LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10936 01.02.2016 Datum des Originals: 01.02.2016/Ausgegeben: 04.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4267 vom 7. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10711 Ist jetzt nicht endlich die Zeit gekommen zur Einführung von spezialisierten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE)? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4267 mit Schreiben vom 1. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als einziges Bundesland hat Nordrhein-Westfalen immer noch keine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Die BFE agieren in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen und werden an verschiedensten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt. Nach den HoGeSa-Krawallen in Köln hatte ich in einer Kleinen Anfrage (2935, Drucksache 16/7389) darauf hingewiesen, dass die damalige Lage mit diesen Spezialkräften sicherlich effektiver hätte behandelt bzw. entspannt werden können. Nach den widerlichen Silvesterausschreitungen in Köln stellt sich nun erneut die Frage, warum es zu keinen Festnahmen und einer Beweissicherung gekommen ist. Das Hauptaufgabenfeld einer BFE ist die Beweissicherung und die Festnahme von Straftätern. Die Landesregierung hat in ihrer damaligen Antwort (Drucksache 16/7581) auf die erste Platzierung bei einem bundesweiten Vergleichswettbewerb hingewiesen und damit die Vermengung von Hundertschaften und BFE begründet. Immer öfter stellt sich aber heraus: In der Praxis funktioniert das System nicht. In der Theorie mag man den ersten Platz belegen, aber im Alltag ist die geschaffene Struktur nicht belastbar. Die Schaffung von professionellen BFE ist geboten. Der Rechtsstaat wurde in der Silvesternacht vorgeführt. Die Polizei war überlastet und konnte weder Straftäter festsetzen noch Beweise zur Strafverfolgung sicherstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10936 2 1. Stimmt die Landesregierung zu, dass die Einsatzkonzeption der Polizei in Köln in der Silvesternacht fehlerhaft war bzw. im Nachgang festgestellt werden muss, dass die Polizei hilflos überfordert war? Zum Einsatz der Polizei aus Anlass der Übergriffe am Hauptbahnhof Köln in der Silvesternacht habe ich in der Sitzung des Plenums des Landtags am 14.01.2016 ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus habe ich der Präsidentin des Landtages mit Schreiben vom 10.01.2016 den „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Übergriffe am Hauptbahnhof Köln in der Silvesternacht“ zur Behandlung in der Sondersitzung des Innenausschusses am 11.01.2016 (Landtagsvorlage 16/3585) übermittelt, der die Ereignisse am Silvesterabend detailliert darstellt und bewertet. Der Einsatz wurde in der Sondersitzung und im Weiteren in der Sitzung des Innenausschusses am 21.01.2016 umfänglich erörtert. Die Kleine Anfrage bezieht sich in dieser Frage auf eine Themenstellung, die bereits Gegenstand des genannten Berichtes ist. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage auf die bereits erfolgte Berichterstattung verwiesen. 2. Plant die Landesregierung nach der erneuten Eskalation in Köln nun die Schaffung spezialisierter BFE in Nordrhein-Westfalen? Nein. 3. Wenn nein: Warum nicht? Die Position der Landesregierung wurde in der Antwort (LT-Drs. 16/7581) auf die Kleine Anfrage 2935 (LT-Drs. 16/7389) ausführlich dargestellt. Die dort vorgenommene Darstellung hat weiterhin Bestand. Die Organisationsform der eingesetzten Einheit der Bereitschaftspolizei war nicht ursächlich für den Verlauf des Einsatzes aus Anlass der Übergriffe am Hauptbahnhof Köln in der Silvesternacht. Auch vor diesem Hintergrund gibt es keinen Anlass, von der bewährten Organisation der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei abzuweichen. 4. Wenn ja: Unter welchen Rahmenbedingungen wird dies geschehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Alternativen setzt die Landesregierung ein, um Polizeieinsätze bei Ausschreitungen effektiver zu machen? Zur Bewältigung von Einsätzen aus Anlass gewalttätiger Aktionen existiert in NRW seit vielen Jahren die Einsatzkonzeption „Beweissicherung und Freiheitsentziehungen bei gewalttätigen Aktionen (VS-NfD)“, die vor dem Hintergrund sich wandelnder rechtlicher und taktischer Erfordernisse fortlaufend aktualisiert wird. Unter anderem die darin beschriebenen taktischen Maßnahmen werden durch die nordrhein-westfälischen Einheiten der Bereitschaftspolizei intensiv und umfassend trainiert. Ein Erfordernis, von bewährten Strukturen abzuweichen, ist weiterhin nicht gegeben. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10936