LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10872 26.01.2016 Datum des Originals: 22.01.2016/Ausgegeben: 29.01.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4186 vom 22. Dezember 2015 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10582 Wie viele Notfallsanitäter wurden in Nordrhein-Westfalen ausgebildet? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4186 mit Schreiben vom 22. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 25. März 2015 ist das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW) in Kraft getreten. Am 22. Mai 2015 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen den Erlass „Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung“ veröffentlicht. Auf der Basis des novellierten Rettungsgesetzes gibt der Runderlass die für den Beginn und die Durchführung der Notfallsanitäterausbildung notwendigen Grundlagen vor und erläutert die Modalitäten. Für die Aufnahme der Ausbildung in die Rettungsdienstbedarfspläne vor Ort und die Gebührenerörterung zwischen Krankenkassen und Kommunen ist die Ausfüllung eines konkreten Rahmens unerlässlich. Gleichzeitig wurde von Seiten des Ministeriums sowohl eine Bestandsabfrage über die Anzahl der Rettungsassistenten als auch zu einer Einschätzung des Bedarfs an Notfallsanitäter über einen Planungshorizont von drei Jahren eingeleitet (Rückmeldefrist 30. Juni 2015). Zwischenzeitlich berichten viele Aufgabenträger, dass sie die notwendige Unterstützung des Fachministeriums bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern zwecks Übernahme der Kosten der Notfallsanitäterausbildung vermissen und das Ausbildungssystem insgesamt in das Stocken geraten ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10872 2 1. Welche Ergebnisse hat die Bestandsabfrage zum 30. Juni 2015 geliefert (aufgegliedert nach Kommunen)? 2. Welche Ergebnisse hat die Abschätzung des Bedarfs an Notfallsanitätern geliefert (aufgegliedert auf den dreijährigen Planungshorizont und nach Kommunen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse der von den Kreisen und kreisfreien Städten zurückgemeldeten Ist- und Sollzahlen zum Thema „Notfallsanitäterausbildung“ sind in den beiliegenden Aufstellungen (Anlagen 1 und 2) erfasst. Die Aufstellungen wurden auch den Trägern des Rettungsdienstes, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kostenträgern im August 2015 zur Verfügung gestellt. 3. Wie viele Personen haben in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum Notfallsanitäter aufgenommen (aufgegliedert nach Vollausbildung und Ergänzungsausbildung)? Eine Abfrage zum Stand 31.12.2015 ergab folgendes Ergebnis: Vollausbildung gesamt 117 Ergänzungsausbildung *) gesamt 1216 *) Berücksichtigung aller Personen nach § 32 NotSanG 4. Wie viele Personen haben in Nordrhein-Westfalen die Ausbildung zum Notfallsanitäter bestanden (aufgegliedert nach Vollausbildung und Ergänzungsprüfung)? Eine Abfrage zum Stand 31.12.2015 ergab folgendes Ergebnis: Vollausbildung *) gesamt 0 *) In Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Beginn der ersten Vollausbildung erst im Herbst 2015 begonnen werden konnte, kann es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prüfungen nach Vollausbildung geben. Ergänzungsausbildung *) gesamt 1053 *) Berücksichtigung aller Personen nach § 32 NotSanG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10872 3 5. Inwieweit unterstützt das MGEPA die Aufgabenträger bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern zwecks Übernahme der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung? Durch die Novelle des Rettungsgesetzes NRW ist grundsätzlich geklärt, dass die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (auch diejenigen der Ergänzungsausbildungen) Kosten des Rettungsdienstes sind und dementsprechend über die Gebühren von den Krankenkassen zu refinanzieren sind (§ 14 Abs. 3 RettG NRW). Dabei bedarf es jeweils der Bedarfsplanänderung und entsprechender Gebührenkalkulationen, die mit den Kostenträgern erörtert werden müssen. Zur Unterstützung und zügigen Umsetzung in die Praxis hat das MGEPA bereits mit Runderlass vom 19. Mai 2015 Verfahrens- und inhaltliche Vorgaben gemacht. Zudem hat das MGEPA die Kommunalen Spitzenverbände und die Kostenträger für einen ersten Erfahrungsaustausch zu einem gemeinsamen Gespräch im Januar 2016 eingeladen. Stand: 26.08.15 Anlage 1 Ist Stichtagsregelung 01.05.2015 Kreis / kreisfreie Stadt Gesamtzahl der ausgebildeten RettAss/NotSan zum Stichtag davon geprüfte NotSan davon RettAss-Tätigkeit > 5 Jahre davon RettAss- Tätigkeit 3 - 5 Jahre davon RettAss-Tätigkeit < 3 Jahre davon Personen > 55 Jahre Märkischer Kreis 432 2 287 41 72 34 Kreis Heinsberg 97 0 58 10 29 11 Stadt Mettmann 42 0 35 4 