LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1088 09.10.2012 Datum des Originals: 09.10.2012/Ausgegeben: 12.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 387 vom 29. August 2012 der Abgeordneten Volker Jung und André Kuper CDU Drucksache 16/773 Wieso legt die Landesregierung die aktuell diskutierte Gebietskulisse für einen Nationalpark in OWL getreu für sich selbst proklamierten Prinzipien von Transparenz und Bürgernähe nicht einfach offen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 387 mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge plant der Kreis Lippe, die Gebietskulisse für einen möglichen Nationalpark im Teutoburger Wald auf die südliche Senne auszuweiten. Offenkundig benötigt der Kreis Lippe weitere Flächen für den geplanten Nationalpark, nachdem auch nach monatelangen Verhandlungen weder der Kreis, die Landesregierung, noch der beauftragte Schlichter eine Einigung mit den Privatwald-Besitzern des Hauses zur Lippe erreichen konnten und ein rechtlich fragwürdiger Flächentausch mit dem Landesverband Lippe noch nicht abgeschlossen ist. Auf die Flächen des Hauses zur Lippe werde nun ebenso wie auf ein 1.500 Hektar großes Areal des Landesverbandes Lippe verzichtet. Dagegen wird nun der Stadtwald Horn einbezogen – obwohl die Stadt Horn-Bad Meinberg einen Nationalpark ablehnt. Bislang hat die Landesregierung stets betont, dass es sich beim Nationalpark Teutoburger Wald um eine „regionale Initiative“ handelt und die Errichtung des Nationalparks Senne „unter Federführung des Landes“ vorangebracht werden soll. Dennoch wolle das Land „mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten.“ (s. Koalitionsvertrag 2012-2017). Gemäß diesen Aussagen muss angenommen werden, dass die Landesregierung und der Kreis Lippe ihre Planungen zu einem Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe miteinander abstimmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1088 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Initiative zur Einrichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald sowie die Federführung bei der vorbereitenden Planung liegen beim Kreis Lippe. Zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung in der Gebietskulisse des geplanten Nationalparks Teutoburger Wald wurde vom Kreis Lippe ein Schlichtungsverfahren initiiert. Dieses Verfahren dauert an. Fachliche Grundlage für die derzeit laufenden Diskussionen und Untersuchungen sowie die Flächentauschverhandlungen des Landes mit dem Landesverband Lippe ist das Gutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Eignung des Teutoburger Waldes als Nationalpark von Mai 2011. Die im August 2012 in Ostwestfalen-Lippe in der Presse veröffentlichte Gebietskulisse für einen Nationalpark wurde nicht mit der Landesregierung abgestimmt. 1. Treffen Berichte zu, wonach der Kreis Lippe den Nationalpark Teutoburger Wald mit einer gemäß den oben stehenden Ausführungen beschriebenen Gebietskulisse plant, welche die Nationalparkplanungen des Landes NRW schneiden, oder welche Gebietskulisse steht ganz aktuell zwischen Land und Kreis Lippe zur Diskussion? Siehe hierzu die in der Vorbemerkung getroffenen Aussagen. 2. Wieso wird trotz der klaren Ablehnung eines Nationalparks durch die Stadt Horn- Bad Meinberg der Stadtwald Horn plötzlich wieder der künftigen Kulisse zugerechnet ? Siehe hierzu die in der Vorbemerkung getroffenen Aussagen. 3. Wenn die Landesregierung noch im Juli betont hat, dass die Flächen des Lan- desverbandes Lippe um den Donoper Teich für einen Nationalpark unentbehrlich seien und die Fläche gemäß der aktuell diskutierten Gebietskulisse zwischen Dörenschlucht und dem fürstlichen Wald ausgegrenzt werden, dürfte dann die neue Kulisse nach Auffassung der Landesregierung das Kriterium der „besonderen Eigenart“ nicht verlieren? Bezüglich der in der Frage erwähnten „neuen Kulisse“ wird auf die Ausführungen der Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass gemäß dem LANUV- Gutachten zur Eignung der Senne als Nationalpark die wertvollen naturnahen Laubwälder, für die ein Nationalpark eingerichtet wird, sich ganz überwiegend im Nordteil des Truppenübungsplatzes und damit außerhalb der neuen Gebietskulisse befinden, wo sie statt bisher 10 Prozent nur noch einen Anteil von nicht einmal 5 Prozent einnehmen würden? Die Einrichtung des Nationalparks Senne wird unter Federführung des Landes vorangebracht . Grundlage für die Planung des Landes sind die einstimmigen Landtagsbeschlüsse von 1991 und 2005, der Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 sowie das Fachgutachten des LANUV zur Eignung der Senne als Nationalpark von August 2011. Hierbei wird der Truppenübungsplatz Senne in seiner Gesamtheit betrachtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1088 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Äußerung von Karl Friedrich Sinner, stellvertretender Vorsitzender von EUROPARC Deutschland, dem Dachverband der deutschen Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks, („Ein Übungsbetrieb , wie er derzeit in der Senne betrieben wird, ist mit den zentralen Aufgaben eines Nationalparks nicht vereinbar.“), die auch vom Bundesamt für Naturschutz vertreten wird und nahelegt, die Nationalparkplanungen nicht auf die Senne auszuweiten ? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Parallelnutzung, wie sie der einstimmige Landtagsbeschluss von 2005 anstrebt, möglich und mit den zentralen Aufgaben eines Nationalparks vereinbar ist (vergl. Antwort zur Kleinen Anfrage 516, Drs. 15/1790 und Antwort zur Kleinen Anfrage 134, Drs. 16/626).