LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10937 01.02.2016 Datum des Originals: 01.02.2016/Ausgegeben: 04.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4281 vom 11. Januar 2016 der Abgeordneten Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/10735 Gutachten zur rechtlichen Qualität der Vereinigung „Die Rechte“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4281 mit Schreiben vom 1. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde ein undatiertes Gutachten mit dem Titel „zur rechtlichen Qualität der Vereinigung „Die Rechte“ und zu möglichen behördlichen Maßnahmen gegen dieselbe“ verfasst. Dieses Gutachten wurde im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 19. November 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 17 durch Innenminister Ralf Jäger vorgestellt. Da es sich um eine relevante rechtlich-politische Stellungnahme handelt, stellt sich notwendig die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Verfassers. 1. Wer hat das Gutachten zur rechtlichen Qualität von "Die Rechte" verfasst? Der Verfasser des Gutachtens ist Dr. Sebastian Roßner M.A., Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2. Weshalb hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen den Autor bisher nicht genannt? Es hat bisher kein Anlass bestanden, den Autor des Gutachtens zu nennen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10937 2 3. Besteht nach Meinung des Ministeriums für Inneres und Kommunales eine konkrete Gefährdung durch Angehörige von "Die Rechte" für den Gutachter? Nein. 4. Falls Frage 3. bejaht wird, ist es dann ausgeschlossen, dass diese Gefährdung die Analyse des Gutachters beeinflusst hat? Siehe Antwort zu Frage 3. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10937