3 4 Monheim am Rhein, Kreis Mettmann 53 0 45 3 5 4 Stadt Oberhausen 191 0 116 16 59 10 Kreis Soest 168 5 106 17 40 15 Lippstadt 71 3 42 6 23 8 Kreis Düren 0 0 0 0 0 0 Stadt Herne 0 0 0 0 0 0 Stadt Brühl 45 0 25 4 16 1 Kreis Coesfeld 102 1 52 14 35 7 Kreis Lippe 142 2 82 15 45 5 Oelde, Kreis Warendorf 42 0 23 4 14 2 Stadt Duisburg 475 1 308 31 91 45 Kreis Minden-Lübbecke 262 2 188 31 36 18 Kreis Olpe 95 0 52 16 27 4 Stadt Siegen 66 0 44 6 16 0 Kreis Siegen-Wittgenstein 120 0 85 14 21 12 Kreis Gütersloh 198 1 129 17 51 6 Stadt Essen 450 0 332 73 45 66 Kreis Herford 137 28 71 7 31 11 Stadt Mönchengladbach 217 0 147 16 54 18 Stadt Köln 841 0 578 73 168 52 Stadt Gelsenkirchen 194 0 116 18 60 8 Kreis Warendorf 72 7 7 0 0 0 Kreis Borken 261 28 146 21 66 26 Kreis Steinfurt 234 1 158 28 47 6 Stadt Münster 253 0 186 13 54 5 Stadt Bottrop 115 0 87 12 16 14 Stadt Dortmund 427 14 244 67 116 35 Stadt Solingen 168 0 118 25 25 15 Stadt Remscheid 107 0 52 9 46 4 Stadt Bielefeld 396 32 284 28 84 21 Stadt Hamm 117 0 85 8 24 10 Stadt Ahlen 53 0 37 2 14 4 Kreis Recklinghausen 595 1 377 64 145 29 Stadt Wuppertal 291 4 213 29 45 12 Hochsauerlandkreis 184 2 121 17 46 13 Ennepe-Ruhr-Kreis 267 0 184 32 49 31 Kreis Viersen 185 0 97 27 57 13 Stadt Mülheim an der Ruhr 281 0 178 14 89 24 Kreis Unna 269 3 170 50 43 13 Stadt Bochum 301 3 176 26 99 7 Kreis Kleve 156 1 90 17 18 30 Stadt Krefeld 228 0 128 22 78 12 Kreis Paderborn 258 1 190 24 43 14 Rhein-Kreis Neuss 202 0 119 19 64 9 Stadt Düsseldorf 840 0 555 98 187 59 Stadt Leverkusen 198 0 134 15 50 16 Kreis Euskirchen 154 0 65 37 41 11 Rhein-Erft-Kreis 451 0 296 50 104 33 Kreis Höxter 108 13 61 6 28 14 StädteRegion Aachen 269 0 168 30 69 17 Stadt Bonn 154 0 45 22 85 0 Kreis Wesel 263 8 147 17 91 23 Rheinisch-Bergischer Kreis 139 0 103 21 15 0 Oberbergischer Kreis 171 0 92 32 47 4 Rhein-Sieg-Kreis 315 0 157 44 114 15 Stadt Hagen 169 5 96 10 63 6 Stadt Aachen 315 0 214 26 74 21 Stand: 26.08.2015 Anlage 2 Soll Planungshorizont 3 Jahre (01.05.2015 bis 30.04.2018) Nr. davon: Zahl der beabsichtigten Vollausbildungen NotSan davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsprüfungen 1 (RettAss Berufserfahrung von über 5 Jahren) davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsprüfungen 2 (RettAss und Berufserfahrung zwischen 3 und 5 Jahren) davon: Zahl der beabsichtigten Ergänzungsprüfungen 3 (RettAss und Berufserfahrung von unter 3 Jahren) 1 01.05.2015 bis 30.04.2016 1 0 0 0 0 1 01.05.2016 bis 30.04.2017 16 16 0 0 0 17 01.05.2017 bis 30.04.2018 16 16 0 0 0 33 2 Kreis Heinsberg 75 01.05.2015 bis 30.04.2016 8 2 6 2 0 8 01.05.2016 bis 30.04.2017 15 4 8 2 5 23 01.05.2017 bis 30.04.2018 17 4 8 2 5 40 3 Stadt Mettmann 35 01.05.2015 bis 30.04.2016 3 0 3 0 0 3 01.05.2016 bis 30.04.2017 3 0 2 1 0 3 01.05.2017 bis 30.04.2018 3 0 3 0 0 3 4 Monheim am Rhein 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 0 0 0 0 (Kreis Mettmann) 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 0 15 2 4 21 01.05.2017 bis 30.04.2018 0 2 15 2 5 24 5 Stadt Oberhausen ca. 40 Vollausbildungen 2* 01.05.2015 bis 30.04.2016 45 0 25 20 0 45 01.05.2016 bis 30.04.2017 40 0 0 40 0 40 01.05.2017 bis 30.04.2018 45 10 0 35 0 45 6 Rhein-Erft-Kreis 399 01.05.2015 bis 30.04.2016 62 0 53 2 8 62 01.05.2016 bis 30.04.2017 84 1 54 16 14 100 01.05.2017 bis 30.04.2018 87 2 38 17 28 121 7 Kreis Soest 200 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 20 0 0 20 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 4 20 2 3 25 01.05.2017 bis 30.04.2018 0 4 20 4 9 33 8 Lippstadt 42 01.05.2015 bis 30.04.2016 13 0 9 2 2 16 01.05.2016 bis 30.04.2017 9 0 2 4 3 25 01.05.2017 bis 30.04.2018 6 0 0 1 5 31 9 Kreis Düren 154 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 6 9 8 23 01.05.2016 bis 30.04.2017 15 15 6 9 8 38 01.05.2017 bis 30.04.2018 15 15 6 9 8 38 10 Stadt Herne 0 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 0 0 0 0 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 0 0 0 0 0 01.05.2017 bis 30.04.2018 0 0 0 0 0 0 11 Stadt Brühl 40 01.05.2015 bis 30.04.2016 10 0 7 0 3 10 01.05.2016 bis 30.04.2017 7 0 2 2 3 17 01.05.2017 bis 30.04.2018 5 0 0 2 3 22 12 Kreis Coesfeld 108 01.05.2015 bis 30.04.2016 12 0 8 4 0 12 01.05.2016 bis 30.04.2017 20 0 12 4 4 32 01.05.2017 bis 30.04.2018 24 0 12 4 8 56 13 Kreis Lippe 94 01.05.2015 bis 30.04.2016 58 0 58 0 0 58 01.05.2016 bis 30.04.2017 38 13 18 10 10 38 01.05.2017 bis 30.04.2018 14 13 0 2 12 14 14 Oelde, Kreis Warendorf 29 01.05.2015 bis 30.04.2016 6 0 2 1 3 6 01.05.2016 bis 30.04.2017 6 0 2 1 3 12 01.05.2017 bis 30.04.2018 6 0 2 1 3 18 15 Stadt Duisburg 407 01.05.2015 bis 30.04.2016 12 0 12 0 0 13 01.05.2016 bis 30.04.2017 50 0 50 0 0 63 01.05.2017 bis 30.04.2018 50 0 10 40 0 113 16 Kreis