LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10935 01.02.2016 Datum des Originals: 01.02.2016/Ausgegeben: 04.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4268 vom 5. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10712 Wohnungseinbruch in NRW – Neue „Vorgänge“ im Dezember im Bearbeitungssystem der Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4268 mit Schreiben vom 1. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nur halbjährig veröffentlicht die Landesregierung Fallzahlen zu Wohnungseinbrüchen aus der Polizeilichen Kriminal Statistik (PKS). Mehrmals wurden mir aktuelle monatliche Auswertungen und Quartalszahlen verweigert, mit dem Hinweis, die Daten der PKS würden nur halbjährig qualitativ eruiert. Die stetig wachsende Anzahl an Einbrüchen in Häuser und Wohnungen erfordert einen schonungslosen und transparenten Einblick in die Ausmaße des immer professioneller organisierten Verbrechens. Neben den Zahlen der PKS, ist es der Landesregierung durchaus möglich aktuelle Zahlen aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zu liefern. Die Anzahl neuer Vorgänge, bzw. Einbrüche, aller Kreispolizeibehörden sind leicht festzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10935 2 1. Wie viele neue Vorgänge im Bearbeitungssystem der Polizei wurden in allen Kreispolizeibehörden des Landes jeweils im Monat ‚Dezember 2015‘ angelegt? (Bitte für jede KPB auflisten) Das Vorgangsbearbeitungssystem „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW ist kein statistisches Recherchesystem. Die Eingangsdaten unterliegen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktualisierung. Sie eignen sich wegen der darin begründeten Dynamik insbesondere hinsichtlich der deliktischen Qualifizierung und festgestellter Tatverdächtiger nicht zur Erhebung einer Eingangsstatistik. Die erhobene Anzahl weicht bereits zum Berichtsdatum von den Daten des Erhebungsstichtages ab. Diese Daten sind daher nicht aussagekräftig. Das Vorgangsbearbeitungssystem steht damit im Gegensatz zu den qualitätsgeprüften Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, die nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bereitgestellt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10935