LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10932 01.02.2016 Datum des Originals: 29.01.2016/Ausgegeben: 04.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4197 vom 1. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10635 Gewalt gegen Polizeibeamte im Jahr 2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4197 mit Schreiben vom 29. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 3089 habe ich die Landesregierung u.a. über die Entwicklung von Straftaten gegenüber Polizistinnen und Polizisten in den letzten Jahren befragt: 2011 gab es 6.039 statistisch erfasste Fälle, 2012 waren es 6.652 Fälle, 2013 stiegen die registrierten Übergriffe auf 7.085 und 2014 auf 7.902 (Drucksache 16/8781). Ganz aktuell teilt die Gewerkschaft der Polizei in NRW mit, dass durchschnittlich alle 90 Minuten ein Polizist attackiert wird (WAZ, 17.12.2015, S. 3). Die erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber unseren Polizisten geht einher mit einem erhöhten Respekt- und Autoritätsverlust gegenüber der Staatsgewalt. Der Landesinnenminister kündigt immer wieder Maßnahmenprogramme, Initiativen und Studien zur Lösung der Problematik an, deren Wirkung aber offenbar verpufft. Dabei ist wirksames Handeln dringend geboten, denn der Schutz von Beamten vor jeglicher Form der Gewalt und deren Folgen muss für die Regierung Priorität haben. Der Respektverlust trifft aber nicht nur die Polizei. Auch bei der Feuerwehr, im Rettungsdienst und beim Katastrophenschutz kennt man die wachsende Gewaltbereitschaft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10932 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und - beamten hat die Landesregierung bereits ausführlich mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2219 (Drucksache 16/5854), 3089 (Drucksache 16/8020) und 3352 (Drucksache 16/8502) Stellung genommen. Damit wurde auch auf die vom Ministerium für Inneres und Kommunales beauftragte Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ hingewiesen, deren Abschlussbericht dem Innenausschuss des Landtages NRW mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 29.11.2013 zur Verfügung gestellt wurde. 1. Wie viele Fälle von Gewalt gegenüber Polizeibeamten, Feuerwehrleuten, Rettungssanitätern und Mitarbeitern des Katastrophenschutzes gab es im Jahr 2015 in NRW? Datenquelle zur Beantwortung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord-rhein-Westfalen (PKS). In der PKS werden nach den bundesweiten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik Opferdaten beim überwiegenden Teil der Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit sowie bei Rohheitsdelikten erfasst. Hinzu kommt die Erfassung von Opferdaten bei den Delikten Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Vollstreckungsbeamte und Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen sowie bei Brandstiftung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt und Einschleusung mit Todesfolge. In der PKS wird zwischen Opferspezifik „Polizeivollzugsbeamte“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ unterschieden. Bedienstete des Katastrophenschutzes werden in der PKS nicht gesondert ausgewiesen. Die Datenverarbeitung für die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2015 ist noch nicht abgeschlossen. Die nachgefragten Daten liegen daher noch nicht vor. 2. Welche konkreten Delikte sind im Jahr 2015 gegen diese Personengruppen vorgefallen? (Bitte nach Anlass, Personengruppe, Deliktart und Verletzungsgrad, ggf. Spätfolgen, auflisten) Die Datenverarbeitung für die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2015 ist noch nicht abgeschlossen. Die Daten liegen noch nicht vor. In der PKS werden Angaben zum Anlass von Straftaten und zu Spätfolgen nicht erfasst, zum Verletzungsgrad erfolgt die Erfassung voraussichtlich ab 01.01.2017. 3. Liegen der Landesregierung konkretere Zahlen und Studien zur Thematik aus dem Jahr 2015 vor? (Wenn ja, bitte in Gänze wiedergeben) Ich weise auf die Vorbemerkung sowie die Antworten zu den Fragen 1. und 2. hin. Weitere Daten oder Studien aus dem Jahr 2015 sind nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10932 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die steigende Zahl der Gewaltdelikte gegenüber Polizeivollzugsbeamten in NRW? Die Landesregierung unternimmt weiterhin alles was zielführend ist, um Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und - beamten zu verhindern. Angriffe auf diejenigen, die Bürgerinnen und Bürger schützen, sind völlig inakzeptabel. Die phänomenologischen Entwicklungen werden ständig beobachtet und analysiert, um die bestehenden Standards zum Schutz der Beamtinnen und Beamten anzupassen und weiter zu entwickeln. Gleichwohl ist es gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Ursachen und Bedingungen für dieses Gewaltphänomen zu erkennen und positiv zu ändern. Dies ist nachhaltig nur in einem langfristigen Prozess im Zusammenspiel aller gesellschaftlichen Gruppen erreichbar. 5. Welche Präventions- und Repressionsmaßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll? (Bitte laufende und geplante Maßnahmen angeben.) Die Landesregierung versteht die Frage nach Präventionsmaßnahmen im Sinne von Schutzmaßnahmen von Polizeibeamtinnen und -beamten vor physischer und psychischer Gewalt bzw. Betreuungsmaßnahmen nach entsprechenden Gewalterlebnissen. Zu dieser Thematik ist bereits ausführlich mit den Antworten zu den Kleinen Anfragen 3089 (Drucksache 16/8020) und 2219 (Drucksache 16/5854) Stellung genommen worden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10932