Minden-Lübbecke 121 01.05.2015 bis 30.04.2016 10 0 10 0 0 10 01.05.2016 bis 30.04.2017 25 0 13 6 6 35 01.05.2017 bis 30.04.2018 21 0 13 4 4 56 17 Kreis Olpe 72 01.05.2015 bis 30.04.2016 4 0 4 0 0 4 01.05.2016 bis 30.04.2017 15 0 8 4 3 19 01.05.2017 bis 30.04.2018 20 0 10 4 6 39 18 Stadt Siegen 54 01.05.2015 bis 30.04.2016 13 0 9 1 3 0 01.05.2016 bis 30.04.2017 14 0 9 2 3 0 01.05.2017 bis 30.04.2018 13 0 9 1 3 0 19 Kreis Siegen-Wittgenstein 120 01.05.2015 bis 30.04.2016 30 6 12 5 7 30 01.05.2016 bis 30.04.2017 45 6 27 5 7 45 01.05.2017 bis 30.04.2018 45 6 28 4 7 45 20 Kreis Gütersloh 162 01.05.2015 bis 30.04.2016 61 5 61 0 0 62 01.05.2016 bis 30.04.2017 45 5 22 12 11 107 01.05.2017 bis 30.04.2018 46 5 22 3 21 153 21 Stadt Essen 495 01.05.2015 bis 30.04.2016 135 0 75 *1) *1) 01.05.2016 bis 30.04.2017 135 0 75 *1) *1) 01.05.2017 bis 30.04.2018 30 *) 30 *) *1) *1) 22 Kreis Herford 109 01.05.2015 bis 30.04.2016 21 0 21 0 0 53 01.05.2016 bis 30.04.2017 11 0 4 4 3 64 01.05.2017 bis 30.04.2018 7 0 0 2 5 71 23 Stadt Mönchengladbach 217 01.05.2015 bis 30.04.2016 18 0 18 0 0 18 01.05.2016 bis 30.04.2017 30 0 24 3 3 30 01.05.2017 bis 30.04.2018 30 0 24 3 3 30 24 Stadt Köln 799 01.05.2015 bis 30.04.2016 124 3 110 15 17 133 01.05.2016 bis 30.04.2017 146 10 122 15 18 267 01.05.2017 bis 30.04.2018 158 11 97 19 49 387 25 Stadt Gelsenkirchen 180 01.05.2015 bis 30.04.2016 45 0 45 0 0 45 01.05.2016 bis 30.04.2017 50 0 35 10 5 95 01.05.2017 bis 30.04.2018 35 0 10 15 10 130 26 Kreis Warendorf 56 01.05.2015 bis 30.04.2016 15 0 15 0 0 15 Iserlohn (Märkischer Kreis) Kreis / kreisfreie Stadt Anzahl im jeweiligen Zeitraum (Spalte D) eine Ausbildung abschließenden NotSan im Zuständigkeitsbereich Gesamtzahl der bis zum Ende des jeweiligen Zeitraums (Spalte D) ausgebildeten NotSan im Zuständigkeitsbereich ca. 80 Gesamtzahl der im Zuständigkeitsbereich bis zum 31.12.2026 (Ablauf der Frist des § 4 Abs. 7 RettG NRW) insgesamt benötigten NotSan Jahr 01.05.2016 bis 30.04.2017 12 0 9 3 0 12 01.05.2017 bis 30.04.2018 10 0 5 2 3 10 27 Kreis Borken 188 01.05.2015 bis 30.04.2016 20 0 12 4 4 38 01.05.2016 bis 30.04.2017 27 0 15 4 8 55 01.05.2017 bis 30.04.2018 27 0 15 4 8 72 28 Kreis Steinfurt 113 01.05.2015 bis 30.04.2016 20 10 10 0 0 20 01.05.2016 bis 30.04.2017 20 10 10 0 0 20 01.05.2017 bis 30.04.2018 20 10 10 0 0 20 29 Stadt Münster ca. 150 01.05.2015 bis 30.04.2016 ca. 36 0 36 0 0 36 01.05.2016 bis 30.04.2017 ca. 27 0 12 0 15 63 01.05.2017 bis 30.04.2018 ca. 30 0 0 15 15 93 30 Stadt Bottrop 35 (70) 01.05.2015 bis 30.04.2016 8 0 4 2 2 8 01.05.2016 bis 30.04.2017 10 0 4 4 2 10 01.05.2017 bis 30.04.2018 10 0 4 4 2 10 31 Stadt Dortmund 198 01.05.2015 bis 30.04.2016 92 18 50 2 8 92 01.05.2016 bis 30.04.2017 95 23 45 5 10 95 01.05.2017 bis 30.04.2018 95 24 45 3 11 95 32 Stadt Solingen 230 01.05.2015 bis 30.04.2016 56 0 39 8 9 56 01.05.2016 bis 30.04.2017 56 0 39 9 8 56 01.05.2017 bis 30.04.2018 56 0 40 8 8 56 33 Stadt Remscheid 145 01.05.2015 bis 30.04.2016 35 0 17 3 15 35 01.05.2016 bis 30.04.2017 35 0 17 3 15 35 01.05.2017 bis 30.04.2018 35 0 17 3 15 35 34 Stadt Bielefeld 214 *) 01.05.2015 bis 30.04.2016 22 0 8 4 10 22 01.05.2016 bis 30.04.2017 22 0 8 4 10 44 01.05.2017 bis 30.04.2018 22 0 8 4 10 66 35 Stadt Ahlen 44 01.05.2015 bis 30.04.2016 15 1 8 1 5 15 01.05.2016 bis 30.04.2017 31 2 8 1 5 16 01.05.2017 bis 30.04.2018 44 2 7 0 4 13 36 Stadt Wuppertal 293 01.05.2015 bis 30.04.2016 12 0 12 0 0 12 01.05.2016 bis 30.04.2017 24 0 24 0 0 36 01.05.2017 bis 30.04.2018 15 0 0 7 8 51 37 Hochsauerlandkreis 133 *) 01.05.2015 bis 30.04.2016 13 0 15 0 0 13 **) 01.05.2016 bis 30.04.2017 39 0 27 6 11 52 **) 01.05.2017 bis 30.04.2018 30 0 20 6 8 82 **) 38 Ennepe-Ruhr-Kreis 226 01.05.2015 bis 30.04.2016 26 3 20 2 1 26 01.05.2016 bis 30.04.2017 48 4 30 11 3 74 01.05.2017 bis 30.04.2018 49 5 26 6 12 123 39 Stadt Mülheim a.d. Ruhr 172 01.05.2015 bis 30.04.2016 26 3 21 1 4 29 01.05.2016 bis 30.04.2017 55 3 24 10 21 58 01.05.2017 bis 30.04.2018 54 8 23 4 27 62 40 Kreis Unna 209 01.05.2015 bis 30.04.2016 45 13 29 4 3 56 01.05.2016 bis 30.04.2017 43 12 26 4 3 98 01.05.2017 bis 30.04.2018 43 13 16 9 2 101 41 Stadt Bochum 170 01.05.2015 bis 30.04.2016 18 0 18 0 0 18 01.05.2016 bis 30.04.2017 36 0 18 9 9 54 01.05.2017 bis 30.04.2018 36 0 18 9 9 90 42 Kreis Kleve 85 01.05.2015 bis 30.04.2016 22 0 22 0 0 22 01.05.2016 bis 30.04.2017 27 0 22 5 0 49 01.05.2017 bis 30.04.2018 32 0 22 5 5 81 43 Stadt Krefeld 108 01.05.2015 bis 30.04.2016 24 0 15 8 1 24 01.05.2016 bis 30.04.2017 23 3 4 5 12 47 01.05.2017 bis 30.04.2018 22 7 5 3 8 69 44 Kreis Paderborn 257 01.05.2015 bis 30.04.2016 45 bis 49 0 45 bis 49 0 0 45 bis 49 01.05.2016 bis 30.04.2017 47 bis 51 2 bis 3 36 bis 45 2 bis 4 2 bis 4 89 bis 98 01.05.2017 bis 