LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1089 09.10.2012 Datum des Originals: 09.10.2012/Ausgegeben: 12.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 423 vom 7. September 2012 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/852 PCB in öffentlichen Gebäuden Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 423 mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In zahlreichen öffentlichen Gebäuden finden sich in der Bausubstanz noch immer polychlorierte Biphenyle (PCB). Diese krebsauslösende Chemikalie fand bis 80´er Jahre hinein Verwendung in Dichtungsmitteln, Lacken, Kunstoffen etc. Die Sanierung PCB-belasteter Gebäude ist aufwändig und damit kostspielig. Viele Kostenträger scheuen daher die rasche Sanierung und werden erst sehr spät tätig. PCB findet sich auch in Schulen, Kindergärten, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen . 1. Wie viele Fälle von PCB-belasteten öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kinder- gärten Behörden etc.) sind der Landesregierung bekannt (bitte genaue Bezeichnung und Ort angeben)? Fälle von PCB-belasteten öffentlichen Einrichtungen werden von der Landesregierung nicht statistisch erfasst. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB NRW) hat bereits im Jahre 2004 eine Überprüfung von Landesgebäuden auf verschiedene Schadstoffe vorgenommen . Alle damals erkannten PCB-Belastungen wurden aufgenommen und in einem systematischen Prozess abgearbeitet. Dieser Prozess ist noch nicht beendet. In Gebäuden mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1089 2 bekanntem Gefährdungspotential werden Maßnahmen nach den einschlägigen Richtlinien ergriffen. Soweit Gebäude in kommunalem Eigentum (Schulen, Kindergärten etc.) betroffen sind, müssten die jeweiligen Kommunen um Auskunft gebeten werden. 2. Wie hoch sind die gemessenen PCB-Belastungen jeweils? Die Landesregierung führt kein PCB-Kataster, weder für eigene noch für fremde Gebäude. 3. Wie hoch veranschlagt die Landesregierung den Sanierungsaufwand? Eine Kostenschätzung über die Sanierung von PCB in Landesgebäuden wurde nicht erstellt. Die bilanziellen Rückstellungen des BLB NRW zur Schadstoffsanierung einschließlich PCB betragen noch rund 58,5 Mio. Euro. Informationen über den Sanierungsaufwand kommunaler und anderer Gebäude liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um den potentiell betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Sorgen und Befürchtungen zu nehmen? Die Landesregierung bietet in vielfältiger Form Informationsmaterial an. Darüber hinaus wird gemeinsam mit mehreren Ressorts unter Federführung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) z. Z. zur Unterstützung von Kommunen und Einrichtungsträgern sowie für alle weiteren interessierten Personen ein Innenraumluftportal als Internet-Angebot vorbereitet, das u. a. über Zuständigkeiten aufklären und Hilfe zum schnellen Auffinden mitwirkender Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie nützliche Hinweise zur Risikokommunikation anbieten soll. 5. Wie viele Verdachtsfälle sind der Landesregierung bekannt, dass Krankheitsfälle auf PCB-Belastungen zurückzuführen sind? Der Landesregierung sind keine derartigen Fälle in Nordrhein-Westfalen bekannt, bei denen Innenraumluftbelastungen mit PCB zu nachgewiesenen Krankheitsfällen geführt haben.