter-Flugabschiebungen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, zu überprüfen und ein Rückführungsmanagement zu entwickeln, damit Abschiebemaßnahmen, von denen auch Kinder betroffen sind, nach Möglichkeit nicht mehr zur Nachtzeit beginnen müssen. Hierdurch sollen zumindest bei Abschiebungen, auf deren Durchführung das Land Einfluss nehmen kann, besonders Kindern zusätzliche Belastungen so weit wie möglich erspart bleiben. In dem Zusammenhang befindet sich ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales an die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden in Vorbereitung. 3. „Wie genau will die Landesregierung ihr Wort einhalten, dass Kinder nicht aus dem Bett gezerrt werden, wenn von Seiten der Ausländerbehörden in NRW immer wieder angegeben wird, dass sie dazu gezwungen seien, weil die Flüge schon am frühen Morgen stattfinden würden?“ Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 4. „In wie vielen Fällen wurde der „Body Cuff“ in den Jahren seit 2012 eingesetzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.“ Die Verwendung eines „Body Cuff“ wird statistisch nicht erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10871 4 Die Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verfügen zwar über dieses Hilfsmittel zur Eigensicherung, bringen es nach eigener Einschätzung aber allenfalls zwei- bis dreimal im Jahr zur Anwendung. In Bezug auf die Häufigkeit der Verwendung durch die Bundespolizei liegen dem Land keine Erkenntnisse vor. 5. „Welche Art von Übergangshilfen, finanzieller und sonstiger Art, erhalten abgeschobene Personen um zu verhindern, dass sie unmittelbar nach der Abschiebung in eine existentielle Notlage geraten?“ Bei zwangsweisen Rückführungen kann mittellosen Ausländerinnen und Ausländern aus Landesmitteln ein Handgeld i. H. v. regelmäßig bis zu 50 €, bei besonders langer Weiterreise bis zu 70 € pro Person, ausgezahlt werden, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt. Die Zahlung eines einmaligen Handgeldes soll die zwangsweise rückgeführten Ausländerinnen und Ausländer in die Lage versetzen, die Weiterreise vom Zielflughafen oder Grenzort zum endgültigen Heimatort oder sonstigen Zielort sicher zu stellen und sich zu verpflegen. Darüber hinaus beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen an dem speziellen Rückkehr- und Reintegrationsprojekt URA 2 in der Republik Kosovo. URA 2 ist ein rein nationales Projekt von Bund und einigen Bundesländern und gewährt Rückkehr- und Reintegrationshilfen für Rückkehrer und zwar unabhängig von der Art der Aufenthaltsbeendigung. Allerdings steht freiwillig zurückgekehrten Personen ein erweitertes Leistungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen des Projektes werden für Rückgeführte vielfältige Hilfen angeboten, wie z. B. Beratung, psychotherapeutische Behandlung, Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung sowie bei einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Zuschüsse zu Mietkosten, Teilerstattung von medizinischen Behandlungs- und Medikamentenkosten, Schulungskosten für Sprachkurse, Ausbildungskosten und -beihilfen, Lohnkostenzuschuss und Überbrückungsgeld. Die Fördermöglichkeiten und -ziele des Projektes werden regelmäßig angepasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10871