30.04.2018 48 bis 52 3 37 bis 45 2 bis 4 2 bis 4 143 bis 147 45 Rhein-Kreis Neuss 203 01.05.2015 bis 30.04.2016 56 3 38 5 13 56 01.05.2016 bis 30.04.2017 53 5 27 11 2 109 01.05.2017 bis 30.04.2018 48 5 11 4 22 157 46 Stadt Düsseldorf 538 01.05.2015 bis 30.04.2016 16 bis 20 0 38 bis 39 2 bis 3 1 bis 3 16 bis 20 01.05.2016 bis 30.04.2017 76 bis 83 0 61 bis 64 13 bis 14 2 bis 5 92 bis 103 01.05.2017 bis 30.04.2018 135 bis 149 0 58 bis 61 34 bis 39 43 bis 49 201 bis 226 47 Stadt Leverkusen 221 01.05.2015 bis 30.04.2016 42 0 30 4 8 42 01.05.2016 bis 30.04.2017 51 0 29 5 17 51 01.05.2017 bis 30.04.2018 50 0 27 5 18 50 48 Kreis Euskirchen 93 01.05.2015 bis 30.04.2016 12 3 12 0 0 12 01.05.2016 bis 30.04.2017 12 3 12 6 3 21 01.05.2015 bis 30.04.2016 12 3 12 6 3 21 49 Kreis Viersen 192 01.05.2015 bis 30.04.2016 49 1 32 7 9 49 01.05.2016 bis 30.04.2017 48 1 26 9 12 97 01.05.2017 bis 30.04.2018 43 1 20 9 13 140 50 Kreis Höxter 76 01.05.2015 bis 30.04.2016 23 0 23 0 0 36 01.05.2016 bis 30.04.2017 16 0 12 4 0 52 01.05.2017 bis 30.04.2018 9 0 0 2 7 61 51 Kreis Wesel 191 01.05.2015 bis 30.04.2016 50 0 37 6 7 58 01.05.2016 bis 30.04.2017 37 0 22 4 11 95 01.05.2017 bis 30.04.2018 35 0 20 2 13 130 52 Rheinisch-Berg. Kreis 140 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 0 0 0 0 01.05.2016 bis 30.04.2017 68 68 0 0 0 68 01.05.2017 bis 30.04.2018 17 17 0 0 0 17 53 Stadt Bonn 149 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 0 19 4 13 41 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 0 5 7 14 33 01.05.2017 bis 30.04.2018 0 0 5 4 18 35 54 Kreis Recklinghausen 374 01.05.2015 bis 30.04.2016 52 3 49 7 8 67 01.05.2016 bis 30.04.2017 64 12 48 11 15 68 01.05.2017 bis 30.04.2018 58 16 36 14 15 133 55 Oberbergischer Kreis 141 01.05.2015 bis 30.04.2016 0 12 92 32 47 0 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 12 0 0 0 0 01.05.2016 bis 30.04.2017 0 12 0 0 0 0 56 Märkischer Kreis 294 01.05.2015 bis 30.04.2016 56 3 55 0 0 56 01.05.2016 bis 30.04.2017 56 3 34 11 11 60 01.05.2017 bis 30.04.2018 46 3 24 7 15 76 57 Städteregion Aachen 239 01.05.2015 bis 30.04.2016 14 6 18 6 9 23 01.05.2016 bis 30.04.2017 33 6 38 13 16 51 01.05.2017 bis 30.04.2018 37 6 40 12 21 61 58 Stadt Aachen 30 01.05.2015 bis 30.04.2016 6 3 4 1 1 6 01.05.2016 bis 30.04.2017 11 3 4 1 6 17 01.05.2017 bis 30.04.2018 13 3 3 3 7 30 59 Rhein-Sieg-Kreis 282 01.05.2015 bis 30.04.2016 57 14 41 9 8 53 01.05.2016 bis 30.04.2017 70 17 40 10 22 92 01.05.2017 bis 30.04.2018 77 19 26 17 22 124 60 Stadt Hagen 110 01.05.2015 bis 30.04.2016 17 0 17 0 0 17 01.05.2016 bis 30.04.2017 5 0 5 0 0 5 01.05.2017 bis 30.04.2018 8 8 0 0 0 8 61 Stadt Hamm ca. 120 01.05.2015 bis 30.04.2016 5 0 3 2 0 5 01.05.2016 bis 30.04.2017 12 5 3 2 2 17 01.05.2017 bis 30.04.2018 12 5 3 2 2 29 Nr. Erläuterungen 1 2 3 4 5 Oberhausen: Spalte G und H ist zusammengefasst und beinhaltet die Gesamtzahl für die EP2-EP3 Prüfungen (staatl. Examensprüfung). 2* Die genannte Zahl an benötigten NotSan bezieht sich ausschl. auf den Ist-Zustand. 6 Rhein-Erft-Kreis: a) Bergheim Zahlenerhebung auf Basis des z.Z. gültigen Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises inkl. Spitzen- und Sonderbedarf, Vorhaltung zur Umsetzung der Kat-Schutz Konzepte Rettungsdienst, Betrieb der Lehrrettungswache und Schule für Notfallmedizin der Kreisstadt Bergheim (Zahlen können sich je nach vorhandenen Lehrgangskapazitäten verändern). b) Brühl EP 1 ges.9, 2015 3 erforderlich; Jan 16-April 16 4 erforderlich/möglich 2 ab Mai 17. EP 3 ges. 16 jedes Jahr 3 Lehrgänge erforderlich. Wunschvorstellung jedoch nicht mit der Personalplanung zu vereinbaren. c) Erftstadt Die Rettungswache in Lechenich (Malteser) hat ebenfalls Bedarf von 6 NotSan (1 RTW im 24h-Dienst). d) Kerpen Die genaue zeitliche Umsetzung bzw. Organisation der Weiterqualifizierung von RA zu NOtSan ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt, so dass hierzu auch noch keine verbindliche Angaben gemacht werden können. Festgelegt ist, dass drei LRA zum NotSan sowie Praxisanleiter qualifiziert werden. Die Auflistung ist mit der Differenzierung Feuer- und Rettungswache Kerpen sowie die im Rahmen eienr öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angegliederten Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises erfolgt. Die Auflistung berücksichtigt die mind. Erforderlichen NotSan zur Besetzung der Rettungsmittel gem. dem heutigen Bedarfsplan und schließt den Spitzenbedarf sowie die Vorhaltung von 10 NotSan für die SEG-Rettungsassistenten gem. dem Einsatzplan MANV des REK mit ein. Eine Multifunktionalität nach heutigem Prinzip lässt sich hiermit nicht abbilden. Die genaue Anzahl für die Leitstelle kann ebenfalls nicht abschließend benannt werden, da neben fehlenden Vorgaben auch der regelmäßige Wechsel in den Einsatzdienst berücksichtigt werden muss. e) Pulheim Mit Priorität sollen die LRA zu Praxisanleitern fortgebildet werden. Es sind die Funktionen 3 RTW und 1 NEF sowie Spitzen- und Sonderbedarf berücksichtigt. Ebenfalls die Praxisanleiter für Schulungen und Fortbildungen, da sie in den Zeiträumen nicht für die Funktionsbesetzung zur Verfügung stehen. 7 Kreis Soest: Die in "C" genannte Zahl setzt sich wie folgt zusammen: allen Mitarbeitern derzeit wird die Weiterqualifizierung ermöglicht. Ab 2016 beginnt die Ausbildung von 4 NotSan pro Jahr. Durch Fluktuation, Berufsausscheidung, Studium etc. verlassen ca. 3 % jährlich den RD. Neuanstellungen sind voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren nur auf Rettungssanitäterniveau möglich. Rettungsdienstbedarfsveränderungen (mehr Fahrten, mehr Fahrzeuge) senken den Pool an vorhandenen NotSan. Internen Prognosen nach gilt eine mittlere Fluktuation (allein durch Berentung) von 3 MA pro Jahr bei einer Betrachtung bis 2027. 8 Lippstadt: Die Ausbildungsplanung wurde unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Belastung durch Ausfallzeiten im Schichtdienst sowie dem möglichen Finanzierungsrahmen im jeweiligen Haushaltsplan pro Jahr aufgestellt. Eine gesicherte Zusage für entsprechende Lehrgangsplätze liegt zum Zeitpunkt dieser Planung nicht vor. 9 Kreis Düren: ./. 10 Herne: ./. 11 Brühl EP 1 ges. 9: 2015: 3 erforderlich/möglich, Jan 2016 bis April 2016 4 erforderlich/möglich, 2 ab Mai 2017. EP 2 ges. 4 / EP 3 ges. 16, jedes Jahr 3 Lehrgänge erforderlich !! Wunschvorstellung, jedoch nicht mit der Personalplanung zu vereinbaren. 12 Kreis Coesfeld: Nach rein mathematischer Ermittlung müssen nach Anteilen von Rettungsmittelbesetzungszeiten im Kreis Coesfeld 2015 etwas über 50 % der Personalvorhaltezeiten von NotSan geleistet werden. Mit gutachterlicher Unterstützung soll ermittelt werden, wie hoch der Personenanteil von NotSan ab 2027 sein muss, um stets genügend NotSan einsetzen zu können. Vorläufig wird eine Quote von 80 % angenommen. Weiter wird vorläufig davon ausgegangen, dass mit jeder der mindestens drei bis 2027 folgenden Fortschreibungen der Bedarfsplanung vier zusätzliche NotSan einzustellen sind. 13 Kreis Lippe: Daten ohne Detmold (gesonderte Vorlage). Die erhobenen Daten beziehen sich auf die Vorgaben des RettG NRW, wonach RTW`s und NEF`s mit jeweils einem NotSan zu besetzen sind. Nicht eingerechnet sind die Kompensation von Personalausfällen durch Krankheit, Schwangerschaft, Ausbildungsabbrechern, Durchfallern etc. (aus der bisherigen Praxis hat sich bewährt, bei der RTW-Besetzung anstelle eines Schlüssels von 50 % RettAss (NotSan) : 50 % (RettSan) einen Schüssel von 70 % : 30 % zu wählen, um die Betriebs- und Versorgungssicherheit sicher zu stellen. Hierfür gibt es aber seitens der Krankenkassen bisher keine Zustimmung. Für eine realistische Einschätzung müssten die Werte in Spalte B mit dem Faktor 1,4 multipliziert werden. 14 Oelde: ./. 15 Duisburg: Anzahl unter Spalte C berechnet sich aus Anzahl der aktuellen Rettungsmittel (RTW, NEF, Chr. 9) unter Berücksichtigung einer Einsatzzahlensteigerung anhand ermittelter Durchschnittseinsatzzahlen aus den Jahren 2006-2014. Ebenfalls berücksichtigt wurde die notwendige Multifunktionalität von Feuerwehrbeamten (50 % Einsatz im Rettungsdienst sowie die daraus resultierende Abdeckung bzw. Sicherstellung von Notfallsanitätern auf Löschfahrzeugen im Rahmen von "First-Responder-Einsätzen" und MANV-Lagen gem. den Landeskonzepten NRW. 16 Kreis Minden-Lübbecke: Das gesamte Zahlenmaterial basiert auf Schätzungen, nicht auf exakte Berechnungen ! Es fehlen Fortbildungsangebote, um dienstplankonform planen zu können. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird z.Z. überarbeitet und steht erst ab 2016 zur Verfügung. 17 Kreis Olpe: Zu Spalte F: Da die Vollausbildung erst frühestens zum Herbst 2015 beginnen wird, kann bis zum 30.04.2018 noch keine Vollausbildung abgeschlossen werden. 18 Stadt Siegen: Feuerwehr: Die Gesamtzahl ist momentan noch nicht zu ermitteln, da kein einziger Lehrgangsplatz angeboten wurde. Die Zahl dürfte sich aber leicht versetzt mit der Zahl der beabsichtigten Ausbildungen decken. 19 Kreis Siegen-Wittgenstein: ./. 20 Kreis Gütersloh: Pro Fahrzeug 9 Mitarbeiter, mind. 7 RA bzw. NFS/ 2 RS. Aufgrund von Krankheitsausfällen, Urlaubszeit etc. muss der Schlüssel von RA bzw. NFS im Verhältnis zu RS höher sein, um immer eine gesetzeskonforme Besetzung zu garantieren. Bei der Verteilung der Lehrgänge ist noch nicht berücksichtigt, ob die Rettungsdienstschulen die Lehrgänge entsprechend anbieten können. Bei der Anzahl der ausgebildeten NotSan isst noch nicht berücksichtigt, dass es erfahrungsgemäß nicht alle RA die Ergänzungsprüfung bestehen würden. Der Kreis Gütersloh beabsichtigt jedes Jahr 5 Vollausbildungen zum NotSan anzubieten. Die ersten Auszubildenden wären in 2019 fertig. 21 Essen: *) Teilnehmer werden im vorgenannten Zeitraum mit der Vollausbildung beginnen / *1) Es werden keine Ergänzungsprüfungen der EP 2 und EP 3 angeboten. Alle RettAss mit einem Tätigkeitsnachweis unter 5 Jahren werden die staatl. Notfallsanitäterprüfung durchführen. 22 Kreis Herford: Ein bereits ausgebildeter NotSan verlässt das Kreisgebiet Herford. Die Personalfluktuation ist in der Aufstellung nicht berücksichtigt worden. Eine mögliche Änderung des Personalbedarfs anhand eines neuen Rettungsdienstbedarfsplanes ist ebenfalls nicht berücksichtigt worden. 23 Mönchengladbach: ./. 24 Köln: Beginn der Vollausbildung bei der BF Köln 2016/2017 mit 45 Azubi/a, MHD: Aufgrund der zu erwartenden Fluktuation können nicht alle jetzigen RettAsss zum NotSan weiterqualifiziert werden. Hiervon betroffen sind besonders junge RettAss; daher der geringe Ansatz im Bereich Berufserfahrung <3 Jahre. ASB: Vollausbildungen = neu abzuschließende Ausbildungsverträge zum NotSan im jeweiligen Zeitraum. In den vorstehenden Zahlen sind teilweise Aushilfen und Teilzeitmitarbeiter eingerechnet, die der ASB - aufgrund des erhöhten Bedarfes durch den Sonderbedarf - zusätzlich zu den hauptamtl. Mitarbeitern ausbilden möchte. 25 Gelsenkirchen: ./. 26 Kreis Warendorf: Gesamtzahl aufgrund von angenommenen 75 % Anteil NotSan an hauptamtlichen Stellen gem. derzeitigem RettDienstBedarfsplan; NotSan in der Kreis-Leitstelle nicht berücksichtigt. 27 Kreis Borken: Zum Stichtag 01.05.2015 verfügte der Kreis Borken bereits über 28 geprüfte Notfallsanitäter. 28 Kreis Steinfurt: ./. 29 Münster: ./. 30 Bottrop: Aus unserer Sicht sind die Strukturen zur Umsetzung des RettG NRW im Bereich der Ausbildung zum NotSan im Bereich der Stadt Bottrop noch nicht abschließend beraten. Da sich aus der Ausbildung oder Qualifizierung Problemstellungen besonders in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ergeben, werden im Bereich der Stadt Bottrop (Amt 37) verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Der Gesamtbedarf beträgt im Jahr 2026 bei der zur Zeit vorgehaltenen Rettungsmittel 35 NotSan, die v.g. Zahl ist aber nur bei einer ständigen Besetzung der Positionen mit den gleichen Mitarbeitern bindend, soll eine wechselnde Besetzung im Bereich Feuerschutz- und Hilfeleistung und Rettungsdienst erfolgen, so ist schon mit einer Richtgröße von ca. 70 Mitarbeitern mit der Qualifikation NotSan zu kalkulieren. Iserlohn: Kreis Heinsberg: Stadt Mettmann: Monheim: ca. Angabe, da sich die FW-Iserlohn die Flexibilität erhalten möchte. Die in 2015 beginnenden Vollausbildungen werden erst 2017 beendet und erst dann zu den abgeschlossenen Ausbildungen in Spalte E gezählt. Keine Umschulung von Angestellten oder Feuerwehrbeamten im Rettungsdienst die älter als 50 Jahre sind. --- 31 Dortmund: ./. 32 Solingen: ./. 33 Remscheid: ./. 34 Bielefeld: *) = Stand 01.06.2015 (Die z.Z. im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). 35 Ahlen: ./. 36 Wuppertal: ./. 37 Hochsauerlandkreis: *) Die Gesamtzahl der bis 31.12.2026 benötigten NotSan kann nur aufgrund des z.Z. geltenden Bedarfsplans geschätzt werden. Derzeit befindet sich im HSK ein neuer Bedarfsplan in Aufstellung. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass die auf Basis der alten Bedarfsplanung erhobenen Zahlen nicht ausreichen werden. **) Die Gesamtzahl der am Ende zur Verfügung stehenden NotSan hängt auch von der derzeit noch nicht bekannten Abbrecher- und Durchfallquote ab. Diese wurde mit 15 % veranschlagt. 38 Ennepe-Ruhr-Kreis: Die Personalplanung ist zu diesem Zeitpunkt nicht von allen Standorten abgeschlossen. Folglich konnte die Bedarfsabschätzung nicht gänzlich vorgenommen und nicht allen Standorten die erforderlichen Angaben zu den Soll-Zahlen übermittelt werden. Seitens des Trägers erfolgte keine Validierung der gemeldeten Zahlen. Aufgrund der derzeit immer noch offenen Fragen bzw. fehlenden Umsetzungslösungen zur konkreten Durchführung von Ergänzungsprüfungen ist es für die personalverantwortlichen Stellen schwierig, eine ausreichend valide Planungsgrundlage heran zu ziehen. Daher verschiebt sich der tatsächliche Beginn der Ergänzungsprüfungen teilweise um 1-2 Jahre. In der Folge wird der derzeitige Durchführungshorizont 2019/2020 nicht ausreichen, um mit dem derzeit verfügbaren Personal die notwendigen Ergänzungsprüfungen durchführen und den Dienstbetrieb parallel sicher stellen zu können. Daher wird aus Sicht der personalverantwortlichen Stellen eine Ausweitung der zeitlichen Rahmenbedingungen, entweder durch Verlängerung der Frist zur Durchführung von Ergänzungsprüfungen oder durch Verkürzung der Zeitansätze für die Teilnahme an den EP 2/3, für zwingend erforderlich gehalten. 39 Mülheim an der Ruhr: In der Spalte F ist der Beginn von geplanten Vollausbildungen im jeweiligen Zeitraum aufgeführt, nicht der Abschluss; andernfalls wären die Ergebnisse der Spalten E und I immer identisch ! Bei der Erhebung der Zahlen sind die Zahlen der HiOrgs im Rahmen des Katastrophenschutzes mit berücksichtigt worden. 40 Kreis Unna: ./. 41 Stadt Bochum: Beginn Vollausbildung NotSan für 2018 geplant. Gemeinsame Ausbildung mit Berufsfeuerwehren Gelsenkirchen und Herne geplant. Pro Lehrgang können max. 9 Lehrgangsteilnehmer entsendet werden. 42 Kreis Kleve: Einstellung für Vollausbildung geplant ab 2016, Abschluss daher erst im Jahre 2019. 43 Stadt Krefeld: Zu Spalte C: inkl. 14 NotSan für die Landeskonzepte (PTZ-10 NRW, BHP-B-50 NRW) sowie einer angenommenen jährl. Fluktuation von ca. 10 %. 44 Kreis Paderborn: Gesamtzahl auf Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans. Die Anzahl der Vollausbildungen wurden bei der Gesamtzahl nicht berücksichtigt, da sie innerhalb des abgefragten Zeitraums nicht abgeschlossen werden. 45 Rhein-Kreis Neuss: Die oben genannte Gesamtzahl der RA wurde unter folgenden Voraussetzungen ermittelt: 1. die Vorhaltung von Rettungsmitteln der Notfallrettung bleibt auf dem aktuellen Stand. 2. Der Personalbestand ändert sich im fraglichen Zeitraum nicht (keine Zu- oder Absage unter den zur Ausbildung Vorgesehenen). 3. Vorhaltungen für den Einsatz von Spitzen- und Sonderbedarf (MANV-Komponenten (PTZ, BHP, V-Dekon, etc.) bleiben vollständig unberührt und wären noch festzulegen. 4. Die benötigten Auszubildenden sind zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme auch verfügbar. 46 Stadt Düsseldorf: Im selben Zeitraum werden bei den Leistungserbringern des Düsseldorfer Rettungsdienstes (inkl. Träger) folgende Anzahlen von NotSan-Vollausbildung begonnen: 1.5.2015 bis 30.4.2016: 5 bis 9 / 1.5.2016 bis 30.3.2017: 24 bis 38 1.5.2017 bis 30.4.2018: 25 bis 30 47 Stadt Leverkusen: ./. 48 Kreis Euskirchen: Die o.g. Angaben basieren auf dem aktuellen Rettungsbedarfsplan und berücksichtigen keine Bedarfsplananpassungen auf die Folgejahre. Die o.g. Angaben berücksichtigen nur den Regelbedarf des Rettungsdienstes. 49 Kreis Viersen: Aufgrund der dezentralen Organisation des RD im Kreis Viersen erfolgte die Meldung durch sämtliche Gebietskörperschaften, welche Träger von Rettungswachen im Kreisgebiet sind. Sämtliche Träger haben darauf hingewiesen, dass es sich bei den gemeldeten Werten um eine unverbindliche Vorplanung handelt, da einige Faktoren, wie dienstplanmäßige Umsetzbarkeit, Finanzierung etc. noch unbekannt sind. Auch ist nicht abzusehen, welchen Status neu einzustellende Mitarbeiter im Zeitpunkt der Einstellung jeweils haben und insoweit noch die gemeldeten Werte beeinflussen. Da die Spalten F, G, H und I jeweils mit "davon" beginnen, wurde bei der Meldung davon ausgegangen, dass man in Spalte E die Summe aus den Spalten F, G, H und I einträgt und in Spalte J die einzelnen Jahre aufsummiert. 50 Kreis Höxter: Bei der Gesamtzahl der benötigten NotSan wird hier vorläufig von einer zukünftigen Notfallsanitäterquote von 70 % (30 % RettSan) des beschäftigten Personals ausgegangen (hier besteht noch Klärungsbedarf). Eine mögliche Erhöhung der Vorhalung im vorgegebenen Planungshorizont ist hierbei zunächst nicht berücksichtigt. Vollausbildungen zum NFS sollen beim Kreis Höxter voraussichtlich ab 2017 beginnen, können daher aber im hier vorgegebenen Zeitraum nicht abgeschlossen werden. 51 Kreis Wesel: Eine Prognose ist für den Kreis Wesel schwierig. Bei den 3 großen kreisangehörigen Städten Dinslaken, Moers und Wesel mit kombinierten Feuer- und Rettungswachen sind nahezu alle Mitarbeiter/-innen als RettAss ausgebildet und anteilig im Rettungsdienst eingesetzt. Dies wird so als NotSan nicht mehr möglich sein. 52 Rheinisch-Berg.Kreis: ./. 53 Stadt Bonn: Bei den ermittelten Daten handelt es sich um eine erste Bewertung, die unter dem Vorbehalt der Finanzierung verfügbarer Lehrgangsplätze und ggf. eintretender Veränderungenim Rahmen der Bedarfsplanung steht. 54 Kreis Recklinghausen: a) Castrop-Rauxel Derzeit laufen die Planungen der Stadt Castrop-Rauxel ausschließlich in eine deutlich kostenintensivere Vollausbildung von NotSan. Als Gründe sind folgende zu nennen: 1. Das durch Ergänzungsprüfungen gewonnene NotSan-Personal müsste bei einem Ausfallfaktor 5.0 ausschließlich im Rettungsdienst eingesetzt werden (ggf. bis zur Pensionsgrenze), sofern ausschließlich in bedarfsgerechtem Umfang ausgebildet werden darf. 2. Eine generelle Ergänzungsprüfung für alle RettAss ist über Bedarf nur bei Eigenfinanzierung möglich. Aufgrund des Stärkungspakts Stadtfinanzen ist eine Umsetzung im Haushaltssanierungsplan Castrop-Rauxel fraglich. 3. Die im Brandschutz einmal erworbenen Fähigkeiten gingen verloren, sofern ausschließlich ein Dienst als RTW-Führer vorgesehen ist. Eine Mitarbeitergewinnung ist nicht zu erwarten. Eine Bedarfsplanung RD erfolgt erst 2017. Es ist eine Erhöhung der Gesamtzahlen NotSan, aufgrund zunehmender Einsatzzahlen bis 2016, zu erwarten. b) Gladbeck 1. Es müssen mindestens alle Mitarbeiter, die nach Rettungsdienstbedarfsplan (37) benötigt werden, zum NotSan weiterqualifiziert werden. Hier ist sonst die Gewährleistungspflicht gefährdet, dass Rettungsmittel auch besetzt werden können an 365 Tagen/Jahr 24 Std. von der jeweiligen Rettungswache. 2. Die Rettungsmittel werden teilweise nur über Tag (12 Std. RTW) planmäßig besetzt, anschließend jeweils mit Personal aus dem Brandschutz. Hier muss mindestens eine Funktion (5 FM SB) aus dem Brandschutz zum NotSan qualifiziert werden. 3. Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NotSan für besondere Lagen wie z.B. bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) im eigenen Stadtgebiet. Hier ist auch das MANV-Konzept für das Land NRW, die Kreise und kreisfreien Städte zu beachten, dass sich aus dem Personal des Rettungsdienstes und Brandschutz zusammensetzt. 4. Vollausbildung wird von Rettungsdienstschulen est ab 9/2016 angeboten. Hier müssen auch erst Neueinstellungs-/Auswahlverfahren durchgeführt werden. 5. Es muss mehr Personal eingestellt werden, um die Sicherstellung des Rettungsdienstes während der Ergänzungsausbildung zu gewährleisten. Davon ist abhängig, wieviel Personal pro Jahr nachqualifiziert/ausgebildet werden kann. c) Haltern 2 Funktionsstellen (1 x RTW, 1 x NEF) im 24-Stunden-Dienst = 10 Mitarbeiter, da jedoch 3 Wachabteilungen Aufstockung auf 12 Mitarbeiter, 1 Funktionsstelle (1 x RTW) im 10-Stunden-Dienst = 4 Mitarbeiter. Erstrebenswert ist die Ausbildung sämtlicher Mitarbeiter zum NotSan. d) Marl Vorplanung 2016, für die weiteren Jahren können noch keine Zahlen genannt werden. e) Oer-Erkenschwick Z. Z. erfolgt eine Umstellung des Rettungsdienstes auf Angestellte. Dadurch werden sich die Zahlen für die Ausbildung nach Abschluss der Neueinstellungen verändern. f) Waltrop Gesamtzahl der im Zuständigkeitsbereich benötigten NotSan bis 2020 aufgrund des einzustellenden Personals noch nicht absehbar. 55 Oberbergischer Kreis: Die Gruppe EP1 bis EP3 werden über den Zeitraum von 2015 bis 2026 gestaffelt nachqualifiziert. Die Ausfallquote soll hierdurch möglichst konstant gehalten werden. Die Fluktuationsrate im Oberbergischen Kreis wird zukünftig über die Vollausbildung gedeckt. 56 Märkischer Kreis: ./. 57 Städteregion Aachen: a) Alsdorf Kurzfristig soll ein Beamter mit LRA-Funktion eine Fortbildung zum Praxisanleiter (gem. NotSanG) besuchen (Plan = noch in 2015). Nähere Planungen bestehen derzeit nicht. Die ersten Ergänzungsprüfungen für RettAss >5 Jahre sind nach Herbst 2016 (Ende des laufenden B 1 Lehrgangs) geplant. b) Herzogenrath Die Stadt Herzogenrath besetzt derzeit einen 24-Stunden-RTW. Weiterhin ist die Multifunktionalität des Feuerwehrpersonals angestrebt, so dass die Truppmänner/-frauen bzw. Truppführer/-innen, die bis zum 01.01.2027 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Ergänzungsprüfung ablegen sollen. Die konkreten Planungen hierzu sind für das 4. Quartal 2015 vorgesehen. c) Stolberg Hierbei handelt es sich um erste Schätzungen, die maßgeblich von der Art der angebotenen Lehrgänge und der aktuellen Personalsituation abhängen. Voraussichtlich wird im Jahr 2015 keine NotSan-Ausbildung mehr beginnen. Dies wird jedoch wiederum im Zuge der Urlaubsplanung 2016 und der Folgejahre entsprechend berücksichtigt. Vorbehaltlich der personellen großen Kontingente ausgebildet werden. d) StädteRegion Aachen Angaben für Regelrettungsdienst, Spitzenbedarf und erweiterter Rettungsdienst. 58 Stadt Aachen: Angaben sind ca. Schätzungen der im Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes können für die Kräfte der Berufsfeuerwehr Aachen noch keine Zahlen geliefert werden. 59 Rhein-Sieg-Kreis: ./. 60 Hagen: ./. 61 Hamm: Die hier genannten Zahlen können nur grobe Prognosen darstellen. Zum einen müssen die Konzepte zum Thema NotSan noch mit den Krankenkassen abgestimmt werden, zum anderen werden in den nächsten drei Jahren aufgrund von z.B. Pensionierungen, Dienstherrenwechsel und Wegfall der OptOut-Regelung mehr als 20 Neueinstellungen durchzuführens ein. Der Ausbildungsstand der Neueinstellungen kann nicht prognostiziert werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10872